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Beschlussvorschlag - 2022/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Das Ausscheiden von Frau Jaqueline Engelhardt als Vertreterin des Finanzamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Gemäß § 2 Gutachterausschussverordnung wird Herr Tobias Giese als Nachfolger von Frau Engelhardt als Gutachter für den Gutachterausschuss bei der Stadt Leonberg für die verbleibende Amtszeit (bis 28.09.2023) bestellt.

 

 

1. Sachverhalt

 

Nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 der Gutachterausschuss-verordnung (GuAVO) sind bei den Gemeinden Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen zu bilden.

 

Nach § 2 Abs. 2 der GuAVO sind ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde, sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen.

 

Die Mitglieder des Gutachterausschusses bei der Stadt Leonberg wurden am 23.07.2019 durch den Gemeinderat der Stadt Leonberg auf vier Jahre gewählt (Amtszeit vom 29.09.2019 bis 28.09.2023).

 

Frau Engelhardt wird das Aufgabengebiet wechseln, daher wird die Neubestellung eines weiteren Vertreters des Finanzamtes als Gutachter notwendig.

 

2. Begründung

 

Bestellung eines weiteren Vertreters des Finanzamtes, um die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen.

 

 Die Einrichtung bzw. Gewährleistung leistungsfähiger unabhängiger         

        Gutachterausschüsse ist nach § 192 Abs. 1 BauGB eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

 

      Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte, sowie der in § 193 Abs. 5 Satz 2 genannten 

sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen.

 

Das Finanzamt Leonberg hat, als Nachfolge von Frau Jaqueline Engelhardt, Herrn Tobias Giese als Vertreter des Finanzamtes vorgeschlagen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Die Einrichtung bzw. Gewährleistung leistungsfähiger unabhängiger Gutachterausschüsse ist nach § 192 Abs. 1 BauGB eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

 

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte, sowie der in § 193 Abs. 5 Satz 2 genannten sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen.

 

Das Finanzamt Leonberg hat, als Nachfolge von Frau Jaqueline Engelhardt, Herrn Tobias Giese als Vertreter des Finanzamtes vorgeschlagen.

 

 

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