Neufassung der städtischen Richtlinien zur Förderung von Vereinen
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortschaftsrat Warmbronn
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 21, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortschaftsrat Gebersheim
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 22, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Ortschaftsrat Höfingen
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 23, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Sozial- und Kultusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Mar 30, 2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
Apr 5, 2022
|
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Die Richtlinien der Stadt Leonberg zur Förderung von Vereinen (OR-3004) stammen aus dem Jahr 2004. Zwar wurden sie in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals angepasst, nach fast zwanzig Jahren war nun allerdings eine grundsätzliche Überarbeitung der Richtlinien notwendig, mit der die Verwaltung beauftragt wurde.
Ziel war es, bewährte Instrumente der Förderung zu erhalten, wo nötig zu verbessern und gegebenenfalls neue, den aktuellen Gegebenheiten Rechnung tragende Fördermöglichkeiten zu schaffen. Da sich ein umfassender Änderungskatalog ergab, wurde eine Neufassung der bestehenden Vereinsförderrichtlinien vorgenommen.
Für die Überarbeitung wurde eine breite Teilhabe angestrebt. Zunächst wurden die Stadtverbände für Kultur und Sport kontaktiert, um eine Beteiligung der Leonberger Vereine in diesem für sie wichtigen Prozess sicherzustellen. Nachdem auf diesem Wege bereits zahlreiche Anregungen eingeholt werden konnten, wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die sich zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 insgesamt vier Mal traf. Neben Mitarbeitenden des Amts für Kultur und Sport waren sämtliche im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. Gruppierungen sowie Vertreter der Stadtverbände für Kultur und Sport beteiligt.
In der Projektgruppe wurden verschiedene Interessenslagen gegeneinander abgewogen und unterschiedliche Blickwinkel und Bedarfe intensiv aber stets konstruktiv diskutiert. Die vorliegenden „neuen“ Vereinsförderrichtlinien sind demnach kein reines Verwaltungsprodukt, sondern das Ergebnis eines langen Austauschprozesses, der eine transparente, effiziente und effektive Mittelverwendung im Rahmen dieser kommunalen Freiwilligkeitsleistung in der Praxis umsetzen sollen. Im Zuge der Umsetzung wird die Verwaltung neue Formulare bzw. Antragsprozesse entwickeln sowie begleitendes Informationsmaterial, das leicht verständlich die Förderung erklären und auf Fristen hinweisen soll.
Vereinbart wurde zudem, dass die Richtlinien nach ihrer Implementierung auf ihre Wirksamkeit und Zweckdienlichkeit im Vergleich zu den vorherigen Richtlinien überprüft werden sollen. Diese Überprüfung soll voraussichtlich gegen Ende 2025 erfolgen, wenn sich die veränderten Prozesse eingespielt haben und die zur Bewertung der Veränderungen notwendigen Erkenntnisse eingeholt werden konnten. Grundsätzlich handelt es sich bei den Förderrichtlinien aus Sicht der Projektgruppe um ein quasi andauerndes Projekt, das einer ständigen, kritischen Begleitung durch Politik, Verwaltung und Bürgerschaft bedarf, um seinen in der Präambel dargestellten Zweck bestmöglich zu erfüllen: Die Förderung von Vereinen als wichtigem Bestandteil der Leonberger Stadtgesellschaft, die einen unverzichtbaren Beitrag zum Leben zahlreicher Bürgerinnen und Bürger leisten und somit maßgeblich zum Gemeinwohl beitragen.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
484,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
526,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
215,9 kB
|