Schaffung von zwei Stellen im Ordnungsamt - Aufhebung des Sperrvermerks
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Feb 24, 2022
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Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Mar 8, 2022
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Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Organisationsstruktur des Ordnungsamts wurde zuletzt Ende 2020 angepasst. Das Ordnungsamt besteht seitdem aus zwei Abteilungen. Die Stelle der Amtsleitung ist nicht mehr vorgesehen. Daraus resultiert, dass Leitungsaufgaben durch die beiden Abteilungsleitungen wahrgenommen werden. Durch diese Aufgabenmehrung benötigen die Abteilungsleitungen personelle Unterstützung. Mit der Schaffung von zwei Sachbearbeiter - Stellen kann dieser Mehraufwand unter Beibehaltung der bewährten Organisationstruktur kompensiert werden.
Ziele der Maßnahme
Durch die Schaffung der Sachbearbeiter - Stellen können die Abteilungsleitungen den Leitungs-, Organisations- und Steuerungsaufgaben im erforderlichen Umfang nachkommen. Zudem kann dadurch die Erledigung von Pflichtaufgaben sichergestellt werden, die derzeit nur mit Mehrarbeit oder nur unzureichend erledigt werden können. Die Schaffung der Stellen dient damit zum einen der Entlastung der Abteilungsleitungen und ermöglicht die Wahrnehmung der Amtsleitertätigkeiten. Zum anderen trägt sie zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung bei.
Sachdarstellung und Begründung
Zum Jahresende 2020 hat der damalige Leiter des Ordnungsamtes den Dienstherrn gewechselt. Eine Überprüfung der Struktur hatte die Neuorganisation des Amts zur Folge. Durch den Wegfall einer Hierarchieebene und einer Abteilung wurden Entscheidungswege verkürzt und Reibungsverluste reduziert.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022 wurde seitens der Fraktionen CDU und Freie Wähler die Wiederbesetzung der Amtsleitungsstelle im Ordnungsamt beantragt. Die Verwaltung hat dargestellt, dass die Funktion der Amtsleitung von den beiden Abteilungsleitungen wahrgenommen wird. Gerade die Leitungs-, Steuerungs- und Organisationsaufgaben nehmen jedoch einen erheblichen Teil der Arbeit ein. Die Struktur mit zwei Abteilungen hat sich bewährt, so dass eine Entlastung der Abteilungsleitungen durch die Schaffung von zwei Sachbearbeiter - Stellen erfolgen soll.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 14.12.2021 wurde die Schaffung von zwei Sachbearbeiter - Stellen mehrheitlich beschlossen und mit einem Sperrvermerk versehen.
I. Situation Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit & Ordnung
Die Sachbearbeiter - Stelle soll im Bereich der Gefahrenabwehr i. S. des Bevölkerungsschutzes geschaffen und die fachliche Stellvertretung der Abteilungsleitung beinhalten.
Fachliche Stellvertretung der Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitungen vertreten sich bisher gegenseitig. Es hat sich jedoch gezeigt, dass eine fachliche Vertretung in der jeweiligen Abteilung notwendig ist. Um eine adäquate fachliche Stellvertretung sicherstellen zu können, sind vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Polizeirecht, PsychKHG, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung, Verwaltungsverfahrensrecht und im Prozessrecht notwendig. Durch den zukünftigen Stelleninhaber sollen Anordnungen in schwierigen Einzelfällen getroffen, Mustervorlagen für die allgemeine Sachbearbeitung erstellt sowie Widersprüche inhaltlich geprüft und beschieden werden.
Sachbearbeitung im Bereich Bevölkerungsschutz:
Bereits in 2021 wurde eine Sachbearbeiter - Stelle zur Aufgabenerledigung im Bevölkerungsschutz geschaffen. Die umfangreichen Aufgaben in diesem Bereich nehmen weiterhin zu. Nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat die Notwendigkeit eines organisierten behördlichen Krisenmanagements deutlich vor Augen geführt.
Die derzeitige Situation in der Corona-Pandemie zeigt, dass dieser bisher vernachlässigte Bereich der Gefahrenabwehr ein elementarer Bestandteil bei der Bewältigung von besonderen Situationen und Großschadensereignissen ist. Die Implementierung und der Aufbau eines Risiko- und Krisenmanagements muss derzeit für die Aufgabenerledigung in der Bekämpfung der Pandemie zurückstehen. Daher wurde auch die Vergabe der Leistungen für die Erstellung einer Stabsdienstordnung von 2021 auf das Jahr 2022 verschoben.
Neben den Aufgaben im Infektionsschutz wären jedoch eine Vielzahl von Risiken zu analysieren und zu bewerten sowie Alarm- und Einsatzplanungen zu veranlassen. Neben der Sicherstellung aktueller Maßnahmenplanungen wie z. B. für Extremwetterereignisse, für das Monitoring der amtlichen Unwetterwarnungen, für Unfälle mit Gefahrstoffen, Planungen zur Warnung der Bevölkerung oder Evakuierungsplanungen bestehen auch weitere Mitwirkungspflichten in der Funktion als Ortspolizeibehörde.
Der Stelleninhaber ist, wie bereits beschrieben, mit 100% mit den Aufgaben aus der Pandemiebewältigung ausgelastet. Zwei Personen (1,6 VZÄ) unterstützen ihn bereits im Rahmen einer befristeten Aushilfstätigkeit. Es zeichnet sich ab, dass auch nach der Pandemiebewältigung in den kommenden Jahren die anstehenden Aufgaben im Bereich Bevölkerungsschutz nicht von einer Person allein bewältigt werden können. Dafür ist das Aufgabengebiet zu komplex und zu umfangreich.
Aufgrund der dargestellten Stelleninhalte ist von einer Sachbearbeitung im gehobenen Dienst auszugehen. Im Stellenplan 2022 sind Mittel für eine Stelle in A11 eingeplant.
II. Situation Abteilung Verkehr
Fachliche Stellvertretung der Abteilungsleitung
Auch hier gilt, dass für eine adäquate fachliche Stellvertretung vertiefte Kenntnisse im Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und im Prozessrecht zwingend notwendig sind. Gerade im Bereich des Verkehrsrechts gilt es neben den reinen Gesetzen immer mehr Verordnungen, Richtlinien und Technische Regelwerke zu kennen und zu beherrschen.
Sachbearbeitung Verkehrsrecht
Verkehrszeichen und -einrichtungen sind nicht auf Dauer festgelegt, sondern sind durch sich wandelnde gesellschaftliche und politische Erwartungen an die Kommune, an die Verwaltung geprägt. Steigende Einwohnerzahlen, höhere Einwohnerdichte, technische Entwicklung, gestiegene Erwartungen an den Umweltschutz, gestiegene Ansprüche durch höheren Lebensstandard führen sowohl bei der Zahl wie auch dem Umfang und der Intensität nach zu deutlich ansteigenden Fallzahlen und Bearbeitungszeiten. Diverse Großprojekte (Verkehrsversuch Stadtmitte, Stadt von Morgen, etc.) und zusätzliche Aufgaben (Verkehrssicherheitsscreening des Landes, StVO-Novelle, Änderungen im Recht – Bewohnerparken) führen zu deutlich mehr Zeitbedarf für Abstimmungen, Anhörungen und rechtlicher Recherche.
Die Beantwortung von Bürgeranfragen führt verstärkt zu nochmaligen Nachfragen. Es zeigt sich, dass bis ins Detail die Anordnungen und Entscheidungen der Behörde in Frage gestellt werden. Grundsätzlich dürften allgemeine rechtliche Auskünfte nicht durch die Behörde beantwortet werden. Dies obliegt den rechtsberatenden Berufen, wie Fachanwälten für Verkehrsrecht. Die Verkehrsbehörde prüft im jeweiligen Einzelfall nach Antragstellung den Sachverhalt und bescheidet diesen. Den Anspruch der Bürger an eine moderne Verwaltung spiegelt dies jedoch nicht wider. Daher werden auch die allgemeinen Anfragen stets beantwortet. Bereits die Anordnung einfachster Verkehrsregelungen führt zu immer umfangreicheren Recherchen (vom Planungsrecht, Ausführungsplanung, rechtliche Bewertung bis hin zur Erstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung). Dies ist notwendig, da generell eine Bereitschaft besteht, gegen jegliche behördliche Entscheidung gerichtlich vorzugehen. Für diese zeitintensiven Arbeiten stehen derzeit zwei Stellen zur Verfügung. Bereits heute können diese Aufgaben nur durch Unterstützung aus dem Team Großraum-/Schwertransporte und durch sachbearbeitende Tätigkeit des Abteilungsleiters erfüllt werden. Bereits die Abwesenheit nur eines Teammitglieds führt zu Problemen in der Bearbeitung von Anträgen.
Aufgrund der dargestellten Stelleninhalte ist auch bei dieser Stelle von einer Sachbearbeitung im gehobenen Dienst auszugehen. Im Stellenplan 2022 sind Mittel für eine Stelle in A11 eingeplant.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird ermächtigt, die zusätzlichen Stellen auszuschreiben und das Personal
einzustellen.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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Stelle Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit & Ordnung |
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12200000 40110000 Dienstaufwendungen für Beamte |
2022 |
163.193,68 |
49.000 |
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12200000 40210000 Beiträge Versorgungskasse Beamte |
2022 |
63.099,57 |
18.000 |
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Stelle Abteilung Verkehr |
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12210000 40110000 Dienstaufwendung für Beamte |
2022 |
215.014,56 |
49.000 |
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12210000 40210000 Beiträge Versorgungskasse Beamte |
2022 |
79.679,00 |
18.000 |
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Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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(wie Dokument)
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382,4 kB
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