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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2022/210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Mittel für die Digitalisierung der Schulen sind im Ergebnis- und Finanzhaushalt zentral veranschlagt. Die Abrechnung der einzelnen Maßnahmen an den jeweiligen Schulen erfolgt auf den entsprechend zugeordneten, einzelnen Investitionsaufträgen bzw. Kostenstellen. Der Deckungsvorschlag über die zentralen Budgets zur Digitalisierung und über das Budget des MP Breitband Schulen, sowie die Umbuchung auf die Investitionsaufträge und Kostenstellen der Schulen, wird genehmigt.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt,

 

  • die für die Erstellung und Ertüchtigung der strukturierten Verkabelung in den genannten Schulen erforderlichen Planungsleistungen (Fachplanung „Technische Ausrüstung“ entsprechend der HOAI) im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb unter Maßgabe, dass die Kostenschätzung i.H.v. Ca. 62.000,- €/brutto eingehalten wird, an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
  • die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch die Ausschreibungsergebnisse der Kostenrahmen der Schätzung i.H.v. 217.000,- €/brutto eingehalten wird, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Volumen von 38.000,- €/brutto im Haushalt 2022, die Komm.ONE, im Rahmen einer Inhouse-Vergabe, mit der Lieferung der erforderlichen Server-Hardware für die Schulserverlösungen zu beauftragen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Volumen von 58.300,- €/brutto im Haushalt 2022, die Komm.ONE, im Rahmen einer Inhouse-Vergabe, mit der Lieferung der erforderlichen PC´s zu beauftragen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Volumen von 73.600,- €/brutto im Haushalt 2022, die Komm.ONE, im Rahmen einer Inhouse-Vergabe, mit der Lieferung der erforderlichen Tablets mit Zubehör und Aufbewahrungslösung zu beauftragen. Für diese Produkte wurde für alle bezugsberechtigten Kommunen ein Rahmenvertrag mit einem fest definierten maximalen Beschaffungsvolumen ausgeschrieben. Sollte das Beschaffungsvolumen des Rahmenvertrages der Komm.ONE für das Jahr 2022 bereits ausgeschöpft sein, wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Lieferleistungen im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung (nationales Vergabeverfahren gem. UVgO) auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch die Ausschreibungsergebnisse der Kostenrahmen der Schätzung i.H.v. 73.600,- €/brutto eingehalten wird, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Volumen von 1.113.000,- €/brutto im Haushalt 2022, die erforderlichen Leistungen zur Beschaffung, Lieferung und Dienstleistung der benötigten Präsentationstechnik in den Schulen im Rahmen eines Offenen Verfahrens (EU-weites Vergabeverfahren gem. VgV) auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch die Ausschreibungsergebnisse der Kostenrahmen der Schätzung i.H.v. 1.113.000,- €/brutto eingehalten wird, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Volumen von 22.000,- €/brutto im Haushalt 2022, die Beschaffung der benötigten Drucker in den Schulen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (nationales Vergabeverfahren gem. UVgO) auszuschreiben und mit der Maßgabe, dass durch die Ausschreibungsergebnisse der Kostenrahmen der Schätzung i.H.v. 22.000,- €/brutto eingehalten wird, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.
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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zur Digitalisierung der Schulen wurden über den Digitalpakt Schule Fördermittel i.H.v. 1.518.000,- €/brutto für die Schulen der Stadtverwaltung Leonberg reserviert. Weiterhin wurden durch das Land BW im Jahr 2019 über Änderungen des §17 Finanzausgleich (FAG) weitere Fördermittel zur Verfügung gestellt, um zusätzlichen Maßnahmen zu finanzieren, die nicht über den Digitalpakt des Bundes gefördert werden können. Die Fördervorschriften für beide Förderprogramme schreiben Beteiligung mit Eigenmitteln i.H.v. 20% an den umgesetzten Gesamtmaßnahmen vor. Um alle Fördermittel des Digitalpaktes abzurufen, müssen demnach Maßnahmen i.H.v. mindestens 1.898.500,- €/brutto umgesetzt werden.

 

Weiterhin wird zur Abrechnung der Fördermaßnahmen des Digitalpaktes ein zertifizierter Medienentwicklungsplan (MEP) benötigt. Die Schulen haben diese Pläne gemeinsam mit dem Amt für IuK erarbeitet. Bis Mitte März 2022 haben 11 MEP der Schulen in Trägerschaft der Stadt Leonberg eine Zertifizierung erhalten. Gemäß der erstellten MEP wurden die Anträge zur Bindung der Fördermittel fristgerecht vor dem 30.04.2022 bei der L-Bank eingereicht. Die Förderanträge für das LAN / WLAN Digitalisierungsprojekt wurden im Dezember 2021 gestellt, diese wurden bereits genehmigt. Die Förderanträge für die weiteren Maßnahmen wurden am 21.04.2022 eingereicht und werden noch durch die L-Bank geprüft.

 

Ein Sonderfall stellt dabei die Grundschule Warmbronn dar, da aufgrund der unklaren baulichen Situation größere Hochbaumaßnahmen, wie die Erstellung einer umfassenden strukturierten Verkabelung des Gebäudes, nicht als nachhaltig angesehen werden konnten. Investive Maßnahmen, die auch in einem Neu- bzw. Umbau weiter genutzt werden können, sollen über Fördermittel des §17 FAG finanziert werden.

 

Um alle durch die Schulen benötigten Maßnahmen umzusetzen, müssen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 zusätzliche Mittel berücksichtigt werden und sind im Haushaltsplanungsentwurf 2023 zu veranschlagen

 

Maßnahmen, die über den Digitalpakt 1 umgesetzt werden sollen, müssen im Jahr 2024 abgeschlossen und abgerechnet werden. Da bei vielen der benötigen Komponenten durch Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise bereits aktuell massive Lieferschwierigkeiten bestehen, ist es wichtig diese Beschaffungen schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Eine Aussage zum Liefertermin kann erst zuverlässig bei einer Bestellung erwartet werden. Daher ist noch nicht komplett planbar in welchem Haushaltsjahr die Maßnahmen umgesetzt und abgerechnet werden können. Auch bei dem dargestellten Finanzbedarf handelt es sich um aktuelle Kosteninformationen, mögliche Preissteigerungen können nicht ausgeschlossen werden. Durch eine schnellstmögliche Bestellung der Hardware wird ein größtmöglicher Zeitpuffer zur Abrechnung der Maßnahmen über die Fördermittel des Digitalpaktes bis 2024 erreicht.

 

Die Mittel für die Digitalisierung der Schulen sind je nach Art der Beschaffung im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt zentral veranschlagt. Der Bedarf der Schulen wird aus den zentralen Budgets „Digitalisierung Schulen“ gedeckt. Zusätzlich benötigte Mittel i.H.v. 447.000,- €/brutto in Haushalt 2022 werden aus den Budgets für das Förderprojekt „753600037001 - Masterplan Breitbandanbindung Schulen“, da sich die Umsetzung dieses Projektes durch veränderte Sachverhalte weiter verzögert, sowie über den Investauftrag „711200027001 EDV-Vernetzung“ gedeckt.

 

Die Abrechnung der einzelnen Maßnahmen an den jeweiligen Schulen erfolgt auf entsprechend zugeordnete einzelne Investitionsaufträge des Finanzhaushaltes oder über die jeweilige Kostenstelle im Ergebnishaushalt.

 

 

Folgende Maßnahmen sollen nach Genehmigung in die Wege geleitet werden.

 

 

Strukturierte Verkabelung (gem. DIN EN 50173)

 

Im Albert-Schweitzer-Gymnasium und in der Gerhart-Hauptmann-Realschule muss die vorhandene strukturierte Verkabelung ertüchtigt und ergänzt werden. In der Sophie-Scholl-Schule, Spitalschule und Mörikeschule ist im Bereich der Unterrichtsräume keine Verkabelung vorhanden und muss neu aufgebaut werden.

Die Kosten für die Baumaßnahmen in den genannten Schulen betragen nach momentaner Kostenschätzung 217.000,- €/brutto.

Für die Erstellung und Ertüchtigung der strukturierten Verkabelung in den genannten Schulen sind Planungsleistungen (Fachplanung „Technische Ausrüstung“ entsprechend der HOAI) erforderlich.

Da der aktuelle Schwellenwert (215.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der
Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB-
für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl.
Die erforderlichen Ingenieurleistungen (Technische Ausrüstung) können vielmehr im sog.
Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes, qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben werden.

 

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.


Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 3
i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) sollen daher durch die
Verwaltung 3 bis 5 Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt werden. Das vorläufig geschätzte Honorar beläuft sich nach HOAI auf ~ 62.000,- €/brutto.

 

Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit durch das Gebäudemanagement und dem Amt für IuK.

 

Für diese Maßnahmen wurden Fördermittel i.H.v. ca. 120.000,- €/brutto aus dem Digitalpakt beantragt. Da die Fördermittel aus dem Digitalpakt nicht ausreichen, um alle benötigten Maßnahmen umzusetzen, sollen zusätzlich Fördermittel aus dem §17 Finanzausgleich verwendet werden.

 

Die Deckung der Maßnahmen erfolgt über die zentralen Budgets des Finanzhaushaltes.

 

Serverhardware für Schulserverlösungen

 

Die Serverhardware in der Pestalozzischule, den Grundschulen Gebersheim und Höfingen ist stark veraltet und muss erneuert werden.

In der Sophie-Scholl-Schule und der Spitalschule war bisher noch keine Schulserverlösung installiert.

 

Das Gesamtvolumen zur Beschaffung der benötigten Serverhardware liegt bei aktuell ca. 38.000,- €/brutto.

 

Die Deckung der Maßnahmen erfolgt über die zentralen Budgets des Finanzhaushaltes.

 

Für die Beschaffung der Serverhardware wurden Fördermittel i.H.v. ca. 30.400,- €/brutto aus dem Digitalpakt beantragt.

 

Die Komm.ONE hat Rahmenverträge zur Beschaffung von Serverhardware abgeschlossen. Die Stadt Leonberg ist berechtigt diese Verträge im Rahmen einer Inhouse-Vergabe zu nutzen.

 

Ausstattung Computerräume mit PC / Laptops

 

Austausch veralteter Hardware und Ergänzung um zusätzliche Geräte:

Die PC’s in den Computerräumen der Schulen sind veraltet und müssen durch Geräte nach dem aktuellen Stand der Technik ersetzt werden. Einige Schulen haben sich für den Ersatz der PC durch Laptops entschieden um zukünftig mehr Flexibilität in der Nutzung der Unterrichtsräume zu ermöglichen.

 

Die Komm.ONE hat Rahmenverträge zur Beschaffung von PC und Laptops abgeschlossen. Die Stadt Leonberg ist berechtigt diese Verträge im Rahmen einer Inhouse-Vergabe zu nutzen.

 

In den Jahren 2022 werden vorerst nur Geräte beschafft, die über Fördermittel finanziert werden können, in Summe sind dies 106 Desktop-PC. Daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen i.H.v. 58.300,- €/brutto im Haushalt 2022. Die Deckung der Maßnahmen erfolgt über das zentrale Budget des Ergebnishaushaltes. Der erweiterte Bedarf wird in der Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt.

 

Es wurden Fördermittel i.H.v. ca. 46.600,- €/brutto aus dem Digitalpakt beantragt.

 

Mobile Endgeräte – Tablets

 

Der Einsatz von Tablets im Unterricht hat sich in allen Schulen bewährt. Um die Unterrichtsmöglichkeiten zu erweitern, werden weitere Klassensätze mit Zubehör und Aufbewahrungsmöglichkeiten benötigt.

 

Die Komm.One hat Rahmenverträge zur Beschaffung von Tablets und Zubehör abgeschlossen. Die Stadt Leonberg ist berechtigt diese Verträge im Rahmen einer Inhouse-Vergabe zu nutzen. Für Komponenten, die nicht über den Rahmenvertrag bezogen werden können, wird eine Vergabe gemäß den geltenden Vergaberichtlinien (nationale Vergabeverfahren gem. UVgO) in die Wege geleitet.

 

Das Gesamtvolumen zur Beschaffung von 120 Tablets mit Hülle, Pencil und Aufbewahrungslösungen liegt bei 73.600,- €/brutto (Preis je Tablet netto ca. 400,- € netto). Die Deckung der Maßnahmen erfolgt über das zentrale Budget des Ergebnishaushaltes.

 

Es wurden Fördermittel i.H.v. ca. 59.000,- €/brutto aus dem Digitalpakt beantragt.

 

Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen

 

In den weiterführenden Schulen sind bereits die meisten Klassenräume mit Präsentationstechnik ausgestattet. Diese Geräte sind inzwischen veraltet und sollen über Fördermittel des Digitalpaktes gegen neue Präsentationslösungen getauscht werden.

In den Unterrichtsräumen der Grundschulen sind momentan nur vereinzelt Präsentationslösungen vorhanden. In allen Schulen soll eine möglichst einheitliche Ausstattung aller Unterrichtsräume mit Präsentationstechnik über die Fördermittel des Digitalpaktes finanziert werden.

 

Da sich die eingesetzte Präsentationstechnik am Unterrichtskonzept der Schulen orientiert, sollen zukünftig drei verschiedene Ausstattungskonzepte zur Auswahl angeboten werden.

Die erforderlichen Leistungen zur Beschaffung, Lieferung und Dienstleistung werden im Rahmen eines Offenen Verfahrens (EU-weites Vergabeverfahren gem. VgV) ausgeschrieben.

Das Gesamtvolumen zur Beschaffung der benötigten Präsentationstechnik liegt bei ca. 1.113.000,- €/brutto im Haushalt 2022. Die Deckung der Maßnahmen erfolgt über die zentralen Budgets des Finanzhaushaltes.

 

Es wurden Fördermittel i.H.v. ca. 890.000,- €/brutto aus dem Digitalpakt beantragt.

 

Drucker

 

Austausch veraltete Hardware durch Airprint-fähige Modelle.

 

Die vorhandenen Drucker für den pädagogischen Einsatz in allen Schulen sind entweder veraltet oder es sind gar keine Drucker vorhanden. Diese Geräte sollen über Fördermittel aus dem §17 FAG ersetzt bzw. die zusätzlich benötigten Geräte angeschafft werden. Mit den neuen Druckern mit Airprint-Funktion wird das Ausdrucken direkt von den Tablets ermöglicht.

Die Beschaffung wird gemäß den geltenden Vergaberichtlinien (nationale Vergabeverfahren gem. UVgO) in die Wege geleitet.

 

Es werden insgesamt 36 Drucker benötigt, das Gesamtvolumen der Beschaffung beträgt ca. 22.000,- €/brutto. Die Deckung der Maßnahme erfolgt über das zentrale Budget des Ergebnishaushaltes.

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

21109000 – 42220100

Planung Digitalisierung Schulen

2022

200.000

153.600

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

721109997004 Grundschulen Digitalisierung EDV-Vernetzung

2022

 

144.900

 

144.900

 

 

721109997005 weiterführende Schulen Digitalisierung EDV-Vernetzung

2022

 

195.100

195.100

 

721200107005 Pestalozzischule Digitalisierung EDV-Vernetzung

2022

 

25.667

 

25.667

 

 

721109996021 Grundschulen Digit. Ausstattung (IUK)

2022

 

301.000

 VE  75.500

301.000

 

721109996022 weiterf.Schulen Digit. Ausstattung (IUK)

2022

 

400.800

  VE 150.000

400.800

 

 

721200106021 Pestalozzischule

Digit. Ausstattung (IUK)

2022

 

40.000

 

40.000

 

753600037001 MP Breitbandausbau 1.BA Schulen Tiefbaumaßnahmen

 

2022

 

500.000

447.000

Deckungsvorschlag

711200027001 EDV-Vernetzung

2022

275.000

255.000

Deckungsvorschlag

721109993001 Zuwendung Bund (Investive)

2023

750.000

 

Zuwendung Bund (Investive)

 

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Anlagen

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