Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2022/016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Vergabe der erforderlichen Objektplanungsleistungen „Entwurfsplanung Spielplatz- und Freiraumplanung“ (Leistungsphase 1-3) entsprechend dem Leistungsbild „Freianlagen“ der HOAI zu einem vorläufigen Gesamthonorar von 33.614€ brutto an das Büro SETUP-Landschaftsarchitektur PartG mbH bdla, Heidenheimer Straße 8, 71229 Leonberg zur Baugebietsentwicklung wird zugestimmt.

Das endgültige Honorar hängt gemäß HOAI von den in der Kostenschätzung (Entwurfsplanung Lph 1-3) zu ermittelnden Baukosten ab.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ in Warmbronn gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 20.01.2020 und 18.02.2020 durchgeführt.

 

Unter Beachtung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Gutachten bezüglich Baugrund, Lärm, Klima, Immissionen, Kampfmittel und Verkehr sowie artenfaunistische Untersuchungen beauftragt und eine Entwässerungskonzeption erstellt.

 

Zur weiteren Gebietsentwicklung ist auf Grundlage des Bebauungsplanvorentwurfs eine Entwurfsplanung für die Freiflächen und den Spielplatz zu erstellen und unter Berücksichtigung der Entwässerungskonzeption des Hirschgrabens zu konkretisieren.

 

Auf der Grundlage des vorläufigen Erschließungskonzeptes wurde zunächst eine Berechnung des Auftragswertes nach Fachdisziplinen durch die Verwaltung durchgeführt.

 

Da der aktuelle Schwellenwert (215.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV), bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen Architekten-/Ingenieurleistungen (hier: Objektplanung ‚Freianlagen“) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an geeignete, qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros vergeben werden.

 

§ 50 UVgO greift dabei die Regelung Nummer 2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) - ähnliche Regelungen finden sich teils auf Landesebene - auf und stellt klar, dass auch freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind. Dabei ist ohne Bindung an die übrigen Vorschriften der UVgO so viel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.

 

Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2 UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurden daher durch die Verwaltung mehrere geeignete Architekturbüros zur Abgabe eines Angebots für die erforderlichen Planungsleistungen (Entwurfsplanung Spielplatz- und Freiraumplanung (Leistungsphase 1 – 3)) entsprechend dem Leistungsbild „Freianlagen“ gem. §§ 3, 34 Abs. 1, 39 und Anlage 11 Nr. 11.1 HOAI aufgefordert.

 

Zwei von drei angefragten Büros haben daraufhin bis zum Abgabetermin am 28.01.2022 einen detaillierten Honorarvorschlag unterbreitet.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote wird empfohlen, das Büro SETUP-Landschaftsarchitektur PartG mbH bdla, Heidenheimer Straße 8, 71229 Leonberg mit der Planungsleistung für die Spielplatz- und Freiraumplanung (Leistungsphase 1-3) zu einem vorläufigen Gesamthonorar von 33.614€ brutto zu beauftragen. Das endgültige Honorar hängt gemäß HOAI von den in der Kostenschätzung (Entwurfsplanung Lph 1-3) zu ermittelnden Baukosten ab.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbe-darf

Bemerkung

 

 

 

 

 

754100127301

Hinter den Gärten
Tiefbaumaßnahmen

 

2022

150.000

33.614

Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

 

Loading...