Stadtranderholung 2022
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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Mar 30, 2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Apr 5, 2022
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Sachverhalt
Traditionell findet jedes Jahr in Warmbronn die Stadtranderholung statt. Durch die unterschiedlichen und schnell wechselnden Coronabestimmungen konnte die Stadtranderholung in den letzten zwei Jahren von der Arbeiterwohlfahrt Böblingen-Tübingen gGmbH (im Folgenden AWO). nicht durchgeführt werden. Als Alternative haben die Leonberger Jugendhäuser verschiedene dezentrale Ferienangebote veranstaltet.
Viele Eltern und Kinder bedauern, dass die Stadtranderholung in den letzten zwei Jahren nicht stattfinden konnte. Die AWO hat der Stadtverwaltung signalisiert, dass sie dieses Jahr die Stadtranderholung in Leonberg gern wieder durchführen würde.
Auch in diesem Jahr werden die Einschränkungen der Coronapandemie bei der Stadtranderholung eine Rolle spielen. Auf Grundlage der Bestimmung des letzten Jahres muss davon ausgegangen werden, dass die Kinder in sogenannten Kohorten betreut werden müssen. Aufgrund der Platzverhältnisse und der Essenssituation muss die Teilnehmerzahl auf 100 bis 120 Kindern begrenzt werden.
Nach der letzten Stadtranderholung im Jahr 2019 wurde dem Träger und der Stadtverwaltung von der pädagogischen Leitung mitgeteilt, dass sie für eine weitere Durchführung nicht mehr zur Verfügung steht. Da coronabedingt keine Stadtranderholung stattfinden konnte, wurde keine direkte Nachfolge gesucht bzw. eingestellt.
Üblicherweise nehmen sich die pädagogischen Leitungen 6 Wochen Urlaub für die Durchführung in den Sommerferien. Die diesjährige Suche der AWO nach geeignetem Personal ergab, dass zu diesen Bedingungen die Aufgabe nicht besetzt werden konnte. Das Konzept wurde daher insoweit verändert, dass dieses Jahr der Wiederauftakt der Stadtranderholung nach der coronabedingten Pause für möglichst viele Kinder zunächst auf zwei Abschnitte mit jeweils einer Woche angeboten wird. Der erste Abschnitt kann vom 08.08. bis 12.08.2022, der zweite Abschnitt vom 15.08. bis 19.08.2022 durchgeführt werden. Insgesamt können auf diese Weise 200 bis 240 Kinder an der Stadtranderholung teilnehmen. Inzwischen konnte die AWO eine pädagogische Leitung für diesen Zeitraum finden.
Für dieses veränderte Angebot muss eine neue Gebühr festgesetzt werden. Fahrdienst, Verpflegung und Konzeption sind Alleinstellungsmerkmale der Stadtranderholung. Diese Posten sind im Vergleich zu den Ferienkursen des Kultur- und Sportamts kostenintensiv. Das Fachamt schlägt vor, die Gebühr für die Stadtranderholung 2022 auf 150 Euro pro Kind und Woche festzusetzen. Familien mit dem Teilhabepass der Stadt Leonberg können einen Nachlass von 50 % erhalten*. Darüber hinaus haben diese Familien die Möglichkeit, die Gebühr mit bis zu 100 % über einen Bildungs- und Teilhabegutschein erstattet zu bekommen.
*Empfänger von: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a, Bundeskindergeldgesetz, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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36200001 - 34610000 Stadtranderholung Elternbeiträge |
2022 |
43.000 |
36.000,00 |
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36200001 - 31420000 Stadtranderholung Zuweisungen KJRBB |
2022 |
5.500 |
2.500,00 |
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36200001 - 42710000 Stadtranderholung Bes. Verw. u. Betriebsaufwendungen |
2022 |
53.550 |
37.700,00 |
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36200001 - 44210000 Stadtranderholung Ehenamtliche Honorare |
2022 |
20.000 |
12.000,00 |
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36200001 - 48110010 Stadtranderholung Leistungen BBH |
2022 |
45.000 |
40.500,00 |
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36200001 - 48110020 Stadtranderholung ILV Raum und Hallennutzung |
2022 |
52.000 |
30.000,00 |
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