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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2022/093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Arbeiterwohlfahrt Böblingen-Tübingen gGmbH wird mit der Durchführung der Stadtranderholung im Jahr 2022 beauftragt. 

 

  1. Die Stadtranderholung wird in diesem Jahr in den Sommerferien in zwei Abschnitten von je einer Woche durchgeführt. 

 

  1. Die Gebühr für die Stadtranderholung wird auf 150 Euro pro Kind und Woche/Abschnitt festgesetzt.
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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Traditionell findet jedes Jahr in Warmbronn die Stadtranderholung statt. Durch die unterschiedlichen und schnell wechselnden Coronabestimmungen konnte die Stadtranderholung in den letzten zwei Jahren von der Arbeiterwohlfahrt Böblingen-Tübingen gGmbH (im Folgenden AWO). nicht durchgeführt werden. Als Alternative haben die Leonberger Jugendhäuser verschiedene dezentrale Ferienangebote veranstaltet.

 

Viele Eltern und Kinder bedauern, dass die Stadtranderholung in den letzten zwei Jahren nicht stattfinden konnte. Die AWO hat der Stadtverwaltung signalisiert, dass sie dieses Jahr die Stadtranderholung in Leonberg gern wieder durchführen würde.

 

Auch in diesem Jahr werden die Einschränkungen der Coronapandemie bei der Stadtranderholung eine Rolle spielen. Auf Grundlage der Bestimmung des letzten Jahres muss davon ausgegangen werden, dass die Kinder in sogenannten Kohorten betreut werden müssen. Aufgrund der Platzverhältnisse und der Essenssituation muss die Teilnehmerzahl auf 100 bis 120 Kindern begrenzt werden.

 

Nach der letzten Stadtranderholung im Jahr 2019 wurde dem Träger und der Stadtverwaltung von der pädagogischen Leitung mitgeteilt, dass sie für eine weitere Durchführung nicht mehr zur Verfügung steht. Da coronabedingt keine Stadtranderholung stattfinden konnte, wurde keine direkte Nachfolge gesucht bzw. eingestellt.

 

Üblicherweise nehmen sich die pädagogischen Leitungen 6 Wochen Urlaub für die Durchführung in den Sommerferien. Die diesjährige Suche der AWO nach geeignetem Personal ergab, dass zu diesen Bedingungen die Aufgabe nicht besetzt werden konnte. Das Konzept wurde daher insoweit verändert, dass dieses Jahr der Wiederauftakt der Stadtranderholung nach der coronabedingten Pause für möglichst viele Kinder zunächst auf zwei Abschnitte mit jeweils einer Woche angeboten wird. Der erste Abschnitt kann vom 08.08. bis 12.08.2022, der zweite Abschnitt vom 15.08. bis 19.08.2022 durchgeführt werden. Insgesamt können auf diese Weise 200 bis 240 Kinder an der Stadtranderholung teilnehmen. Inzwischen konnte die AWO eine pädagogische Leitung für diesen Zeitraum finden.

 

Für dieses veränderte Angebot muss eine neue Gebühr festgesetzt werden. Fahrdienst, Verpflegung und Konzeption sind Alleinstellungsmerkmale der Stadtranderholung. Diese Posten sind im Vergleich zu den Ferienkursen des Kultur- und Sportamts kostenintensiv. Das Fachamt schlägt vor, die Gebühr für die Stadtranderholung 2022 auf 150 Euro pro Kind und Woche festzusetzen. Familien mit dem Teilhabepass der Stadt Leonberg können einen Nachlass von 50 % erhalten*. Darüber hinaus haben diese Familien die Möglichkeit, die Gebühr mit bis zu 100 % über einen Bildungs- und Teilhabegutschein erstattet zu bekommen.

 

 

 

 

 

 

*Empfänger von: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a, Bundeskindergeldgesetz, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

36200001 - 34610000

Stadtranderholung

Elternbeiträge

2022

43.000

36.000,00

 

36200001 - 31420000

Stadtranderholung

Zuweisungen KJRBB

2022

5.500

2.500,00

 

36200001 - 42710000

Stadtranderholung

Bes. Verw. u. Betriebsaufwendungen

2022

53.550

37.700,00

 

36200001 - 44210000

Stadtranderholung

Ehenamtliche Honorare

2022

20.000

12.000,00

 

36200001 - 48110010

Stadtranderholung

Leistungen BBH

2022

45.000

40.500,00

 

36200001 - 48110020

Stadtranderholung

ILV Raum und Hallennutzung

2022

52.000

30.000,00

 

 

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