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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2022/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

An der Bündelausschreibung Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen

2023 – 2026 wird teilgenommen.

Der NEV (Neckar- Elektrizitätsverband) erhält den verbindlichen Auftrag, die Vollmacht und das Kontakt- und Vertragsdatenblatt von der Stadtverwaltung um die Ausschreibung durchzuführen und den Straßenbeleuchtungsvertrag abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der bestehende Vertrag zum Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen läuft am 31.12.2022 aus.

Der NEV (Neckar-Elektrizitätsverband) hat mit Schreiben vom 26.01.2022 den Mitgliederstädten angeboten erneut eine Bündelausschreibung durchzuführen, analog zur Bündelausschreibung von 2014.

 

Eine verbindliche Beauftragung, die unterschriebene Vollmacht und das Kontakt- und Vertragsdatenblatt sind durch die Stadtverwaltung bis 31.03.2022 dem NEV vorzulegen.

 

Die Stadtverwaltung hat bereits 2014 an der Bündelausschreibung teilgenommen und die Option der Verlängerung um weitere 4 Jahre genutzt.

 

Ab 2023 ist ein neuer Vertrag erforderlich, dieser hat eine Laufzeit von 4 Jahren mit Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.

Der Straßenbeleuchtungsvertrag bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet einschl. der Teilorte. Insgesamt handelt es sich um 6.715 Leuchtstellen.

Die voraussichtlichen jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. 80.000,- EUR

 

Der NEV übernimmt die Teilnahmegebühren für die Verbandsmitglieder.

 

Die Stadtverwaltung wird der technischen Loskategorie 1 zugeordnet, beinhaltet sind die Tragsysteme und das Netz (ohne Leuchten).

 

Die Ausschreibung läuft über die Sommermonate 2022, mit einem Ergebnis ist im Oktober 2022 zu rechnen.

 

Folgende Leistungen beinhaltet der Straßenbeleuchtungsvertrag, der abgeschlossen wird.

 

Betrieb:

  • Schalten der Straßenbeleuchtung
  • Störungsmanagement
  • Betriebsbedingte Schalthandlungen
  • Erstellen des Leuchtstellen Verzeichnisses
  • Führen von Kabelnetzplänen
  • Veränderungsnachweise

 

Instandhaltung:

  • Inspektion der Anlagen
  • Wartung der Anlagen
  • Herstellung des Sollzustandes
  • Beseitigung von Netzstörungen
  • Behebung von Kabelfehlern

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

54100000 – 42120140

Unterhalt Straßenbeleuchtung

2023

108.000

 80.000

Im Haushaltplan 2022 sind in der Finanzplanung bis 2025 Mittel vorhanden.

Entsprechend dem Ergebnis der Bündel-ausschreibung sind ab 2023 die erforderlichen Mittel bis 2026 einzustellen.

54100000 – 42120140

Unterhalt Straßenbeleuchtung

2024

108.000

 80.000

54100000 – 42120140

Unterhalt Straßenbeleuchtung

2025

108.000

 80.000

54100000 – 42120140

Unterhalt Straßenbeleuchtung

2026

0

 80.000

 

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