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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Kenntnisnahme ohne finanzielle Auswirkungen - 2022/063

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Neuausrichtung des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) 2019 werden verschiedene Ziele verfolgt. Hierzu zählen

- Bürgerfreundlichkeit
- Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet
- Hundekontrollen
- Durchfahrtskontrollen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Sicherstellen des ordnungsgemäßen Betriebs der Rotlicht- und stationären
  Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
- mobile Geschwindigkeitsüberwachung
- Mitwirkung im Bereich der Stadtsauberkeit

 

Ein wesentliches Ziel war und ist die Erhöhung der Präsenz im Stadtgebiet. Die übertragenen Vollzugsaufgaben sollen nicht nur zu den normalen Bürozeiten, sondern auch in Randzeiten wie Frühmorgens, Spätabends, in der Nacht und an den Wochenenden wahrgenommen werden. Durch eine Vielzahl an Sonderdiensten ist der GVD zu den verschiedensten Zeiten im Stadtgebiet anzutreffen.

 

Die Ziele konnten im Jahr 2021 bis auf die definierten Messstunden in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung erreicht und übertroffen werden. Durch den (technischen) Ausfall der Messgeräte für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung im vergangenen Jahr kann diese Aufgabe derzeit nicht wahrgenommen werden. Mittel für eine Ersatzbeschaffung der Geräte sind für das Haushaltsjahr 2022 eingestellt.

 

Darüber hinaus wurden auch im Jahr 2021 wieder Sonderaufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bewältigt.

 

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Anlagen

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