Schulbericht 2021/22
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Schulbeirat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ortschaftsrat Warmbronn
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Kenntnisnahme
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Jul 11, 2022
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Kenntnisnahme
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Jul 12, 2022
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Geplant
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Ortschaftsrat Höfingen
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Kenntnisnahme
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Jul 13, 2022
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Kenntnisnahme
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Jul 20, 2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Kenntnisnahme
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Jul 26, 2022
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Sachverhalt mit Stellungnahme der Verwaltung
Der Schulbericht 2021/22 ist eine Fortschreibung des Schulberichts des letzten Jahres unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen und der schulischen Maßnahmen sowie der zukünftigen Entwicklungen auf dem Leonberger Schulsektor.
Die Schülerzahlen sind in Leonberg mit insgesamt 4.052 Schülerinnen und Schülern (SuS) im Vergleich zum Vorjahr leicht ansteigend (+ 32). Die Anzahl der Schulanfängerinnen und
-anfänger wird im Prognosezeitraum (von 2022/23 bis 2027/28) um 85 Schulkinder auf 524 Schulkinder ansteigen (über 500 pro Jahrgang). Mittelfristig wird die gesamte Schülerzahl in Leonberg, bedingt v. a. durch höhere Geburtenraten, aber auch durch Zuzüge im Rahmen von Siedlungserweiterungen ansteigen.
Die Gesamtschülerzahl wird im Prognosezeitraum unter Berücksichtigung dieser Faktoren voraussichtlich von 4.052 Schulkindern um 1.029 Schulkinder auf 5.081 Schulkinder ansteigen (+ rd. 25 %), die Anzahl der Grundschülerinnen und -schüler steigt von 1.607 um 431 auf 2.038 Grundschulkinder an (+ 27 %).
Die Schülerzahlenentwicklung an den weiterführenden Schulen deutet für die Zukunft v. a. im Bereich der Gymnasien auf einen überproportionalen Anstieg hin. Wie langfristig neue Raumkapazitäten geschaffen werden können, wird aktuell im Rahmen eines Schulbauplanungsprozesses geprüft.
Aufgrund der Covid19-Pandemie gab es besonders im ersten Schulhalbjahr Einschränkungen und gesetzliche Regelungen zu Masken- und Testpflicht. Schulschließungen wie im Schuljahr 2020/21 gab es hingegen keine mehr, lediglich einzelne, seitens des Gesundheitsamtes ausgesprochene, Absonderungen einzelner Kinder bzw. Klassen(-stufen). Eine detaillierte Übersicht ist in Kapitel 3 dargestellt.
Die Pandemie hatte auch Auswirkungen im Bereich der Schulverwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Einrichtung der Testungen der Mitarbeiter und Schulkinder. Es mussten außerdem zahlreiche Vorkehrungen und Maßnahmen im Bereich der Hygiene bzw. des Infektionsschutzes an den Schulen getroffen werden.
Bei den Investitionen stehen im baulichen Bereich für die Jahre 2022 ff u. a. nachstehende Maßnahmen an:
Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung das Förderprogramm DigitalPakt Schule verabschiedet. Aufgrund der coronabedingten hohen Dynamik in der Digitalisierung der Schulen und des dadurch kurzfristig gestiegenen Bedarfs, wurden zusätzliche Förderpakete als Ergänzungsmaßnahmen zum Digitalpakt zur Verfügung gestellt. Über das Sofortausstattungsprogramm wurden Anfang 2021 600 mobile Endgeräte zum Verleih an SuS beschafft.
Über das Digitalpakt-Ergänzungsprogramm "Leihgeräte für Lehrkräfte" und das Förderbudget „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ des Landes Baden-Württemberg wurden 390 Tablets mit Zubehör für Lehrkräfte beschafft.
Für 2022 ff stehen unter anderem an:
Das Schulleiterbudget für das Haushaltsjahr 2022 beträgt insgesamt 651.100 Euro. Für die Leonberger Schulen in städtischer Trägerschaft besteht insgesamt ein Nettoressourcenaufwand in Höhe von 8.897.924 Euro.
Inhalt
3.2 Maskenpflicht und Selbsttests an Schulen
3.3 (Finanzielle) Unterstützung der Schulen
5.1 Digitalisierung an Schulen/Präsenzunterricht
5.2 Digitalisierung an Schulen/Homeschooling
5.3 Maßnahmen im Schuljahr 2021/22
6.5 Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
II Schulbezogene Themen und Angebote
8.2 Jugendsozialarbeit an Schulen
8.3 Übergang Schule - Beruf/Berufsorientierung
9.1 Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschulen
9.4 Flexible Nachmittagsbetreuung
9.6 Begabtenförderung an Grundschulen - Hector-Kinderakademie Leonberg
1. Daten zur Statistik der Entwicklung der Schülerzahlen
Die Schülerzahlen im Schuljahr 2021/22 sind im Vergleich zum Schuljahr 2020/21 insgesamt leicht ansteigend (+ 32 SuS), siehe Anlage 1 bis 3.
Schulart |
Vorjahr |
2021/22 |
Grundschulen/GMS |
+4 |
+23 |
Grundschulförderklassen |
+3 |
-2 |
GMS |
-20 |
-2 |
Realschulen |
-77 |
-2 |
Gymnasien |
+17 |
+13 |
SBBZ |
+3 |
+2 |
Gesamt |
-70 |
+32 |
Die Anzahl der Grundschulkinder steigt im Schuljahr 2021/22 leicht an.
Die Anzahl der Schulanfängerinnen und -anfänger (ohne Grundschulförderklassen) liegt in diesem Schuljahr bei 412 Kindern, 42 Kinder weniger als im letzten Schuljahr.
Zu berücksichtigen hierbei ist, dass der Stichtag der Einschulung ab dem Schuljahr 2020/21 bis zum Schuljahr 2022/23 sukzessive vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt wird. Mit der Verlagerung des sog. „Einschulungskorridors“ kommt es zunächst kurzzeitig zu einer Entzerrung der Schülerzahlen an den Grundschulen bzw. zeitversetzt an den weiterführenden Schulen. Dies führt zu tendenziell abnehmenden Zahlen der Schulanfängerinnen und
-anfänger.
Im Schuljahr 2021/22 ist bei folgenden Schularten eine Stagnation der Schülerzahlen zu verzeichnen:
Gemeinschaftsschule (- 2), Realschulen (- 2). Die Schülerzahl an den Gymnasien hat sich leicht erhöht (+ 13).
Die Zahl der auswärtigen SuS ist in den Anlagen 6 bis 8 dargestellt. Die Schulkinder verteilen sich auf die einzelnen Schularten wie folgt:
Schulart |
Vorjahr |
2021/22 |
SBBZ |
30 |
29 |
GS/GMS |
20 |
21 |
Realschulen |
43 |
34 |
Gymnasien |
102 |
117 |
Gesamt |
195 |
201 |
An der Pestalozzischule sind 26,4 % auswärtige Schulkinder.
Die Anzahl der auswärtigen SuS an Grundschulen bzw. der Gemeinschaftsschule in der Primarstufe und Sekundarstufe I beträgt insgesamt 1,1 %.
Die Anzahl der auswärtigen SuS an den Realschulen liegt bei 4,7 %, bei den Gymnasien bei 9,1 %.
Der Anteil der auswärtigen SuS an den weiterführenden Schulen liegt insgesamt bei 7,4 %.
Die meisten auswärtigen SuS der Realschulen kommen aus den Landkreisen Böblingen (Schwerpunkte Rutesheim, Weissach) bzw. Ludwigsburg (Schwerpunkt Gerlingen), die der Gymnasien aus dem Landkreis Böblingen (Schwerpunkte Rutesheim, Weissach) bzw. dem Landkreis Ludwigsburg (Schwerpunkte Gerlingen und Ditzingen).
Übergänge aus Klassenstufe 4 an weiterführende Schulen
Die Übergänge der Leonberger SuS aus Klassenstufe 4 an die weiterführenden Schulen Leonbergs haben sich wie folgt entwickelt (siehe Anlage 9):
Schulart |
2020/21 |
2021/22 |
LK BB (2021/22) |
BW (2021/22) |
GMS |
48 (12,2 %) |
60 (15,7 %) |
14,6 % |
13,4 % |
Realschulen |
106 (26,9 %) |
107 (27,9 %) |
31,6 % |
33,6 % |
Gymnasien |
227 (57,6 %) |
214 (55,9 %) |
48,3 % |
44,1 % |
Sonstige |
13 (3,3 %) |
2 (0,5 %) |
5,5 % |
8,7 % |
Gesamt |
394 |
383 |
|
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Die Grund- und Werkrealschule in Rutesheim besuchen insgesamt 56 Leonberger Schulkinder, davon 37 Kinder die Primarstufe, 21 Kinder die Sekundarstufe I. Hierbei kommen insgesamt 33 Kinder aus dem Wohngebiet Silberberg, das mit dem Rutesheimer Schulzentrum direkt durch eine Buslinie verbunden ist.
Auf die Realschule in Rutesheim gehen insgesamt 65 Leonberger Schulkinder. Das Gymnasium Rutesheim besuchen derzeit insgesamt 250 Leonberger SuS.
2. Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen
Vorbemerkung
Die Prognose für den Zeitraum bis 2027/28 (siehe Anlagen 1 bis 3, 10 bis 23) beruht auf der Hochrechnung der Schülerzahlen anhand der aktuellen Geburtenstatistik unter Einbeziehung der Geburten der letzten sechs Jahre. Wanderungsbewegungen sind nicht berücksichtigt. Vorgesehene Siedlungserweiterungen in Leonberg (u. a. Neue Stadtmitte, BPD-Areal, Postareal, Jahnstraße und in den Ortsteilen) wurden bei der Schülerzahlenentwicklung berücksichtigt.
Die Anzahl der Schulanfängerinnen und -anfänger wird im Prognosezeitraum (von 2022/23 bis 2027/28) künftig von 412 Schulkinder um 85 Schulkinder auf 497 Schulkinder (+ 20 %) ansteigen (ca. 500 pro Jahrgang). Bedingt durch o. g. Faktoren wird die Gesamtschülerzahl voraussichtlich von 4.052 Schulkinder um 1.029 Schulkinder (+ rd. 25 %) auf 5.081 Schulkinder ansteigen.
Die Prognose deutet insgesamt auf eine Schülerzunahme hin, wie sie bereits Ende der 90-er Jahre über 5 Jahre bestand, allerdings ist aus heutiger Sicht kein Rückwärtstrend erkennbar.
An den Grundschulen sind im Prognosezeitraum folgende Schülerzahlen zu erwarten:
Schule/Schuljahr |
2021/22 |
2027/28 |
Diff. |
+/- Prozent |
Marie-Curie-Schule |
226 |
272 |
+46 |
+20,4 % |
Mörikeschule |
211 |
306 |
+95 |
+45,0 % |
Schellingsschule |
226 |
355 |
+129 |
+57,1 % |
Spitalschule |
276 |
355 |
+79 |
+28,6 % |
GS Gebersheim |
121 |
93 |
-28 |
-30,1 % |
GS Höfingen |
227 |
278 |
+51 |
+22,5 % |
GS Warmbronn |
147 |
178 |
+31 |
+21,1 % |
Sophie-Scholl-Schule |
173 |
201 |
+28 |
+16,2 % |
Gesamt |
1.607 |
2.038 |
+431 |
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Die Anzahl der Grundschülerinnen und -schüler nimmt gemäß der Prognose bis zum Schuljahr 2027/28 um 431 Kinder zu (22 %).
Die Schulräume v. a. der Grundschulen werden im Hinblick auf die Nutzung auch von Betreuungsräumen aktuell neu bewertet (siehe Anlagen 4 und 5).
Die Raumkapazitäten an den Grundschulen sind im Vergleich zu seitherigen Belegungen derzeit insgesamt zwar noch vorhanden, doch müssen angesichts des jährlichen Zuwachses der Geburten und im Rahmen des Ausbaus der Ganztagsbetreuung künftig voraussichtlich weitere Raumkapazitäten geschaffen werden. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen, verständigten sich im September 2021 Bund und Länder auf das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen zum Schuljahr 2026/27. Zunächst wird dieser für die Klassenstufe 1 eingeführt und in den Folgeschuljahren sukzessive ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 wird er dann in allen vier Klassenstufen gegeben sein. Der hieraus resultierende Platzbedarf in der Schulkindbetreuung wird die Verwaltung und Schulleitungen der Grundschulen in den kommenden Jahren vor zusätzliche Herausforderungen stellen.
Die Schülerzahlenentwicklung an den weiterführenden Schulen deutet für die Zukunft v. a. im Bereich der Gymnasien auf einen überproportionalen Anstieg der Schülerzahlen hin.
3. Die Schulen in Zeiten der Corona-Pandemie
3.1 Schulalltag
Schwerpunktmäßig im ersten Schulhalbjahr 2021/22 war der Schulalltag geprägt von Einschränkungen aufgrund der Covid19-Pandemie. Während auf (partielle) Schulschließungen wie im Schuljahr 2020/21 verzichtet werden konnte, gab es aufgrund von Infektionen Absonderungen einzelner Kohorten. Diese konnten entweder im Fernunterricht oder von anderen Schüler*innen separiert im Präsenzunterricht beschult werden.
Bis 13. April 2022 (Start der Osterferien) bestand beim Auftreten einer Infektion innerhalb der jeweiligen Klasse/Gruppe/Klassenstufe eine Kohortenpflicht. Unterricht, Pausenzeiten sowie außerunterrichtliche Aktivitäten konnten ausschließlich in der Kohorte angeboten werden. Auch unterlagen die jeweiligen Kohorten Einschränkungen bei Musik- und Sportunterricht. Ab fünf bestätigten Infektionen innerhalb einer Kohorte (oder mehr als 20 % in kleineren Gruppen) mussten sich alle Mitglieder einer Kohorte in Absonderung begeben. Der Unterrichtsbetrieb wurde dann via Fernlernunterricht in Verbindung mit Lernpaketen bzw. über digitale Konferenzschaltungen aufrechterhalten.
Seit 25. April 2022 ist die Kohortenpflicht an Schulen entfallen.
Die Prüfungsvorbereitung sowie die Abschlussprüfungen der Gymnasien und Realschulen konnten unter den vorgegebenen Regelungen seitens des Kultusministeriums in gewohnter Form durchgeführt werden.
3.2 Maskenpflicht und Selbsttests an Schulen
Wie bereits im vorherigen Schuljahr gab es auch im Schuljahr 2021/22 sowohl für Mitarbeitende an Schulen wie auch für SuS eine Maskenpflicht. Die Nutzung einer medizinischen Maske war verbindlich. Ausnahmen bei der Maskenpflicht gab es für die Nahrungsaufnahme, sowie Pausenzeiten außerhalb des Gebäudes. Außerdem konnte im Sport- und Musikunterricht sowie bei Prüfungen auf eine Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten wurde.
Die Teststrategie des Landes Baden-Württemberg sah eine tägliche Testpflicht für Personal an Schulen vor. SuS erhielten mit Ausnahme der ersten Schulwoche zwei Tests pro Woche. Um nach den Sommerferien aufgrund der vielen Reiserückkehrer die Testabstände zu verringern, erhielten die SuS drei Tests pro Woche. Sofern eine Infektion bestätigt wurde, galt neben der Kohortenpflicht für die SuS eine tägliche Testpflicht für die fünf folgenden Schultage.
Ausgenommen von der Testpflicht waren quarantänebefreite Personen gemäß § 1 Nummer 11 Corona-Verordnung Absonderung. Seit 16.08.2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren gegen das Covid19-Virus. Auch für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren liegt eine Empfehlung vor, sofern sie aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Covid19-Erkrankung haben. Durch die steigende Impfquote bei Personal an Schulen sowie der SuS erhöhte sich die Zahl der quarantänebefreiten Personen, die keiner Testpflicht unterlagen. Seit 14.02.2022 gab es für diese quarantänebefreiten Personen ein freiwilliges Testangebot zweimal pro Woche mittels Schnelltest. Dieses Angebot wurde von einer Vielzahl der Berechtigten angenommen.
Die Schnelltests wurden durch das Land zentral an das Amt für Jugend, Familie und Schule geliefert und von Beschäftigten des Baubetriebshofs an die Schulen verteilt. Es handelte sich dabei um ein Wochenkontingent von ca. 16.000 Tests. Durch die steigende Impfquote sowie die freiwilligen Testmöglichkeiten war der Bedarf der Schulen schwer planbar.
Mit dem 25. April 2022 wurde die Testpflicht an Schulen sowie die freiwilligen Testangebote wie auch die meisten anderen Corona-Beschränkungen aufgehoben.
Bei der Durchführung der Corona-Selbsttests in den Schulen stellte das Land Haushaltsmittel zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung. Neben der Beschaffung von Schutzausrüstungen (Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzanzüge etc.) verfügen die Grundschulen über ein zusätzliches Budget für die Unterstützung der Testdurchführung durch den Einsatz ehrenamtlicher Helfer*innen. Somit konnten in zwei Förderzeiträumen (12.04.2021 bis 31.12.2021 sowie 10.01.2022 bis 14.04.2022) Ehrenamtliche wie Eltern, Studierende oder Lehrkräfte außerhalb der Unterrichtszeiten entlohnt werden. Der Stadt Leonberg stand für den ersten Förderzeitraum ein schulträgerscharfes Budget von 48.522 Euro zur Verfügung wovon 30.892 Euro verbraucht wurden. Der Differenzbetrag wurde seitens der Stadt Leonberg zurückerstattet. Im Förderzeitraum 2 wurden 13.476 Euro verwendet. Für den zweiten Förderzeitraum erfolgte keine Auszahlung des Budgets, sondern eine Beantragung der Fördermittel im Nachgang.
Die Durchführung der Selbsttests bei SuS war für Schulleitungen, Lehrkräfte und die Verwaltung ein enormer zeitlicher, personeller und logistischer Aufwand. Besonders SuS der jüngeren Klassenstufen sowie des SBBZ benötigen bei der Anwendung und Auswertung Unterstützung. Dies konnte in vielen Grundschulen nur durch die erhebliche Unterstützung einer engagierten Elternschaft und des Lehrerkollegiums gestemmt werden. An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich für den zusätzlichen Einsatz aller Beteiligten!
3.3 (Finanzielle) Unterstützung der Schulen
Die SuS mussten eine Vielzahl an Einschränkungen hinnehmen, die durch die Pandemie verursacht wurden. Um negative Auswirkungen auf die betroffene Personengruppe möglichst gering zu halten, wurden durch die Landesregierung und (Schul-)Verwaltung verschiedene Maßnahmen umgesetzt.
Das Förderprogramm "Zukunftsland BW - Stärker aus der Krise" ("Unterstützung für Schulen") bietet Schulträgern einen ergänzenden finanziellen Spielraum, um coronabedingten Herausforderungen im Hinblick auf die Digitalisierung und raumlufthygienischer Maßnahmen zur Gesunderhaltung zu begegnen. Die Stadtverwaltung Leonberg erhielt zu diesem Zweck eine Fördersumme von rd. 111.000 Euro im Zeitraum bis 30.09.2021. Nach Bedarfserhebung an den Schulen wurde die Förderung vermehrt für den Einsatz der Verbesserung der Digitalisierung verwendet.
Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 zeigte sich, dass die technische Anbindung vieler SuS nicht ausreichend ist, um an Onlineveranstaltungen und Fernunterricht adäquat teilzunehmen. Mit dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) werden zusätzliche Bundes- und Landesmittel für Leonberg i. H. v. rd. 350.000 Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten zum Verleih an SuS bereitgestellt. Die Beschaffung und Konfiguration der Geräte erfolgte über die Stadtverwaltung. Die Geräte wurden den Schulen überlassen, die mit den Eltern der SuS einen Leihvertrag unterzeichnen. Neben Familien, die sich aktiv für die Nutzung eines mobilen Endgerätes gemeldet haben, haben auch Lehrkräfte Familien kontaktiert, bei denen eine erschwerte Erreichbarkeit der SuS festgestellt wurde. Eine ausreichend große Zahl an Geräten ermöglichte die großzügige Ausgabe der Tablets. Seit der Rückkehr zum Präsenzunterricht können die vorhandenen Geräte im Unterricht verwendet werden.
Die weitere Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Leihgeräte für Lehrkräfte“) sah vor, zusätzliche Bundes- und Landesmittel i. H. v. rd. 170.000 Euro für die Beschaffung von Lehrerleihgeräten bereitzustellen. Hier wurden Schulen und Kommunen dabei unterstützt, Lehrkräften geeignete mobile digitale Endgeräte sowohl für den Unterricht in der Schule, beim Distanzlernen als auch zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung zur Verfügung zu stellen. Das konkrete schulträgerscharfe Budget ergab sich aus dem Verhältnis der Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente der Lehrkräfte im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers zur Gesamtzahl der Vollzeitäquivalente der Lehrkräfte. Da die parallele Nutzung der Geräte durch mehrere Teilzeit-Lehrkräfte nur mit einem sehr hohen Organisationsaufwand durchführbar wäre, hat sich die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Schulleitungen der Leonberger Schulen dazu entschieden, fehlende Geräte sowie geeignetes Zubehör (Tablet-Hüllen, Stifte, Tastaturen) über das Schulbudget Corona zu finanzieren. Noch vor den Sommerferien 2021 konnte allen Lehrkräften der Leonberger Schulen ein Tablet mit Zubehör zur Verfügung gestellt werden, welches den Unterricht und die Arbeitsweise seit dem Schuljahr 2021/22 bereichert.
Kinder, Jugendliche und ihre Familien schauen auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Pandemie zurück. Pandemiebedingte Schulschließungen haben bei einem Teil der SuS zu Lernrückständen geführt. Zum Abbau dieser Lernrückstände hat der Bund ein „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in Höhe von 2 Mrd. Euro in den Jahren 2021/22 aufgelegt. Der Bund erwartet, dass die Länder mit paritätischen, eigenen Beiträgen und Maßnahmen zur Zielerreichung des Aktionsprogramms beitragen. Eine finanzielle Beteiligung der Kommunen ist nicht vorgesehen.
4. Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine
Seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die daraus entstandene Flüchtlingsbewegung auch Auswirkungen auf den Schulalltag der Leonberger Schulen. Bisher sind ca. 35 ukrainische SuS an den Schulen aufgenommen (Stand Mai 2022). Besonders im Fokus sind die Gerhard-Hauptmann-Realschule (22 SuS) sowie die Schellingschule (8 SuS). An der Gerhard-Hauptmann-Realschule wurde eine zweite Vorbereitungsklasse für ukrainische Flüchtlinge eingerichtet, im kommenden Schuljahr ist dies auch für die Schellingschule geplant. An anderen Schulen werden ukrainische SuS teilweise im regulären Unterricht beschult.
Das Kultusministerium stellt Lernmaterialien sowie wichtige Dokumente auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung. Seitens des Staatlichen Schulamtes Böblingen ist für das kommende Schuljahr eine Koordinationsstelle für ukrainische Flüchtlinge geplant.
Es kann davon ausgegangen werden, dass einige ukrainischen Schülerinnen und Schüler bereits in Leonberg wohnen, das Schuljahr 2021/22 jedoch noch über Fernunterricht in der Ukraine beenden und sich für das Schuljahr 2022/23 an den Schulen vor Ort anmelden. Über die erwartete Anzahl dieser SuS lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen. Außerdem ist eine mögliche Wanderungsbewegung zurück in die Ukraine von der unsicheren politischen Situation und dem Wiederaufbau des Landes abhängig.
5. Digitalisierung an Leonberger Schulen
Die Corona-Pandemie hat für eine hohe Dynamik in der Digitalisierung der Schulen und des Unterrichts gesorgt. Homeschooling wurde zum Schlagwort, neue Konzepte zu Fortführung und Gestaltung des Unterrichts wurden kurzfristig erforderlich. Über Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt Schule und über das Landesprogramm „Zukunftsland-BW – Stärker aus der Krise“ wurden zusätzliche Fördermittel bereitgestellt um Corona-bedingte, dringende Digitalisierungsmaßnahmen in den Schulen umzusetzen. Die vielen Teilbereiche der Digitalisierung der Schulen können inzwischen zu zwei Themenblöcken zusammengefasst werden: der Digitalisierung des Präsenzunterrichts in der Schule und den Digitalisierungsmaßnahmen für das Homeschooling.
5.1 Digitalisierung an Schulen/Präsenzunterricht
Von der Bundesregierung werden über den „DigitalPakt Schule“ und das Land Baden-Württemberg ab Mitte 2019 Fördermittel für die Digitalisierung von Schulen bereitgestellt. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel wird die Stadt Leonberg im Rahmen einer zusammen mit den Schulen erarbeiteten Digitalisierungsstrategie einsetzen.
Die reservierten Fördermittel aus dem Digitalpakt mussten bis zum 30.4.2022 durch Maßnahmen- und Finanzierungsplanungen und die entsprechenden Förderanträge bei der L-Bank gebunden werden. Voraussetzung für die anschließende Bewilligung der Förderung ist ein durch das Landesmedienzentrum zertifizierter Medienentwicklungsplan. Im Medienentwicklungsplan einer Schule wird unter anderem der Bedarf an technischer Ausstattung festgehalten, der sich aus der gemeinsamen Digitalisierungsstrategie und dem individuellen Unterrichtskonzept der Schule ergibt.
Zur technischen Ausstattung gehören folgende Themenfelder:
Breitbandanbindung Schulen
Im Schuljahr 2017/18 wurde mit dem Aufbau eines Glasfaser-Campus-Netzes für die Schulen begonnen. Durch dieses Netz sollen durch die Nutzung von gemeinsamen Ressourcen Synergieeffekte erzielt werden. Beispiele dafür sind die Zentralisierung des Internetzugangs der SuS (breitbandige Datenanbindung), Schulserverlösungen auf einer gemeinsamen, redundanten Hardware und ein gemeinsames WLAN-Konzept mit einer zentralen Managementplattform. Die Erweiterung dieses Netzes soll sukzessive fortgesetzt werden.
Im Rahmen des Haushaltsplans 2019 wurden Glasfaseranbindungen für weitere Schulstandorte geplant. Da inzwischen über das Breitbandförderungsprogramm des Bundes – Sonderaufruf Schulen eine Glasfaseranbindung von Schulen förderfähig ist, wurde die Ausführung der geplanten Maßnahmen zurückgestellt. Die Förderfähigkeit der Leonberger Schulstandorte wurde geprüft und entsprechende Förderanträge gestellt. Eine vorläufige Förderzusage hat die Stadt Leonberg für folgende Schulen erhalten:
Zusätzlich wurden für alle Schulen im Gigabit-Ausbaugebiet der Telekom vorsorglich Glasfaser-Hausanschlüsse beauftragt, um auf zukünftige Anforderungen schnell reagieren zu können.
Netzwerkinfrastruktur passiv und aktiv/flächendeckendes WLAN
Eine Grundvoraussetzung für digitalen Unterricht in der Schule ist eine strukturierte Verkabelung der Schulgebäude nach Vorgaben der DIN EN 50173 (passive Netzwerkinfrastruktur) und eine leistungsfähige, auch für zukünftige Anforderungen ausgelegte, flächendeckende WLAN-Ausstattung. Vorhandene Netzwerkinfrastruktur der Schulgebäude muss nach diesen Vorgaben ertüchtigt werden.
Die Planung ergänzender Maßnahmen erfolgt gemäß dem Entwurf der Multimediaempfehlungen des Kultusministeriums und der Kommunalen Landesverbände aus dem Jahr 2016 und aus dem überarbeiteten und ergänzten Dokument, den neuen Digitalisierungsempfehlungen, die im Laufe des Jahres 2019 veröffentlicht wurden. In die Planung und Kostenermittlung fließt zusätzlich eine Bestandsaufnahme der vorhandenen passiven Netzwerkinfrastruktur und der neu zu erstellenden WLAN-Simulationen ein. Aus den Simulationsergebnissen ergeben sich außerdem die Mengengerüste der benötigten WLAN-Komponenten und der aktiven Netzwerktechnik. Auf Basis dieser Erhebungen wurde und wird die Haushaltsplanung konkretisiert und die Beschaffung der LAN/WLAN Komponenten in die Wege geleitet. Für das LAN/WLAN Projekt wurden Fördermittel aus dem „DigitalPakt Schule“ beantragt und bewilligt.
Endgeräte (PC/Tablets/Notebooks)
Im Rahmen der Medienentwicklungsplanung muss entschieden werden, welche Endgeräte zukünftig am besten in den Unterricht integriert werden können, ob weiterhin der Unterricht in Computerräumen stattfinden soll oder ob mobile Endgeräte (Notebooks oder Tablets) in den Klassenzimmern eingesetzt werden sollen.
Im Johannes-Kepler-Gymnasium, Albert-Schweitzer-Gymnasium, in der Gerhart-Hauptmann-Realschule und der Mörikeschule wurden im Jahr 2019 bereits Apple-Tablets mit einem zentralen Mobile Device Management (MDM) System etabliert.
Inzwischen wurden für alle Schulen Tablets in das zentrale Management-System integriert, diese werden erfolgreich im Unterricht und in der Notbetreuung eingesetzt.
Um einem möglichst hohen Anteil an SuS digitalen Unterricht zu Hause zu ermöglichen, unterstützt mit mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wurden über Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Das „Sofortausstattungsprogramm“ ermöglichte die Beschaffung von Leihgeräten für SuS, über das Programm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ und „Zukunftsland-BW – Stärker aus der Krise“ wurden die Lehrkräfte mit mobilen Endgeräten und dem notwendigen Zubehör ausgestattet. In allen Bereichen wird das Ausstattungskonzept der Schulen über Tablets weitergeführt, um SuS und den Lehrkräften eine einheitliche Umgebung zur Verfügung zu stellen. Trotzdem besteht weiterhin der Bedarf an PC und Laptops zur Ausstattung von Computerräumen. Diese werden im NWT-/ IT-Unterricht, für Arbeitsgemeinschaften und spezielle Projekte genutzt.
Präsentationstechnik Unterrichtsräume
Eine Erhebung der vorhandenen Ausstattung in den Schulen wurde durchgeführt. Im Rahmen der Medienentwicklungsplanung wird von den Schulen festgelegt, welche Ausstattungsvariante am besten geeignet ist, um diese in den Unterricht zu integrieren. Ein gemeinsames Ausstattungskonzept für die Grundschulen wurde vereinbart. Im Juni 2021 finden weitere Gespräche zur Festlegung der Detailanforderungen statt, um eine Ausschreibung vorzubereiten. Als Pilotprojekt wurden mobile interaktive Touch-Displays beschafft um Lehrkräften an Grundschulen erste Erfahrungen im Unterrichtseinsatz zu ermöglichen. In einigen Schulen wurde die bereits vorhandene Präsentationstechnik ergänzt um eine direkte Bildschirm-Übertragung vom Tablet der Lehrkraft zu ermöglichen.
Ausstattung Schulverwaltung
Da für das Betriebssystem Windows 7 im Januar 2020 die Unterstützung von Microsoft eingestellt wurde und damit keine Belieferung von Sicherheitsupdates erfolgt, ist eine Umstellung der Schulverwaltungsrechner auf Windows 10 erforderlich. Die Umstellung und Integration in das Datennetz der Stadtverwaltung erfolgt im Rahmen des Windows 10 Rollout in der Stadtverwaltung. Die Integration wurde im Dezember 2021 abgeschlossen. Weiterhin wurde ab dem Schuljahr 2022/23 der verpflichtende Einsatz der Schulverwaltungssoftware ASV-BW vorgeschrieben. Eine Rollout-Planung gemeinsam mit dem Service Center Schulverwaltung ist erfolgt und wurde bis 03/2022 sukzessive umgesetzt.
Ablösung BelWü-Dienste
Durch das Hochschulnetz Baden-Württemberg (BelWü) wurden den Schulen bisher verschiedene Dienstleistungen kostengünstig angeboten. Dazu gehören die Bereitstellung von pädagogischen Internetzugängen mit Jugendschutzfilter, das Web-Hosting des Internetauftritts und die Bereitstellung von Mailadressen für Lehrkräfte und SuS. Im Frühjahr 2021 wurde angekündigt, dass diese Dienste zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können und Fristen zur Ablösung der Produkte gesetzt. Eine Strategie zur Ablösung der genutzten Dienste muss erarbeitet und die erforderlichen Mittel im Haushalt eingeplant werden.
5.2 Digitalisierung an Schulen/Homeschooling
Wichtige Themenfelder in diesem Zusammenhang sind einerseits die Kommunikation zwischen der Schule, den SuS und den Eltern und andererseits die Verfügbarkeit der IT-Ausstattung bei den SuS zu Hause. Zu Beginn der Schulschließungen mussten neue Wege zur Kommunikation und zur Verteilung von Aufgaben etabliert werden. Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurden vom Land Baden-Württemberg die Dienste Threema, Moodle und BigBlueButton zur Verfügung gestellt. Seit November 2021 wird zusätzlich, als alternative Plattform, das neue Lernmanagement-System itslearning angeboten.
Die Nutzung von MS365 Produkten und MS Teams wurde Ende April 2022 durch den Landesdatenschutzbeauftragten untersagt.
5.3 Maßnahmen im Schuljahr 2021/22
In der ersten Hälfte des Schuljahres 2021 lag der Fokus in der Erarbeitung und Zertifizierung der Medienentwicklungspläne (MEP), da diese als Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt vorgelegt werden müssen. Die Mittelbindung musste bis zum 30.4.2022 erfolgen.
Im Rahmen der Medienentwicklungsplanung wurden die Ausstattungskonzepte in den Schulen überarbeitet und angepasst. Ausgeführt wurden Maßnahmen, die dem angestrebten Ausstattungskonzept entsprechen oder dazu dienen, den laufenden Betrieb in den Schulen aufrecht zu erhalten. Verschiedene geplante Maßnahmen wurden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Folgende Maßnahmen wurden begonnen bzw. umgesetzt.
Projekte für alle Schulstandorte
Zusätzliche Einzelmaßnahmen
Albert-Schweitzer-Gymnasium
Johannes-Kepler-Gymnasium
Gerhart-Hauptmann-Realschule
Ostertag-Realschule
Marie-Curie-Schule
Grundschule Gebersheim
Grundschule Höfingen
Grundschule Warmbronn
Mörikeschule
Schellingschule
Spitalschule
Sophie-Scholl-Schule
Pestalozzischule
Ausblick auf Projekte die in diesem Schuljahr begonnen und im nächsten Schuljahr
fortgeführt werden:
6. Die baulichen Maßnahmen an den Schulen
Die Verwaltung hat zur Verbesserung des schulischen Angebots und der schulischen Infrastruktur im Jahr 2021 eine große Zahl an Maßnahmen umgesetzt. Sämtliche für 2022 vorgesehene bauliche Maßnahmen sind im Folgenden dargestellt. Diese wurden für den investiven Haushalt angemeldet bzw. bereits eingeleitet.
Schellingschule
Die Schulhoffläche ist für eine künftig dreizügige Grundschule in der jetzigen Art nicht ausreichend. Der seitherige öffentliche Durchgang über den Schulhof wurde mit der Fertigstellung des gegenüberliegenden Neubaus teilweise verlegt. In 2021 wurden Vorüberlegungen angestellt, in 2022 sollen die Planungen konkretisiert und die Leistungen zur Umgestaltung des bisherigen Pausenhofs begonnen werden. Die Ausführung ist für 2023 geplant.
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Malerarbeiten (Teilbereiche)
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Planung zur Neuaufteilung und Umgestaltung von Teilbereichen der Pausenhoffläche
Mörikeschule
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, diverse Malerarbeiten, Erstellung eines Sanierungsfahrplans, Erneuerung der Anlaufbahn zur Sprunggrube
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, neues Spielgerät für den Schulhof, Erneuerung Fallschutz vor Kletterwand, Umsetzung erste Stufe des Sanierungsfahrplans
Spitalschule
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Fertigstellung der Fassadensanierung, Erneuerung der Schließanlage, Neuanschaffung Spülmaschine für die Schulkindbetreuung
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Bodenbelagsarbeiten (Teilbereiche), Zuwegung am Spielplatz, Installation einer PV-Anlage auf dem Dach
Sophie-Scholl-Schule
Die Planungen für den Neubau des Bildungscampus Ezach mit der Mensa und den Betreuungsräumen für die Sophie-Scholl-Schule als Grundlage für den Ganztagsschulbetrieb wurden begonnen. Die Vorlage der Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme durch den Gemeinderat ist für Herbst 2022 vorgesehen. Die Fertigstellung der Maßnahme ist momentan für Frühjahr 2025 geplant.
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Erneuerung des Sonnenschutzes in der Halle
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, vorbereitende Abstimmungen und Planungen für die Gestaltung des Spielhügels nach Wegfall der Spielgeräte in 2021
Grundschule Gebersheim
Die Raumsituation an der Grundschule Gebersheim ist im Hinblick auf den wachsenden Bedarf an Schulkinderbetreuung (derzeit rd. 83 % der Schulkinder) angespannt. Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Bedarfs schlägt die Verwaltung mittelfristig einen Anbau von drei Räumen in Klassenraumgröße (plus Nebenflächen) vor. Mit der Planung zur Umsetzung wurde im Frühjahr 2021 begonnen.
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Ausbau der Brandmeldeanlage, Planung Erweiterung eines Anbaus
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Umsetzung der Planung zur Erweiterung
Grundschule Warmbronn
Aktuell liegt zur Abstimmung im Gemeinderat die Vorlage 2022/138 vor. Nach erfolgter Abstimmung über die Varianten Neubau oder Sanierung mit Erweiterung kann die weitere Planung erfolgen.
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Sanierung Dachfläche über WCs, Umbaumaßnahmen für Einrichtung von Räumen für die Schulkindbetreuung
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten. Außenanlagen für den Schulkindbetreuungsbereich, Herstellung der WC-Räume (abgehängte Decken, Malerarbeiten), Schallschutzelemente in den neuen Schulkindbetreuungsräumen, Weiterführung Planung Neubau / Sanierung Schule
Grundschule Höfingen
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltung, Heizkörpererneuerung (Teilbereiche), Bestandserfassung, Maßnahmenplanung und Umsetzung 1. Bauabschnitt zur „Fassaden- und Dach- Modernisierung“
Marie-Curie-Schule
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Überarbeitung Hofbereich (u. a. neuer Fallschutz und neues Spielgerät), Umbau der Bestandsmensa im Hauptbau zu Klassenräumen und einem Multifunktionsraum.
Gerhart-Hauptmann-Realschule
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Weiterführung der Fassadensanierung, Erweiterung
der Brandmeldeanlage (Teilbereiche)
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Fertigstellung der Fassadensanierung, Umgestaltung Sekretariats- / Erste-Hilfe-Bereich
Ostertag-Realschule
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Planung zur Lehrküchen-Modernisierung, Überwachung der Setzungsrisse im Erweiterungsbau, Maßnahmenplanung und Vorbereitung zur „Instandsetzung der Gebäudefundamentstabilisierung im Erweiterungsbau“
Albert-Schweitzer-Gymnasium
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Fertigstellung Fassadensanierung, Bodenbelags-
und Malerarbeiten (Teilbereiche)
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Malerarbeiten (Teilbereiche)
Johannes-Kepler-Gymnasium
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021/2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Stahltürenerneuerung der ehemaligen Trafostation,
Brandschutzertüchtigung Planung und Umsetzung 1. Bauabschnitt
6.5 Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum
Pestalozzischule
Bauliche Maßnahmen im Jahr 2021:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Malerarbeiten (Teilbereiche)
Geplante bauliche Maßnahmen im Jahr 2022:
Allgemeine Bauunterhaltungsarbeiten, Ablageraum im Hof für Außenspielzeug, Malerarbeiten (Teilbereiche)
Alle Schulen betreffend
Für alle Schulgebäude sollen in 2022 Trinkbrunnen angeschafft werden (siehe Vorlage 2022/011).
Der Teilhaushalt 03/Produktbereich 21 des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2022 einschließlich der Darstellung der baulichen Maßnahmen ist in der Vorlage 2021/362 dargestellt.
Die Mittelzuweisung des Schulbudgets erfolgt über Pauschalbeträge pro Schüler*in und Klasse. Die Beiträge orientieren sich an der Berechnungsgrundlage für die einzelnen Schularten auf Basis der amtlich prognostizierten Schülerzahlen. Den Schulleitungen stehen zur eigenständigen Bewirtschaftung in 2022 Aufwendungen in Höhe von insgesamt 651.100 Euro zur Verfügung (Ergebnishaushalt, ohne Investitionen).
Der Nettoressourcenbedarf aller Leonberger Schulen in städtischer Trägerschaft beträgt insgesamt 8.897.724 Euro.
II Schulbezogene Themen und Angebote
8.2 Jugendsozialarbeit an Schulen
8.3 Übergang Schule - Beruf/Berufsorientierung
9.1 Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschulen
9.4 Flexible Nachmittagsbetreuung
9.6 Begabtenförderung an Grundschulen - Hector-Kinderakademie Leonberg
8. Schulartübergreifende Angebote
In Leonberg wird für die Schulkinder von 11 Schulen in 8 Schulmensen und in einem Hort an der Schule eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Der Betrieb der Schulmensen bzw. das Angebot der Mittagsverpflegung ist mit Ausnahme der Triangel ausnahmslos an externe Dienstleister vergeben.
Die Stadt Leonberg schließt mit den Cateringunternehmen jeweils verbindliche Liefer- oder Dienstleistungsverträge ab. In diesen sind die Qualität der Speisen, das Hygienemanagement sowie die Abläufe der Essensausgabe und Küchenreinigung festgeschrieben. Die Leistungsbeschreibung lehnt sich an die jeweils aktuellen Empfehlungen des „Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), Bonn, an. Die Vergabe einer Dienstleistung umfasst auch die Bereitstellung eines Buchungssystems (Ausnahme Grundschulen Warmbronn, Gebersheim und Spitalschule).
An der Schellingschule, der Ostertag-Realschule und seit März 2022 auch in der Triangel wird das bargeldlose Buchungs- und Bezahlsystems MensaMax eines Pforzheimer Software-Unternehmens als separate Serviceleistung angeboten.
Seit dem Schulwechsel 2017/18 gilt ein einheitlicher Eigenanteil an der Mittagsverpflegung in Höhe von 3,50 Euro pro Portion an Schulen in städtischer Trägerschaft. Der Triangel e. V. erhebt einen Eigenanteil in Höhe von 3,80 Euro pro Mahlzeit.
Die Nachfrage nach einer Mittagsverpflegung an den Schulen hat sich mittlerweile auf den Stand vor der Corona-Pandemie eingependelt. An der Schellingschule wird sogar eine nicht vorhersehbare überraschend starke Nachfrage von etwa 70 Essen auf mittlerweile bis zu täglich 95 Essen montags bis donnerstags verzeichnet.
Hinter den Erwartungen zurück bleibt die Nachfrage nach einer Mittagsverpflegung trotz Einführung des Buchungssystems an der ORS mit etwa 45 bis 50 Essensportionen pro Monat.
In der Triangel wird von Montag bis Donnerstag ein warmes Mittagessen nur noch gegen Voranmeldung ausgegeben. Für Spontanesser wird ein geringes Kontingent eingeplant. Dieses Angebot nutzen auch montags und mittwochs etwa 20 bis 30 SuS sowie Betreuungspersonal der Pestalozzischule.
Für die SuS der 11 Schulen werden zu Schulbetriebszeiten wöchentlich im Schnitt etwa 2.950 Essen bzw. monatlich etwa 11.800 Essen ausgegeben.
Mensa |
Essensportionen/Tag |
Essensportionen/Wo |
Essensportionen/Mo |
Triangel |
140 |
560 |
2.240 |
MCS |
130 |
650 |
2.600 (1.700 GS |
ORS |
|
|
45 |
Schellingschule |
Mo bis Do 70 – 95 Freitag 30 - 40 |
310 - 420 |
1.240 – 1.680 |
Mörikeschule |
|
330 |
1.320 |
Spitalschule |
75 |
375 |
1.500 |
GS Höfingen |
|
340 |
1.350 |
GS Warmbronn |
20 |
100 |
400 |
GS Gebersheim |
40 |
200 |
800 |
SUMME |
|
2.950 |
11.800 |
8.2 Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit an Schulen nach §13 SGB VIII wird in Leonberg innerhalb der sozialräumlichen Kinder- und Jugendarbeit an den Grundschulen, der Gemeinschaftsschule, den beiden Realschulen, den beiden Gymnasien und dem Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen/Pestalozzischule angeboten. Die Grundlage dafür bildet die Rahmenkonzeption „Jugendsozialarbeit an Leonberger Schulen“.
Derzeit stehen den Schulen folgende Stellenanteile für Jugendsozialarbeit zur Verfügung:
Grundschulen
Weiterführende Schulen
Schulübergreifende Angebote der Jugendsozialarbeit an Schulen
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Jugendsozialarbeit an Schulen ist die Förderung von schulübergreifenden Projekten.
Seit zehn Jahren finden regelmäßig mind. 2 x pro Jahr schulübergreifende SMV-Treffen zum Informationsaustausch und zur Planung gemeinsamer Projekte statt.
Regelmäßig veranstaltet die SMV in Kooperation mit Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendarbeit eigene schulübergreifende Veranstaltungen. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2021 nicht alle schulübergreifenden Veranstaltungen stattfinden. Im Jahr 2021 fand die Postkartenaktion “Ich denke an Dich!”, eine Stadtralley und der Saturday Night Jam statt.
Jugendforum
Das Leonberger Beteiligungsverfahren „Mach mit3 - ... mitdenken, ... mitreden, ...mitgestalten“ ging 2021 in das sechste Jahr.
Das Jugendforum 2021 stand erneut unter dem Einfluss der Corona-Krise und wurde als Hybridveranstaltung im Rathaus durchgeführt. Insgesamt haben am 15.11.2021 90 Schüler*innen aus allen weiterführenden Schulen in Leonberg am Jugendforum teilgenommen.
Das Jugendforum 2022 wird am 17.10.2022 stattfinden.
Jugendausschuss
Der Jugendausschuss wurde nach dem Jugendforum 2018 am 02.07.2018 gebildet. Die Regularien sind in der Geschäftsordnung des Jugendausschusses der Stadt Leonberg festgelegt (siehe Vorlage 2019/042).
Die Jugendlichen bzw. der Jugendausschuss haben Arbeitsgruppen zu schulischen Themen gebildet. Sie berichten regelmäßig zu den jeweiligen Ergebnissen im Sozial- und Kultus-ausschuss.
8.3 Übergang Schule - Beruf/Berufsorientierung
Am 07.10.2021 fand die 13. Interkommunale Ausbildungsplatzbörse INTERKOM 2021 des nördlichen Landkreises Böblingen in hybrider Form statt.
44 regionale und überregionale Firmen, Institutionen, Verbände und Vereine haben in kompakter und fundierter Form über die Ausbildungsplatz- und Studienangebote informiert.
Hierbei wurden 96 Ausbildungsberufe und 43 duale Studiengänge präsentiert.
An der Veranstaltung nahmen 19 Schulen mit ca. 2.200 SuS aus Leonberg, Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt, Aidlingen, Grafenau, Magstadt und Weissach teil. Insgesamt haben knapp 3.000 Besucher die digitale Messe besucht. 4.000 Messezeitungen wurden vorab verteilt.
Die INTERKOM 2022 findet am Donnerstag, den 13. Oktober 2022 in der Stadthalle Leonberg statt.
Berufliches Schulzentrum Leonberg
Am Beruflichen Schulzentrum Leonberg (BSZ) waren im Schuljahr 2021/22 insgesamt 3.128 SuS angemeldet, davon 412 am beruflichen Gymnasium im 3-jährigen Bildungsgang. Folgende Profile werden angeboten: Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium, Technisches Gymnasium und Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium sowie Internationale Wirtschaft und Technik und Management.
Die steigenden Schülerzahlen über alle Schularten hinweg werden in den kommenden Jahren auch auf die Sportstättennutzung große Auswirkungen haben. Zukünftig kann mit einem Mehrbedarf an Sporthallenflächen gerechnet werden.
Im Zuge der Eingliederung der Bäderbetriebe in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg wurde in der Vorlage 2020/023-001 beschlossen, die Abrechnung der Schwimmbadnutzung für Schulen zu verändern. Bisher erfolge die Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung pro SuS. Die neue Abrechnungsgrundlage ist zukünftig die Miete von Bahnen nach Stunden, gemäß der Entgeltordnung des städtischen Bäderbetriebs. Die Schulen erhalten eine Rechnung über die gebuchten Bahnen, die Abwicklung erfolgt weiterhin über das im Haushalt veranschlagte Schulbudget. Aufgrund der Entscheidung im Oktober 2021 rückwirkend zum 01.01.2021 führte dies zu einer höheren finanziellen Belastung des Schulhaushalts seit 2022.
9. Angebote und Maßnahmen an Grundschulen
9.1 Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschulen
Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg zur Kooperation zwischen Kindergarten und Schule hat zum Ziel, den Übergang möglichst fließend zu gestalten und die Kooperation mit vergleichbaren Standards in der Stadt zu gewährleiten. Dies soll eine Kontinuität in der Bildungsbiographie der Kinder sicherstellen.
Vor diesem Hintergrund werden zum Schuljahresanfang von Grundschul-Kooperations-lehrkräften gemeinsam mit Erzieher*innen Jahresplanungen mit Kooperationsmaßnahmen erstellt und gegebenenfalls Förderbedarfe einzelner Kinder definiert.
Seit April 2018 ist jeder Kindertageseinrichtung eine Schule als Hauptkooperationspartner zugeordnet. Diese Regelung hat sich bewährt.
Leider konnten aufgrund der coronabedingten Einschränkungen die Kindergartenkinder nicht im üblichen Umfang an Aktivitäten der Grundschulen teilnehmen.
9.2 Verlässliche Grundschule
Die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule (VGS) wird an allen Leonberger Grundschulen angeboten. Die Nachfrage ist weiterhin sehr groß. Insgesamt nehmen aktuell 539 Schulkinder das Betreuungsangebot wahr. Je nach Schule sind ein bis drei VGS-Gruppen eingerichtet.
Das von Seiten der Stadt zusätzlich eingerichtete Angebot der Ferienbetreuung nutzen 382 Kinder (rd. 70 %).
9.3 Hort an der Schule
Neben der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wird an der Grundschule Spitalschule der Hort an der Schule angeboten.
Der Hort an der Spitalschule im Kinderhaus Spitalhof wird im laufenden Schuljahr von 72 Kindern genutzt. Eltern können ihre Kinder in die Ganztagsgrundschule Schellingschule umschulen lassen, sofern eine Ganztagsbetreuung notwendig ist. Um langfristig den Betreuungsbedarf an der Spitalschule decken zu können, wird ein Neubau mit Mensa und Betreuungsräumen angestrebt.
9.4 Flexible Nachmittagsbetreuung
In der Grundschule Warmbronn sowie der Grundschule Gebersheim findet seit dem Jahr 2021 die Kombination aus der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mit flexibler Nachmittagsbetreuung statt. Eine Betreuung ist dabei bis 17:00 gewährleistet. An der Grundschule Warmbronn und an der Grundschule Gebersheim sind mit jeweils 76 Kindern die Betreuungsmöglichkeiten voll ausgelastet.
9.5 Ganztagsgrundschulen
An den Leonberger Ganztagsschulen Marie-Curie-Schule, Schellingschule, GS Höfingen und Mörikeschule besteht für die Ganztagsgrundschulkinder die Möglichkeit, zusätzlich ein städtisches Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen: Vor Unterrichtsbeginn ab 7.00 Uhr, im Anschluss an die Ganztagsgrundschule bis 17.00 Uhr, die Betreuung Freitagnachmittags sowie die Ferienbetreuung.
Für Grundschulen, die gemäß § 4a des Schulgesetzes BW als Ganztagsgrundschulen eingerichtet sind, besteht die Möglichkeit der Monetarisierung. Dies bedeutet, dass die von Seiten des Landes für den Ganztagsbetrieb der Schule zusätzlich zur Verfügung gestellten Lehrerwochenstunden zu 50 % in Geld zur Finanzierung externer Betreuungskräfte umgewandelt werden können. Je Lehrerwochenstunde und Schuljahr sind dies 1.800 Euro. Ab dem Schuljahr 2022/23 steigt dieser Betrag auf 2.142 Euro an.
Im Schuljahr 2021/22 hat die Schulleitung der Mörikeschule 12 Lehrerwochenstunden (LWS) zum Einsatz von externen Honorarkräften umgewandelt (monetarisiert), die Schellingsschule hat 6 LWS monetarisiert.
Nachfolgend einige Erläuterungen zum Ganztagsschulbetrieb an den einzelnen Ganztagsgrundschulen in Leonberg:
Marie-Curie-Schule
Am Ganztagsschulbetrieb der Marie-Curie-Schule in der Wahlform nehmen aktuell 130 Kinder teil, 55 Kinder davon nehmen zusätzliche Betreuungszeiten in Anspruch. 59 Kinder besuchen die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule.
Schellingschule
An der Schellingschule nehmen derzeit 128 Kinder am Angebot der Ganztagsgrundschule teil, von denen 38 Kinder zusätzliche Betreuungszeiten in Anspruch nehmen. Weitere 76 Kinder besuchen die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule.
Mörikeschule
Am Ganztagsschulbetrieb der Mörikeschule nehmen 130 Kinder teil, von denen 30 Kinder zusätzliche Betreuungszeiten in Anspruch nehmen. 57 Kinder besuchen außerdem die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule.
Grundschule Höfingen
Das Ganztagsschulangebot der Grundschule Höfingen nehmen 110 Kinder wahr, von denen 61 zusätzliche Betreuungszeiten in Anspruch nehmen. Zusätzlich besuchen 74 Kinder die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule.
Unterstützung bei den Hausaufgaben
An Ganztagsgrundschulen ist die Hausaufgabenbetreuung Teil des pädagogischen Konzepts und wird von Lehrkräften und Ehrenamtlichen im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms, aufgestockt mit finanziellen Mitteln der Stadt Leonberg, betreut.
Die Grundschulen, die keine Ganztagsschulen sind, bieten über das Jugendbegleiterprogramm Lerngruppen an.
Freiwilliges Soziales Jahr in Ganztagsschulen
Seit dem Schuljahr 2018/19 sind an den Leonberger Ganztagsgrundschulen FSJ-Kräfte (Freiwilliges soziales Jahr) tätig. Die jungen Erwachsenen unterstützen sowohl die Schulkindbetreuung vor und nach dem Unterricht, in den Mittagspausen und in den Ferien, als auch im schulischen Bereich. Hier bringen sich die Freiwilligen beispielsweise in speziellen Förderangeboten in einzelnen Klassen oder in der Lernzeit ein.
Insgesamt stellen die FSJ-Kräfte eine positive zusätzliche Unterstützung des Ganztagsschulbetriebs dar.
9.6 Begabtenförderung an Grundschulen - Hector-Kinderakademie Leonberg
Seit dem Schuljahr 2012/13 ist die Hector-Kinderakademie (HKA) Leonberg ein fester Eckpfeiler in der Begabtenförderung des Landes Baden-Württemberg. Die Stadt Leonberg fungiert dabei als Trägerin und stellt die Klassenräume zur Verfügung. Die Dozentenkosten und die Sachmittel werden von der Hector Stiftung getragen. Die Geschäftsführung der Leonberger Hector-Kinderakademie teilen sich Frau Arnold (Lehrerin an der Mörikeschule) und Frau Gelec (Schulleiterin an der Mörikeschule).
Die Anmeldung der einzelnen Kinder für die Kurse erfolgt über die Lehrkräfte der teilnehmenden Grundschulen in und um Leonberg. Die Kurse der Hector-Kinderakademie werden von Lehrkräften und Experten außerhalb der Schulzeit angeboten. Kursorte sind die Mörikeschule und die Schellingschule.
Das Angebot zur Förderung besonders interessierter und motivierter Grundschulkinder wurde im Berichtsjahr 2021/22 weiter ausgebaut. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden einige Kurse in einem Online-Format angeboten.
Beinahe 60 Kurse wurden angeboten, davon ca. 70 % im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik). Beinahe 500 Grundschulkinder haben die Kurse besucht. Dabei hielten sich Jungen und Mädchen nahezu die Waage.
Im März 2019 wurde die Verlängerung der Begabtenförderung von Frau Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann a.D. und Herrn Dr. h. c. Hans-Werner Hector bekannt gegeben. Bis zum Schuljahresende 2024/25 wird die Hector-Stiftung rund 23,5 Mio. Euro für die über 60 Hector Kinderakademien des Landes sowie für die wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung stellen.
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