Beschaffung von Sirenen
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 24, 2022
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Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Im Stadtgebiet Leonberg wurden die analogen Sirenen bereits vor über 25 Jahren außer Betrieb genommen und nach und nach abgebaut.
Angesichts der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 wurde deutlich, wie wichtig im Ernstfall eine funktionierende Warnung der Bevölkerung ist. Der Ausbau und die Ertüchtigung der Sireneninfrastruktur kann ein wichtiger Baustein der kommunalen Gefahrenabwehr sein. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat daher im Juli 2021 ein Förderprogramm über 88 Mio. Euro für den Ausbau von Sirenennetzen zur Verfügung gestellt.
Das Landratsamt Böblingen als zuständige Stelle für den Zivil- und Katastrophenschutz hat in der Sitzung des Kreisverbands Böblingen im Gemeindetag vom 13.10.2021 eine erste Konzeption vorgestellt und hierzu wie folgt berichtet: „Ihre Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben sich gestern im Gemeindetag dafür ausgesprochen, die Beschaffung von Sirenenanlagen im gesamten Landkreis gemeinschaftlich anzugehen und auf ein solides Fundament zu stellen. Noch in diesem Jahr soll hierzu in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Gemeindetags ein Runder Tisch Bevölkerungsschutz ins Leben gerufen werden. Dieser wird neben einer Risiko- und Schwachstellenanalyse des Landkreises die einheitlichen Anforderungen und Kriterien für die zu beschaffenden Sirenenanlagen definieren sowie einen Vorschlag für die kreisweite Beschaffung erarbeiten.
Der kurzfristigen Beschaffung mit dem Grund, die derzeit verfügbaren Fördermittel in ungewisser Höhe in Anspruch zu nehmen, wurde somit eine Absage erteilt. Dies ist insbesondere auch darin begründet, dass derzeit viele technische Rahmenparameter von Seiten des Landes noch nicht definiert wurden und die Fristen so kurz gesetzt sind, dass eine solide und gemeinschaftliche Erarbeitung der Anforderungen an die Sirenen nur unter größten Abstrichen möglich wäre. Es soll somit verhindert werden, dass ein Sirenennetz aufgebaut wird, welches Ihren und unseren Anforderungen letztlich nicht genügt.“
Das Landratsamt, Stabsstelle Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen hat am 17.1.2022 zum Sachstand wie folgt informiert: „Am inhaltlichen Sachstand hat sich nichts verändert. Die erste konstituierende Sitzung des runden Tisches, des Steuerungs - und Lenkungsgremiums, soll im März stattfinden. Bis dahin laufen derzeit Projektskizzen und - vorbereitungen, um das genaue Vorgehen vorzustellen und beschlussfähig zu gestalten. Im Wesentlichen betrifft dies die Risiko- und Schwachstellenanalyse des Kreises, zu der auch das Sirenenprogramm gehören wird. Unmittelbar im Anschluss werden wir (Anm.: das Landratsamt) eine Informationsveranstaltung über das gesamte Vorgehen mit allen Gemeinden durchführen und hier auch den AK Sirenen bilden.
Geplant ist es, dass wir (Anm.: das Landratsamt) noch in diesem Jahr eine kreisweit einheitliche Ausschreibung mit einheitlichen Anlagen auf den Weg bringen können.
Wir (Anm.: das Landratsamt) werden Sie über die weiteren Schritte informieren und alle betroffenen und erforderlichen Stellen selbstverständlich rechtzeitig zu der Veranstaltung einladen.“
Der Leiter des Referats Feuerwehr befürwortet die geplante Vorgehensweise. Sollte es zu einer größeren Schadenslage im Stadtgebiet (nicht nur „Katastrophe“) kommen, vor der die Bevölkerung sofort gewarnt werden muss, wird ein Instrument zur Warnung unabhängig von Endgeräten wie Handy oä. benötigt.
Ein kreiseinheitliches Alarmierungssystem für zu beschaffende Sirenen, vergleichbar mit der Organisation der Alarmierung der Feuerwehren, wäre aus Sicht des Referatsleiters richtig, um bei größeren Schadensereignissen die Bevölkerung zielgerichtet und frühzeitig zu informieren. Die Organisation der Alarmierung, die Beschaffung der notwendigen Geräte und Infrastruktur und im Nachgang auch die Instandhaltung durch den Landkreis wird ausdrücklich befürwortet.