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Beschlussvorschlag - 2022/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2022 der Stadtwerke Leonberg; Beitrittsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag
- Federführend:
- Stadtwerke Leonberg - kaufmännisch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Mar 8, 2022
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Beschlussvorschlag
- Die Kreditaufnahme im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2022 der Stadtwerke Leonberg wird in Höhe des genehmigten Betrags und damit auf die um 375.987 Euro reduziert genehmigte Kreditermächtigung auf 2.848.200 Euro angepasst.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg nach erfolgtem Gemeinderatsbeschluss vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 14.02.2022 die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat der Stadt Leonberg in der öffentlichen Sitzung am 14. Dezember 2021 beschlossenen Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Stadtwerke Leonberg“ für das Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 121 Abs. 2 GemO i. V. m. § 12 Abs. 4 EigBG und § 81 Abs. 2 GemO bestätigt, dass beim Planvollzug im Hinblick auf die Kreditkürzung in Höhe von 375.987 Euro die Finanzierung des Vermögensplans durch angemessene Maßnahmen sichergestellt wird.
Insoweit wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen im Vermögensplan 2022 in Höhe von 2.848.200 Euro genehmigt. Da die Genehmigung nach § 12 Abs. 4 EigBG i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO somit nur für einen Teilbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen erfolgen konnte, ist ein Beitrittsbeschluss des Gemeinderats erforderlich. Eine Planänderung bzw. Anpassung der Ansätze im Wirtschaftsplan ist allerdings nicht erforderlich, da die Finanzierung des Vermögensplans durch angemessene Maßnahmen beim Planvollzug sicherzustellen ist.
Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde von Seiten der Stadtwerke Leonberg vereinbart, im Sommer 2022 eine Sachdarstellung zur Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs der Stadtwerke Leonberg, zur Zusammensetzung des Verlusts und insbesondere, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um die Defizite zu reduzieren, nachzureichen. In einer ersten Kurz-Stellungnahme wurde dem Regierungspräsidium bereits dargelegt, dass eine Deckung in 2022 in Höhe der Kredite, welche die Investitionsausgaben um 375.987 Euro übersteigen, erwirtschaftet (u.a. Anpassung des Wasserpreises/der Haushalte (geschätzt nach Rücklauf der Neukalkulation voraussichtlich 50.000 Euro – 75.000 Euro; Anpassung des Wasserverrechnungspreises/Großabnehmer/interne Verrechnungsanpassung (Vorprüfung und vor erfolgter Machbarkeitsstudie kalk. 50.000 Euro – 75.000 Euro; Anpassung der BHKW-Erlöse und Nachberechnung der bisherigen Abrechnungssituation (Schätzbasis Mehreinnahmen von 100.000 Euro; Anpassung der Parkhausgebühren (vorraussichtlich. 65.000 Euro); Anpassung bzw. Herabsenkung des Verwaltungskostenbeitrags gegenüber der Stadt Leonberg um 100.000 Euro; ÖPNV-Anpassungen, Erhöhung Verlustausgleich durch Stadt bei Bädern) werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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159 kB
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