Neuanlage Skaterplatz - Vergabe von Planungsleistungen
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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Mar 30, 2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Apr 5, 2022
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Das endgültige Honorar hängt gemäß HOAI von den in der Entwurfsplanung (LPH1-3) zu ermittelnden Baukosten (Kostenschätzung) ab.
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der geplanten Bebauung des Gebietes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Berliner Straße“ kann der vorhandene Skaterplatz nicht an seinem bisherigen Standort verbleiben. Nach erfolgter Standortabwägung soll der neue Skaterplatz im Stadtpark entstehen. Dieser Standort bietet viele Vorteile durch die Einbindung von Jugendlichen in das Stadtleben an einem zentralen Ort, den benachbarten Jugendplatz und stellt außerdem den Wunschstandort der Jugendlichen dar.
Für den Stadtpark besteht ein Urheberrecht. Die Urheber sind der Landschaftsarchitekt Christof Luz (Inhaber des Büros LUZ Landschaftsarchitektur, Dinkelstraße 40, 70599 Stuttgart), der Landschaftsarchitekt Thomas Treiber (Partner des Büros SETUP Landschaftsarchitektur, Heidenheimer Straße 8, 71229 Leonberg) und der freischaffende Künstler Ernst Günter Herrmann. Herr Luz hat erklärt, dass die beabsichtigten Beauftragungen die bestehenden Urheberrechte nicht berühren und etwaige individuelle Ansprüche von einem der beteiligten allein an die Stadt Leonberg nicht entstehen.
Das Büro Luz konnte daraufhin auch für die Planung des Skaterplatzes gewonnen werden. Das Honorarangebot vom Büro Luz für die LP 1-8 beläuft sich vorläufig auf 107.529,13 €/brutto. Das endgültige Honorar hängt gemäß HOAI von den in der Entwurfsplanung (LPH 1-3) zu ermittelnden Baukosten (Kostenschätzung) ab.
Da der aktuelle Schwellenwert (215.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl.
Die erforderlichen Architektenleistungen (Freianlagenplanung) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an ein geeignetes, qualifiziertes Architekturbüro vergeben werden.
§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) – ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene – auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 10 UVgO i.V.m. Ziff. 2.3 VergabeVwV) wurde daher durch die Verwaltung ausschließlich das Architekturbüro LUZ zur Abgabe eines Angebots angefragt (Ausnahmetatbestand: Urheberrecht).
Förderprogramm
Da der Skaterplatz im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Stadtpark/ Reiterstation“
liegt, kann voraussichtlich mit einem Zuschuss gerechnet werden. Die Fördermöglichkeiten
werden rechtzeitig von der Verwaltung geprüft.
Weiteres Vorgehen
Nach der Genehmigung der Beauftragung des Büros LUZ Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbH wird unverzüglich mit der weiteren Planung des Skaterplatz begonnen. Eine detaillierte Kostenaufstellung wird dem Gemeinderat zeitnah vorgelegt. Die Kosten für die Umsetzung werden im Haushaltsplanentwurf 2023 berücksichtigt.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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755100057001 Stadtpark Erweiterung Skateranlage |
2022 |
100.000 |
107.600 |
Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 7.600 Euro. |
755100067001 Alte Autobahntrasse Neustrukturierung |
2022 |
200.000 |
7.600 |
Deckungsvorschlag für überplanmäßige Auszahlung. Der Bau der Pumptrackanlage wird sich aufgrund der noch laufenden Abstimmungen mit der Autobahn GmbH vorraussichtlich verzögern. Die Mittel stehen somit zur Deckung zur Verfügung. |
755100057001 Stadtpark Erweiterung Skateranlage |
2023 |
0 |
350.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplanenwurf 2023 zu berücksichtigen. |