Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die
Benutzung der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg und
Anpassung des Eigenanteils der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung der Schulmensen
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Kenntnisnahme
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Jul 11, 2022
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Geplant
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Ortschaftsrat Höfingen
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Kenntnisnahme
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Jul 13, 2022
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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Jul 20, 2022
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Kenntnisnahme
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Jul 25, 2022
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Jul 26, 2022
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Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-
Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-
Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023
verständigt.
Die Sicherstellung der Betreuungsangebote beansprucht die Kindergartenträger nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Die o. g. Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/23 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.
Die Empfehlung der pauschalen Erhöhung von 3,9 % wird in Leonberg auch bei den jährlichen Gebührenanpassungen für die Betreuungsangebote von Grundschulkindern zugrunde gelegt.
Gebührenübersicht
1. Gebühren für den Hort an der Schule
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den
Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort an der Schule.
a) Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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381,00 EUR |
396,00 |
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331,00 EUR |
346,00 |
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281,00 EUR |
231,00 |
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ab dem 4. Kind |
231,00 EUR |
213,00 |
(Mindestgebühr) |
b) Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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311,00 EUR |
323,00 |
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261,00 EUR |
273,00 |
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211,00 EUR |
223,00 |
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ab dem 4. Kind |
205,00 EUR |
213,00 |
(Mindestgebühr) |
c) Zeitfenster von 5 Stunden 45 Minuten, in den Ferien 9 Std. 30 Min. / „Hort nach der
Schule“
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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316,00 EUR |
328,00 |
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266,00 EUR |
278,00 |
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216,00 EUR |
228,00 |
|
ab dem 4. Kind |
205,00 EUR |
213,00 |
(Mindestgebühr) |
2. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der
flexiblen Nachmittagsbetreuung
Ein den Unterricht am Vormittag ergänzendes Betreuungsangebot in einem zusammenhängenden
Zeitrahmen von 6 Stunden. Flexible Nachmittagsbetreuung und Ferienbetreuung zubuchbar.
Die Gebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der Kinder unter
18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je
Kind zu bezahlen, das die Betreuung besucht.
Die Gebühr beträgt pro Betreuungsstunde (auch in der Ferienbetreuung):
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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Bei 1 Kind |
1,66 EUR |
1,73 |
stündlich |
bei 2 Kindern |
1,25 EUR |
1,30 |
stündlich/Kind |
bei 3 Kindern |
0,83 EUR |
0,86 |
stündlich/Kind |
ab 4 Kindern |
0,41 EUR |
0,43 |
stündlich/Kind |
3. Gebühren für die Betreuung im Rahmen der Ganztagsgrundschule
10 Stunden in den Ferien; an Schultagen je nach Profil und Anforderung der Schule
Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der täglichen Betreuungszeit.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
Stundensatz |
1,66 EUR |
1,73 |
Befindet sich mehr als ein Kind aus einem Haushalt in der Betreuung im Rahmen der
Ganztagsgrundschule, so ermäßigt sich die Benutzungsgebühr für jedes weitere Kind um 15
EUR/Monat bis zu einer Mindestgebühr von 10,50 EUR/Kind.
Für Kinder aus Familien, die den Leonberger Teilhabepass in Anspruch nehmen können,
werden Gebühren in Höhe von 50 % des entsprechenden Elternbeitrags erhoben.
Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht
überschritten wird, ist in Anlage 2 dargestellt.
Der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung der Leonberger Schulmensen wurde zum Schuljahr 2017/18 auf 3,50 Euro festgelegt. In den letzten 5 Jahren sind die Produktions- und Lebensmittelkosten erheblich gestiegen, sodass der Eigenbeitrag zum neuen Schuljahr angepasst werden soll. Ab dem 01.09.2022 wird der Eigenanteil der Sorgeberechtigten an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft einheitlich auf 4,00 Euro festgelegt. Der Triangel e. V. musste auf die Preissteigerungen bereits zum Juni 2022 reagieren und erhebt seit 01.06.2022 für das Mittagessen 4,00 Euro.
Da die Sorgeberechtigten den Eigenanteil in den meisten Fällen direkt an den Caterer bezahlen, verringern sich die Aufwendungen im städtischen Haushalt auf den entsprechenden Kostenstellen der Grund- und Ganztagsschulen, Sachkonten 42710000, Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Zuschüsse an die beauftragten Caterer).
JA |
x |
|
NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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|
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Kostenstellen 21100011 bis 21100013, 21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Grund- und Ganztagsschulen 36500010 Hort Spitalhof Sachkonten 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
2022 |
806.700 |
818.140 |
Die Erträge erhöhen sich um ca. 11.440 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2022. |
Kostenstellen 21100011 bis 21100013, 21100017, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Grund- und Ganztagsschulen 36500010 Hort Spitalhof Sachkonten 33210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte |
2023 |
806.700 |
875.800 |
Die höheren Erträge berücksichtigen die Steigerung um 3,9% und die möglichen Auswirkungen durch die gestaffelten Ermäßigungen und Zuschläge. Der höhere Finanzbedarf wird im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. |
Kostenstellen 21100011, 21100017, 21100032, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Sachkonten 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen |
2022 |
178.700 |
172.200 |
Anteiliger Betrag für Catering. Die Aufwendungen verringern sich um 6.500 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2022. |
Kostenstellen 21100011, 21100017, 21100032, 21100051, 21100114, 21100215, 21100316 Sachkonten 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen |
2023 |
207.800 |
187.000 |
Die um 20.800 Euro geringeren Aufwendungen werden im Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt. |
Kostenstellen 31800000 Teilhabepass Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche |
2022 |
65.000 |
65.000 |
Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruch-nahme der Leistungen |
Kostenstellen 31800000 Teilhabepass Sachkonto 43180000 Zuschüsse an übrige Bereiche |
2023 |
65.000 |
65.000 |
Finanzbedarf ist abhängig von der Inanspruch-nahme der Leistungen |
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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(wie Dokument)
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