Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag - 2022/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Kiosk Graf-Eberhard-Straße 2/1 als neuer Standort i-Punkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag
- Federführend:
- Referat für Wirtschaftsförderung und Citymanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
|
Apr 5, 2022
|
Beschlussvorschlag
- Der ehemalige Kiosk, Graf-Eberhard-Straße 2/1, wird zum neuen Standort des bisher im Rathaus Belforter Platz ansässigen i-Punkt.
- Den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 45.000 € auf einem neuen Investitionsauftrag wird zugestimmt.
- Dem Deckungsvorschlag aus dem Investitionsauftrag 721100137102 GS Gebersheim Erweiterung Altbau wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Der i-Punkt/Touristinformation soll in guter Lage am Marktplatz beheimatet werden, um dem Anspruch als sichtbare Anlaufstelle für Bürger und Tagestouristen besser als bisher gerechtwerden zu können.
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Barrierefreiheit ist das Angebot an geeigneten und disponiblen Objekten am Marktplatz begrenzt.
Der im städtischen Eigentum befindliche ehemalige Kiosk in der Graf-Eberhard-Straße 2/1 bietet sich als neuer Standort für den i-Punkt an. Im Inneren (Kioskraum) können die bereits bisher bestehenden zwei Arbeitsplätze des Stadtmarketings untergebracht werden.
Es wird auf die ausführliche Präsentation in der Anlage verwiesen.
Grobkostenschätzung Umbaumaßnahmen: 45.000 €
Die Grobkostenschätzung basiert auf Inaugenscheinnahme des Gebäudemanagements vor Ort vom 22.03.2022. Da das Objekt vermietet ist, konnte diese nur von außen erfolgen.
Erforderliche Arbeiten:
- Energetische Sanierung der kompletten Fensterflächen inkl. Schiebemechanismus
- Erneuerung eines Heizkörpers aus Platzgründen
- Erneuerung Bodenbelag
- Erneuerung Teeküche
- Malerarbeiten
- Elektroarbeiten (Beleuchtung, EDV-Infrastruktur)
Für die Ausstattung des i-Punkt am ggf. neuen Standort sind im Finanzhaushalt 2022 10.000 € berücksichtigt.
Das Objekt in der Graf-Eberhard-Straße 2/1 ist aktuell als Künstleratelier vermietet.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Am 1. August 2022 könnte somit frühestmöglich mit den Umbau-/Renovierungsmaßnahmen für eine Nutzung als i-Punkt begonnen werden.
Finanz. Auswirkung
|
JA |
x |
|
NEIN |
|
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
|
|
Neuer Investitionsauftrag Stadtmarketing/i-Punkt |
2022 |
0 |
45.000 |
Außerplanmäßige Auszahlungen für Umbau-/ Renovierungskosten |
|
757100016003 Stadtmarketing Ausstattung
|
2022 |
10.000 |
10.000 |
Ausstattung i-Punkt am neuen Standort |
|
721100137102 GS Gebersheim Erweiterung Altbau |
2022 |
600.000 |
45.000 |
Deckungsvorschlag zur Finanzierung der außerplanmäßigen Auszahlung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
