Anpassung der Gebühren und Überarbeitung der Satzung über die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Kenntnisnahme
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Jul 11, 2022
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Kenntnisnahme
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Jul 12, 2022
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Geplant
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Ortschaftsrat Höfingen
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Kenntnisnahme
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Jul 13, 2022
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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Jul 20, 2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Jul 26, 2022
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1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.
2. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg vom 01.09.2021 tritt am 31.08.2022 außer Kraft.
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt.
Die Sicherstellung der Betreuungsangebote beansprucht die Kindergartenträger nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Die o. g. Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/23 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.
Ziele der Vorlage sind:
Die Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge bezieht sich auf den Regelkindergarten, den Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten, die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen sowie die Krippenbetreuung. Wie bisher sind die empfohlenen Beiträge für die Kommunen als Träger von Kindertageseinrichtungen jedoch nicht bindend. Für sonstige Angebotsforen (insbes. die Ganztagsbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Kostenbeiträge.
Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere Elternbeiträge festzulegen. In Leonberg wird bisher die Empfehlung für Regel-NÖ-Kindergärten sowie die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen umgesetzt und die empfohlene pauschale Erhöhung als Berechnungsgrundlage für die weiteren Gebührenanpassungen verwendet. Die Beitragssätze für Krippen und Ganztagsbetreuungsangebote sowie die damit zusammenhängenden Ermäßigungstatbestände sind in Leonberg ortsspezifisch festgesetzt.
Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl der Kinder je Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.
Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt auf Grundlage der Empfehlung einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt (in der Regel Hauptwohnsitz) lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.
Gebührenübersicht
1. Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung)
Betreuungsangebot für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr vom frühen Morgen bis in den späten Nachmittag mit Verpflegung.
a) Monatliche Benutzungsgebühr mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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565,20 EUR |
587,00 EUR |
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515,20 EUR |
537,00 EUR |
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465,20 EUR |
487,00 EUR |
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415,20 EUR |
437,00 EUR |
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b) Monatliche Benutzungsgebühr für die verkürzte Kinderkrippe mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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447,90 EUR |
465,50 EUR |
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397,90 EUR |
415,50 EUR |
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347,90 EUR |
365,50 EUR |
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ab dem 4. Kind |
337,00 EUR |
350,00 EUR |
(Mindestgebühr) |
2. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnunqszeit für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (bis zu 5 1/2 Stunden am Vormittag, sowie an einem oder mehreren Nachmittagen)
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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Bei 1 Kind |
244,00 EUR |
254,00 EUR |
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bei 2 Kindern |
190,00 EUR |
198,00 EUR |
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bei 3 Kindern |
126,00 EUR |
132,00 EUR |
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ab 4 Kindern |
42,00 EUR |
44,00 EUR |
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3. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (so genannter „Reqelkindergarten"; bis zu 51/2 Stunden am Vormittag, sowie an einem oder mehreren Nachmittagen
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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Bei 1 Kind |
122,00 EUR |
127,00 EUR |
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bei 2 Kindern |
95,00 EUR |
99,00 EUR |
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bei 3 Kindern |
63,00 EUR |
66,00 EUR |
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ab 4 Kindern |
21,00 EUR |
22,00 EUR |
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4. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (durchgehend 6 Stunden am Vormittag)
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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Bei 1 Kind |
305,00 EUR |
317,50 EUR |
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bei 2 Kindern |
237,50 EUR |
247,50 EUR |
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bei 3 Kindern |
157,50 EUR |
165,00 EUR |
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ab 4 Kindern |
52,50 EUR |
55.00 EUR |
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5. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt
a) VÖ 6, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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Bei 1 Kind |
152,50 EUR |
159,00 EUR |
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bei 2 Kindern |
118,75 EUR |
124,00 EUR |
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bei 3 Kindern |
78,75 EUR |
82,50 EUR |
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ab 4 Kindern |
26,25 EUR |
27,50 EUR |
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b) VÖ Plus, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag plus einzelne Nachmittage
Je nach Einrichtung ist es möglich, bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens oder die Ausweitung der Randzeiten in Anspruch zu nehmen. Die zusammenhängende Betreuungszeit von 6 Stunden soll dabei nicht überschritten werden.
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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Bei 1 Kind |
179,00 EUR |
186,00 EUR |
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bei 2 Kindern |
137.90 EUR |
143,50 EUR |
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bei 3 Kindern |
92,40 EUR |
96,00 EUR |
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ab 4 Kindern |
30,40 EUR |
32,00 EUR |
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c) VÖ 7, Betreuungsangebot durchgehend 7 Stunden in einem Zeitfenster von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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Bei 1 Kind |
196,20 EUR |
204,00 EUR |
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bei 2 Kindern |
150,90 EUR |
157,00 EUR |
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bei 3 Kindern |
100,60 EUR |
104,50 EUR |
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ab 4 Kindern |
33,60 EUR |
35,00 EUR |
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6. Gebühren für die Ganztagsbetreuung ab Vollendung des 3. Lebensjahres
a) Betreuungsangebot mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 inkl. Verpflegung
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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427,00 EUR |
444,00 EUR |
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377,00 EUR |
394,00 EUR |
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327,00 EUR |
344,00 EUR |
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277,00 EUR |
294,00 EUR |
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b) Verkürzte Ganztagsbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten inkl. Verpflegung
Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.
Vergleich der Benutzungsgebühren:
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01.09.2021 |
01.09.2022 |
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340,50 EUR |
354,00 EUR |
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290,50 EUR |
304,00 EUR |
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240.50 EUR |
254,00 EUR |
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ab dem 4. Kind |
233,00 EUR |
242,00 EUR |
(Mindestgebühr) |
Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a-2j dargestellt.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Kostenstellen 36500004 bis 36500303 Städtische Kindertageseinrichtungen Sachkonten 33210000 und 33220000, Benutzungs-gebühren und ähnliche Entgelte |
2022 |
2.602.800 |
2.628.200 |
Die Erträge erhöhen sich um ca. 25.400 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2022. |
Kostenstellen 36500004 bis 36500303 Städtische Kindertageseinrichtungen Sachkonten 33210000 und 33220000, Benutzungs-gebühren und ähnliche Entgelte |
2023 |
2.349.700 |
2.441.600 |
Die höheren Erträge berücksichtigen die Steigerung um 3,9 % und die möglichen Auswirkungen durch die gestaffelten Ermäßigungen und Zuschläge. |
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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