Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Mozartstraße
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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Mar 30, 2022
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Kontierung |
Jahr |
Verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkungen |
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36500013-42710000 Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Mozartstraße |
2022 |
47.600 |
31.684 |
Insgesamt etwa 6.500 Portionen Mittagessen sowie 5.700 Portionen Nachmittagssnack; |
36500013-42710000 Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Mozartstraße |
2023 |
50.400 |
44.183 |
Insgesamt etwa 9.700 Essensportionen sowie 8.500 Portionen Nachmittagssnack |
36500013-42710000 Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Mozartstraße |
2024 |
50.400 |
45.129 |
Insgesamt etwa 9.700 Essensportionen sowie 8.500 Portionen Nachmittagssnack. Ab 01.01.2024 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf brutto etwa 3,82 angenommen. Der Preis für eine Portion Nachmittagssnack könnte sich auf 0,95 EUR erhöhen. |
36500013-42710000 Mittagsverpflegung für das Kinderhaus Mozartstraße |
2025 |
50.400 |
46.172 |
Insgesamt etwa 9.700 Essensportionen sowie 8.500 Portionen Nachmittagssnack. Ab 01.01.2025 wird eine fiktive Essenspreiserhöhung um ca. 2,3 % entsprechend dem Nahrungsmittelindex auf brutto etwa 3,91 angenommen. Der Preis für eine Portion Nachmittagssnack könnte sich auf 0,97 EUR erhöhen. |
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.12.2023 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 sollen die Kinder der Kindertageseinrichtung Kinderhaus Mozartstraße eine hochwertige und altersentsprechende Mittagsverpflegung erhalten.
Der Umfang der auszugebenden Mahlzeiten wird im Vertragszeitraum voraussichtlich bei etwa 16.200 Essensportionen (einschließlich der pädagogischen Happen) sowie 14.200 Portionen Nachmittagssnacks liegen. Unter Einbeziehung der zweimaligen optionalen Verlängerung erhöht sich die Liefermenge auf etwa 32.400 Essensportionen (einschließlich der pädagogischen Happen) sowie 28.400 Portionen Nachmittagssnack.
Die Lieferleistung „Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Mozartstraße" durch den bisherigen Speisenlieferanten endet am 31.03.2022 und wird erneut vergeben.
Die Vergabe erfolgt per Direktvergabe. Seitens des Amts für Jugend, Familie und Schule wurden vier regionale Anbieter von Warmverpflegung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei der aufgeforderten Unternehmen reichten kein Angebot ein. Am 15. März 2022 lagen dem Amt für Jugend, Familie und Schule zwei Angebote vor. Aus dem Begleitschreiben eines Angebots ging hervor, dass ein wichtiger Inhalt der Leistungsbeschreibung (Zeitpunkt der Speisenanlieferung in der Kindertageseinrichtung) nicht erfüllt werden könnte. Die Einhaltung des Anlieferungstermins ist für die Betriebsabläufe in der Kita unerlässlich. Eine Wertung des Angebots entfiel damit.
Im Rahmen der Eigenreferenzen erfüllt das Angebot des Unternehmens Rath Catering & Partyservice die Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Das wertbare Angebot liegt im marktüblichen Rahmen. Das Gebot ist wirtschaftlich.
Die der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugrundeliegende Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Empfehlungen des "Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Da im Rahmen der langjährigen Vertragspartnerschaften mit den beiden Unternehmen, welche ein Angebot einreichten, umfangreiche Eigenreferenzen vorliegen, aus denen sich die Erfüllung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung ableitet, entscheidet der Auftraggeber nach den folgenden Kriterien über den Zuschlag:
Der Essenspreis liegt bei 3,74 Euro netto/4,00 Euro brutto pro Portion Mittagessen. Der Preis für eine Portion Nachmittagssnack beträgt 0,93 Euro netto/1,00 Euro brutto. Der Gesamtbruttoangebotspreis beträgt 73.794,00 Euro netto/78.959,58 Euro brutto für den Vertragszeitraum.
Der Essenspreis ist bis 31.12.2023 festgeschrieben. Eine Anpassung des Essenspreises kann ab 01.01.2024 maximal entsprechend der jeweils aktuellen Verbraucherindizes für Nahrungsmittel (Statistisches Bundesamt DE und Statistisches Landesamt BW) erfolgen. Tarifvertragliche oder sozialversicherungsbeitragsrechtliche Regelungen können entsprechend der Preisgleitklausel ebenfalls Berücksichtigung finden.
In den Betreuungsgebühren sind anteilig die Kosten für die Mittagsverpflegung enthalten.
Weiteres Vorgehen
Es wird vorgeschlagen, dem Angebot des Unternehmens Rath Catering & Partyservice, Breslauer Straße 5, 71229 Leonberg den Zuschlag für die Lieferleistung "Mittagsverpflegung für die Kinder des Kinderhaus Mozartstraße" zum Gesamtangebotspreis in Höhe von 73.794,00 Euro netto/78.959,58 EUR brutto über den Zeitraum vom 03.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option zur zweimaligen Verlängerung bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 zu erteilen.