Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Quickmenu
Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
Seiteninhalt

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2022/207

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.
  2. Die Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung vom 01.09.2021 tritt am 31.08.2022 außer Kraft.
  3. Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft wird ab dem 01.09.2022 einheitlich auf 4,00 Euro festgelegt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

  1. Betreuungsgebühren

 

Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-

Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-

Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023

verständigt.

 

Die Sicherstellung der Betreuungsangebote beansprucht die Kindergartenträger nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Die o. g. Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/23 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.

 

Die Empfehlung der pauschalen Erhöhung von 3,9 % wird in Leonberg auch bei den jährlichen Gebührenanpassungen für die Betreuungsangebote von Grundschulkindern zugrunde gelegt.

 

 

 

Gebührenübersicht

 

1. Gebühren für den Hort an der Schule

Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den

Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort an der Schule.

 

a) Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

  1. Kind

381,00 EUR

396,00

 

  1. Kind

331,00 EUR

346,00

 

  1. Kind

281,00 EUR

231,00

 

ab dem 4. Kind

231,00 EUR

213,00

(Mindestgebühr)

 

b) Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

  1. Kind

311,00 EUR

323,00

 

  1. Kind

261,00 EUR

273,00

 

  1. Kind

211,00 EUR

223,00

 

   ab dem 4. Kind

205,00 EUR

213,00

(Mindestgebühr)

 

c) Zeitfenster von 5 Stunden 45 Minuten, in den Ferien 9 Std. 30 Min. / „Hort nach der

Schule“

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

  1. Kind

316,00 EUR

328,00

 

  1. Kind

266,00 EUR

278,00

 

  1. Kind

216,00 EUR

228,00

 

   ab dem 4. Kind

205,00 EUR

213,00

(Mindestgebühr)

 

 

2. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der

flexiblen Nachmittagsbetreuung

Ein den Unterricht am Vormittag ergänzendes Betreuungsangebot in einem zusammenhängenden

Zeitrahmen von 6 Stunden. Flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung zubuchbar.

 

Die Gebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder unter

18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je

Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.

 

Die Gebühr beträgt pro Betreuungsstunde (auch in der Ferienbetreuung):

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

Bei 1 Kind

1,66 EUR

1,73

stündlich

bei 2 Kindern

1,25 EUR

1,30

stündlich/Kind

bei 3 Kindern

0,83 EUR

0,86

stündlich/Kind

ab 4 Kindern

0,41 EUR

0,43

stündlich/Kind

 

 

3. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule

10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Profil und Anforderung der Schule

 

Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

Stundensatz

1,66 EUR

1,73

 

Befindet sich mehr als ein Kind aus einem Haushalt in der Betreuung im Rahmen der

Ganztagsgrundschule, so ermäßigt sich die Benutzungsgebühr für jedes weitere Kind um 15

EUR/Monat bis zu einer Mindestgebühr von 10,50 EUR/Kind.

 

Für Kinder aus Familien, die den Leonberger Teilhabepass in Anspruch nehmen können,

werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.

 

Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht

überschritten wird, ist in Anlage 2 dargestellt.

 

 

  1. Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung der Schulmensen

 

Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung der Leonberger Schulmensen wurde zum Schuljahr 2017/18 auf 3,50 Euro festgelegt. In den letzten 5 Jahren sind die Produktions- und Lebensmittelkosten erheblich gestiegen, sodass der Eigenbeitrag zum neuen Schuljahr angepasst werden soll. Ab dem 01.09.2022 wird der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft einheitlich auf 4,00 Euro festgelegt. Der Triangel e. V. musste auf die Preissteigerungen bereits zum Juni 2022 reagieren und erhebt seit 01.06.2022 für das Mittagessen 4,00 Euro.

 

Da die Sorgeberechtigten den Eigenanteil in den meisten Fällen direkt an den Caterer bezahlen, verringern sich die Aufwendungen im städtischen Haushalt auf den entsprechenden Kostenstellen der Grund- und Ganztagsschulen, Sachkonten 42710000, Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Zuschüsse an die beauftragten Caterer).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstellen

21100011 bis 21100013,

21100017, 21100051,

21100114, 21100215,

21100316

Grund- und Ganztagsschulen

36500010 Hort Spitalhof

Sachkonten 33210000

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

2022

806.700

818.140

Die Erträge erhöhen sich um ca. 11.440 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2022.

Kostenstellen

21100011 bis 21100013,

21100017, 21100051,

21100114, 21100215,

21100316

Grund- und Ganztagsschulen

36500010 Hort Spitalhof

Sachkonten 33210000

Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

2023

806.700

875.800

Die höheren Erträge berücksichtigen die Steigerung um 3,9% und die möglichen Auswirkungen durch die gestaffelten Ermäßigungen und Zuschläge. Der höhere Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt.

Kostenstellen

21100011, 21100017,

21100032, 21100051,

21100114, 21100215,

21100316

Sachkonten 42710000

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

2022

178.700

172.200

Anteiliger Betrag für Catering.

Die Aufwendungen verringern sich um 6.500 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2022.

Kostenstellen

21100011, 21100017,

21100032, 21100051,

21100114, 21100215,

21100316

Sachkonten 42710000

Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

2023

207.800

187.000

Die um 20.800 Euro geringeren Aufwendungen werden im Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt.

Kostenstellen

31800000

Teilhabepass

Sachkonto 43180000

Zuschüsse an übrige Bereiche

2022

65.000

65.000

Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruch-nahme der Leistungen

Kostenstellen

31800000

Teilhabepass

Sachkonto 43180000

Zuschüsse an übrige Bereiche

2023

65.000

65.000

Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruch-nahme der Leistungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Favoriten