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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2022/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation zu.

 

2. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg wird im Wortlaut der Anlage 1 beschlossen und tritt mit Wirkung ab 01.09.2022 in Kraft. Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Leonberg vom 01.09.2021 tritt am 31.08.2022 außer Kraft.

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Vertreter des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg, der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2022/2023 verständigt.

 

Die Sicherstellung der Betreuungsangebote beansprucht die Kindergartenträger nicht nur in einem hohen Maße organisatorisch, sondern schlägt besonders durch die hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirkt, aber auch durch steigende Personalkosten finanziell zu Buche. Die o. g. Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/23 die benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.

 

Ziele der Vorlage sind:

  • Umsetzung der Gebührenempfehlung der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene,
  • Vermeidung von Kompensationszahlungen an kirchliche und freie Träger von Kindertageseinrichtungen,
  • Regelmäßige Anpassung der Gebühren für die Krippen- und Ganztagsbetreuung,
  • Einheitliche Gebühren für städtische und kirchliche Einrichtungen,
  • Sachgerechte Anpassung der Gebühren (Kostendeckungsgrad).

 

Die Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge bezieht sich auf den Regelkindergarten, den Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten, die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen sowie die Krippenbetreuung. Wie bisher sind die empfohlenen Beiträge für die Kommunen als Träger von Kindertageseinrichtungen jedoch nicht bindend. Für sonstige Angebotsforen (insbes. die Ganztagsbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Kostenbeiträge.

 

Es steht jeder Kommune frei, örtlich andere Elternbeiträge festzulegen. In Leonberg wird bisher die Empfehlung für Regel-NÖ-Kindergärten sowie die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen umgesetzt und die empfohlene pauschale Erhöhung als Berechnungsgrundlage für die weiteren Gebührenanpassungen verwendet. Die Beitragssätze für Krippen und Ganztagsbetreuungsangebote sowie die damit zusammenhängenden Ermäßigungstatbestände sind in Leonberg ortsspezifisch festgesetzt.

 

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden Betreuungszeit am Vormittag) kann nach der Empfehlung der Spitzenverbände für die festzulegenden Beträge ein Zuschlag von bis zu 25 % auf die Regelkindergartengebühr erhoben werden. Dies wird in Leonberg seit Einführung dieser Betreuungsform umgesetzt.

 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind gegenüber der Anzahl der Kinder je Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben („ein Kind belegt 2 Plätze"). Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen wurde seitens der Spitzenverbände in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen als gerechtfertigt empfohlen. Dies wird in Leonberg seit September 2010 umgesetzt.

 

Die Berechnung der Elternbeiträge im Land Baden-Württemberg erfolgt auf Grundlage der Empfehlung einheitlich nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt (in der Regel Hauptwohnsitz) lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

 

Gebührenübersicht

 

1. Kinderkrippe (Kleinkindbetreuung)

 

Betreuungsangebot für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr vom frühen Morgen bis in den späten Nachmittag mit Verpflegung.

 

a) Monatliche Benutzungsgebühr mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 Minuten

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

  1. Kind

565,20 EUR

587,00 EUR

 

  1. Kind

515,20 EUR

537,00 EUR

 

  1. Kind

465,20 EUR

487,00 EUR

 

  1. Kind

415,20 EUR

437,00 EUR

 

 

 

b) Monatliche Benutzungsgebühr für die verkürzte Kinderkrippe mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

  1. Kind

447,90 EUR

465,50 EUR

 

  1. Kind

397,90 EUR

415,50 EUR

 

  1. Kind

347,90 EUR

365,50 EUR

 

 ab dem 4. Kind

337,00 EUR

350,00 EUR

(Mindestgebühr)

 

 

2. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnunqszeit für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (bis zu 5 1/2 Stunden am Vormittag, sowie an einem oder mehreren Nachmittagen)

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

 Bei 1 Kind

244,00 EUR

254,00 EUR

 

 bei 2 Kindern

190,00 EUR

198,00 EUR

 

 bei 3 Kindern

126,00 EUR

132,00 EUR

 

 ab 4 Kindern

42,00 EUR

44,00 EUR

 

 

 

3. Kindergarten mit bedarfsgerechter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (so genannter „Reqelkindergarten"; bis zu 51/2 Stunden am Vormittag, sowie an einem oder mehreren Nachmittagen

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

 Bei 1 Kind

122,00 EUR

127,00 EUR

 

 bei 2 Kindern

95,00 EUR

99,00 EUR

 

 bei 3 Kindern

63,00 EUR

66,00 EUR

 

 ab 4 Kindern

21,00 EUR

22,00 EUR

 

 

 

4. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (durchgehend 6 Stunden am Vormittag)

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

 Bei 1 Kind

305,00 EUR

317,50 EUR

 

 bei 2 Kindern

237,50 EUR

247,50 EUR

 

 bei 3 Kindern

157,50 EUR

165,00 EUR

 

 ab 4 Kindern

52,50 EUR

55.00 EUR

 

 

 

5. Kindergarten mit verlängerter Öffnungszeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt

 

a) VÖ 6, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

 Bei 1 Kind

152,50 EUR

159,00 EUR

 

 bei 2 Kindern

118,75 EUR

124,00 EUR

 

 bei 3 Kindern

78,75 EUR

82,50 EUR

 

 ab 4 Kindern

26,25 EUR

27,50 EUR

 

 

 

b) VÖ Plus, Betreuungsangebot durchgehend 6 Stunden am Vormittag plus einzelne Nachmittage

 

Je nach Einrichtung ist es möglich, bei Einhaltung einer Mittagspause von 1 Stunde die Nachmittagsbetreuung des Regelkindergartens oder die Ausweitung der Randzeiten in Anspruch zu nehmen. Die zusammenhängende Betreuungszeit von 6 Stunden soll dabei nicht überschritten werden.

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

 Bei 1 Kind

179,00 EUR

186,00 EUR

 

 bei 2 Kindern

137.90 EUR

143,50 EUR

 

 bei 3 Kindern

92,40 EUR

96,00 EUR

 

 ab 4 Kindern

30,40 EUR

32,00 EUR

 

 

 

c) VÖ 7, Betreuungsangebot durchgehend 7 Stunden in einem Zeitfenster von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

Die Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die mit Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie leben. Die Gebühr ist je Kind zu bezahlen, das den Kindergarten besucht.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

 Bei 1 Kind

196,20 EUR

204,00 EUR

 

 bei 2 Kindern

150,90 EUR

157,00 EUR

 

 bei 3 Kindern

100,60 EUR

104,50 EUR

 

 ab 4 Kindern

33,60 EUR

35,00 EUR

 

 

 

6. Gebühren für die Ganztagsbetreuung ab Vollendung des 3. Lebensjahres

 

a) Betreuungsangebot mit einem Zeitfenster von 10 Stunden 30 inkl. Verpflegung

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

  1. Kind

427,00 EUR

444,00 EUR

 

  1. Kind

377,00 EUR

394,00 EUR

 

  1. Kind

327,00 EUR

344,00 EUR

 

  1. Kind

277,00 EUR

294,00 EUR

 

 

 

b) Verkürzte Ganztagsbetreuung mit einem Zeitfenster von 8 Stunden 30 Minuten inkl. Verpflegung

 

Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl und der Rangfolge der Geschwisterkinder in den Betreuungsformen Krippe, Ganztagsbetreuung und Hort mit gemeldetem Hauptwohnsitz im selben Haushalt einer Familie.

 

Vergleich der Benutzungsgebühren:

 

 

01.09.2021

01.09.2022

 

  1. Kind

340,50 EUR

354,00 EUR

 

  1. Kind

290,50 EUR

304,00 EUR

 

  1. Kind

240.50 EUR

254,00 EUR

 

 ab dem 4. Kind

233,00 EUR

242,00 EUR

(Mindestgebühr)

 

 

 

Die Gebührenkalkulation mit dem Nachweis, dass die Gebührenobergrenze nicht überschritten wird, ist in den Anlagen 2a-2j dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstellen

36500004 bis 36500303

Städtische Kindertageseinrichtungen

Sachkonten 33210000 und 33220000, Benutzungs-gebühren und ähnliche Entgelte

2022

2.602.800

2.628.200

Die Erträge erhöhen sich um ca. 25.400 Euro für den Zeitraum September bis Dezember 2022.

Kostenstellen

36500004 bis 36500303

Städtische Kindertageseinrichtungen

Sachkonten 33210000 und 33220000, Benutzungs-gebühren und ähnliche Entgelte

2023

2.349.700

2.441.600

Die höheren Erträge berücksichtigen die Steigerung um 3,9 % und die möglichen Auswirkungen durch die gestaffelten Ermäßigungen und Zuschläge.

 

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Anlagen

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