Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH
- Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2021
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Feb 24, 2022
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Mar 8, 2022
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Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gGmbH das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftervertrags ist der Jahresabschluss der Gesellschaft von einem gewählten Abschlussprüfer zu prüfen. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Beauftragung nach Stellungnahme durch den Aufsichtsrat.
Der Wirtschaftsprüfer soll nach der Prüfung von fünf Jahresabschlüssen gewechselt werden. Bisher wurde die Prüfung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BSKP Revision und Audit GmbH, Stuttgart, vorgenommen.
Folgende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wurden von der Geschäftsführung um Abgabe eines Angebots gebeten:
Alle angefragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben Erfahrungen mit gemeinnützigen Gesellschaften und der Branche der Gesundheits- bzw. Pflegeunternehmen.
Finkbeiner und Partner mbB und Kurz + Mössner GmbH haben aus Kapazitätsgründen kein Angebot abgegeben.
Weiss & Käss bietet die Erstprüfung für 12.900 EUR, Folgeprüfungen für 11.500 EUR an.
Stehle, Hollaender & Partner bietet die Leistung für 7.900 EUR an.
Weitere Angebote liegen nicht vor. Die Angebote umfassen bei allen Anbietern die gleichen Leistungen. Alle Preisangaben sind netto zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass der Preis der Prüfung 2020 durch die BSKP Revision und Audit GmbH, Stuttgart, bei 5.510 EUR lag.
Die Geschäftsführung schlägt dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 17.02.2022 vor, folgende Stellungnahme an die Gesellschafterversammlung abzugeben:
Die Beschlussfassung des Aufsichtsrats wird in den Sitzungen der städtischen Gremien bekannt gegeben.
Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist vom Gemeinderat ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen.