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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2022/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2022 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 31.01.2022 auf Verwendung der geringeren Kreisumlage zur sofortigen Schuldentilgung in Höhe von 431 TEUR wird abgelehnt.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der am 14.12.2021 vom Gemeinderat beschlossene Haushaltsplan 2022 der Stadt Leonberg geht von einem Kreisumlagehebesatz von 29,9 % der Steuerkraftsumme aus. Dies entspricht einem Zahlbetrag von rund 25.792 TEUR.

 

Der Landkreis Böblingen hat den Haushaltsplan 2022 am 20.12.2021 mit einem um 0,5 %-Punkte reduzierten Kreisumlagehebesatz beschlossen. Der Hebesatz von 29,4 % entspricht einem Zahlbetrag von rund 25.361 TEUR.

 

Da der Haushalt des Landkreises Böblingen nach dem Haushalt der Stadt Leonberg beschlossen wurde, konnte der reduzierte Kreisumlagehebesatz bei der Beschlussfassung am 14.12.2021 nicht berücksichtigt werden. Durch die Reduzierung des Kreisumlagehebesatzes ergibt sich für den städtischen Haushalt eine Verringerung der Kreisumlagebelastung um rund 431 TEUR.

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 31.01.2022 beantragt (vgl. Anlage), dass dieser Betrag der sofortigen Schuldentilgung zugeführt wird.

 

Die Kreisumlage ist im Ergebnishaushalt unter „Nr. 17 Transferaufwendungen“ veranschlagt. Die geringeren Aufwendungen für die Kreisumlage reduzieren die ordentlichen Aufwendungen im Gesamtergebnishaushalt von fast 155.272 TEUR auf rund 154.841 TEUR.

 

Da im Planansatz die ordentlichen Aufwendungen die ordentlichen Erträge übersteigen, ist im ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag von -985 TEUR veranschlagt. Die auf Grund des geringeren Kreisumlagehebesatzes reduzierte Kreisumlagebelastung führt zunächst zu einer Reduzierung des veranschlagten Fehlbetrags auf noch -554 TEUR.

 

Bei den Aufwendungen für die Kreisumlage handelt es sich um zahlungswirksame Aufwendungen. Daher führt die Reduzierung der Kreisumlagebelastung im Finanzhaushalt zu geringeren Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sinken von knapp 143.329 TEUR auf rund 142.898 TEUR.

 

Im Haushaltsplan 2022 ist im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von annähernd 9.211 TEUR veranschlagt. Die geringeren Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen diesen auf rund 9.642 TEUR.

 

Der Zahlungsmittelüberschuss dient zunächst zur Finanzierung der veranschlagten Tilgungszahlungen. Zum anderen soll der Haushalt im Ergebnishaushalt – im Idealfall – so viel erwirtschaften, dass die Investitionsauszahlungen finanziert sind. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit beträgt im Jahr 2022 insgesamt -34.801 TEUR.

 

Berücksichtigt man den Zahlungsmittelüberschuss von jetzt 9.642 TEUR und die veranschlagte Schuldentilgung von 4.668 TEUR, verbleibt eine Nettoinvestitionsrate von jetzt 4.974 TEUR (Plan: 4.523 TEUR).

 

Der Einsatz des Betrags von 431 TEUR zur sofortigen Schuldentilgung bedeutet, dass hier eine außerordentliche Tilgung vorzunehmen wäre.

 

Sofern alle Investitionszahlungen wie geplant abfließen, ist eine Kreditaufnahme von 30.000 TEUR im Haushaltsplan 2022 vorgesehen. Bei einer höheren Nettoinvestitionsrate wird diese entsprechend reduziert. Werden jedoch außerordentliche Tilgungsleistungen erbracht, verringert sich die Nettoinvestitionsrate und die Kreditaufnahme erfolgt in voller Höhe. Dies bedeutet in der Folge, dass der Schuldenstand zum Ende des Jahres sich nicht reduziert, sondern auf Niveau der Haushaltsplanung steht.

 

Im Vergleich bedeutet dies:

 

  1. Geringere Kreisumlage wird zur außerordentlichen Tilgung verwendet

 

Zahlungsmittelüberschuss    9.642 TEUR

Tilgung (geplant)    -4.668 TEUR

Tilgung außerordentlich                 -431 TEUR

Nettoinvestitionsrate     4.543 TEUR

 

Kreditaufnahme    30.000 TEUR

Tilgung (geplant)     -4.668 TEUR

Tilgung außerordentlich                  -431 TEUR

Nettokreditaufnahme    24.901 TEUR

 

Schuldenstand zum 01.01.2022  67.990 TEUR

Zuzüglich Nettokreditaufnahme         24.901 TEUR

Schuldenstand zum 31.12.2022  92.891 TEUR

 

  1. Geringere Kreisumlage wird entsprechend der Systematik zur Reduzierung der Kreditaufnahme verwendet

 

Zahlungsmittelüberschuss     9.642 TEUR

Tilgung (geplant)                    -4.668 TEUR

Nettoinvestitionsrate      4.974 TEUR

 

Kreditaufnahme    30.000 TEUR

abzüglich höhere Nettoinvestitionsrate     -431 TEUR

Tilgung (geplant)                    -4.668 TEUR

Nettokreditaufnahme    24.901 TEUR

 

Schuldenstand zum 01.01.2022  67.990 TEUR

Zuzüglich Nettokreditaufnahme         24.901 TEUR

Schuldenstand zum 31.12.2022  92.891 TEUR

 

Der Vollzug des Haushaltsplans liegt in der Zuständigkeit der Verwaltung. Grundsätzlich sind ein höherer Zahlungsmittelüberschuss sowie eine höhere Liquidität vorrangig zur Finanzierung von Investitionen einzusetzen, bevor Kredite aufgenommen werden. Im Laufe der Bewirtschaftung wird durch die Kämmerei geprüft, ob ein Kredit zur Finanzierung der Investitionsauszahlungen aufgenommen werden muss oder nicht. Die Verwaltung informiert jährlich mit drei Finanzberichten über den Haushaltsvollzug und die voraussichtliche Entwicklung des Haushaltsjahres. Hierbei erfolgt auch jeweils eine Hochrechnung der möglichen Kreditaufnahme.

 

Auf Grund der Verbesserungen gegenüber der Planung wurde der letzte Kredit im Jahr 2016 aufgenommen. Der Schuldenstand hat sich zwischen dem 01.01.2017 und dem 31.12.2021 um insgesamt 28.937 TEUR auf 67.991 TEUR reduziert (vgl. auch 2022/004 Bericht zum Kreditmanagement im Jahr 2021).

 

Dem Anstieg der Verschuldung kann langfristig nur durch die Erwirtschaftung höherer Zahlungsmittelüberschüsse und ein reduziertes Investitionsprogramm entgegengetreten werden. Höhere Zahlungsmittelüberschüsse lassen sich nur durch höhere zahlungswirksame Erträge und geringere zahlungswirksame Aufwendungen erwirtschaften. Sowohl die Steigerung der Ertragskraft und die Reduzierung der Aufwendungen als auch die Priorisierung des Investitionsprogramms wird vom Regierungspräsidium im Rahmen der Haushaltsgenehmigung auch immer wieder eingefordert.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstelle 61100000

Steuern/ allg. Umlagen

Aufwandsart 43170000

Kreisumlage

2022

25.792.000

25.361.000

Der geringere Kreisumlagehebesatz führt zu einer Reduzierung der Kreisumlagebelastung um rund 431.000 €.

 

Die Auswirkungen der geringeren Kreisumlagebelastung auf den städtischen Haushalt im Jahr 2022 wird im Sachverhalt dargestellt.

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Anlagen

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