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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2022/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Forsteinrichtungszeitraum 2023 bis 2032 werden die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Stadtwaldes als gleichrangige Ziele angesehen.
  2. Zur Erreichung der unter 1. aufgeführten Ziele wird zusätzlich das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg umgesetzt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtwald entsprechend dieser Vorgaben zu bewirtschaften.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

1. Bisherige Zielsetzung für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes

 

Im Forsteinrichtungswerk 2003 wurde beschrieben, dass die Nutzfunktion des Stadtwaldes anderen Funktionen nachrangig ist und der maximale Holzertrag, beispielsweise durch die schnelle Verjüngung von Altbeständen, nicht an vorderster Stelle steht.

 

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.07.2011 (DS 2011 Nr. V 50) wurden seit der Forsteinrichtung 2013 folgende Einzelziele verfolgt:

 

1. Die Bewirtschaftung des Stadtwaldes soll an rein ertragswirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet werden.

2. Aufgaben im Rahmen der Erholungsfunktion und des Naturschutzes werden nur wahrgenommen, wenn es der Erreichung des Wirtschaftlichkeitszieles dient (Kielwassertheorie).

3. Über die Waldbewirtschaftung hinausgehende Aufgaben müssen gesondert ausgewiesen und finanziert werden.

 

2. Strukturdaten, Bestand und Besonderheiten des Stadtwalds Leonberg

 

Im Stadtwald Leonberg sind 542,0 ha als Erholungswald der Stufe 1 und 839,4 ha als Erholungswald der Stufe 2 kartiert. Weitere, sich teilweise überlagernde Funktionen, wie zum Beispiel Wasser-, Boden- oder Klima-/ Immissionsschutzwald etc. sind auf einer Gesamtfläche von 6.438,8 ha ausgewiesen. Bei einer Forstbetriebsfläche von 1.455,4 ha erfüllt jeder Hektar Waldfläche durchschnittlich mehr als vier Funktionen. Dies zeigt die Bedeutung des Stadtwaldes für den Umweltschutz auch in Hinblick auf die Klimaveränderung.

 

Erschwerend für die Bewirtschaftung des Stadtwaldes sind die mehr als 66 Kilometer verkehrssicherungspflichtige Waldränder, welche regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen. Durch die Trockenheit der letzten Jahre und die daraus resultierenden Schäden erhöhte sich der Aufwand zur Erhaltung der Verkehrssicherheit.

 

Beginnend mit den Orkanen Vivian und Wiebke im Jahr 1990, Orkan Lothar 1999, den darauffolgenden Borkenkäfermassenvermehrungen und nicht zuletzt den großen Schäden durch die Trockenheit der vergangenen Jahre, haben sich im Stadtwald Leonberg in den letzten 32 Jahren große Holzmassen- und Wertverluste ergeben. Bereits jetzt kann der stark geschädigte Wald die Zielsetzung, sich an ertragswirtschaftlichen Kriterien zu orientieren, nicht erfüllen.


3. Neue Zielsetzung für den Forsteinrichtungszeitraum 2023 - 2032

 

Auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels ist es daher zeitgemäß, sich wieder an der Formulierung der Eigentümerzielsetzung im Forsteinrichtungswerk aus dem Jahr 2003 zu orientieren. Darin heißt es unter anderem:

 

1. In Leonberg wird die Schutzfunktion des Waldes als besonders wichtig empfunden. Darunter wird in erster Linie der Boden-, Wasser- und Klimaschutz verstanden, den ein intakter, standortgerechter und nicht gestörter Wald ausübt, in zweiter Linie die ökologische Funktion des Waldes als Heimstatt von Tieren und Pflanzen.

2. Mit der Schutzfunktion gleichrangig ist die Erholungsfunktion des Waldes. Der Stadtwald genießt im weitgehend städtisch geprägten Raum Leonberg eine hohe Wertschätzung bei der Bevölkerung. Der Erholungswert des Waldes soll also erhalten, wo möglich gesteigert werden.

3. Die Nutzfunktion gewinnt vor dem Hintergrund der städtischen Haushaltssituation an Bedeutung.

Die Umsetzung dieser Zielsetzung erfolgt durch das Konzept der naturnahen Waldwirtschaft. Dies beinhaltet insbesondere:

 

- Den Aufbau von stabilen, gemischten und standortgerechten Wäldern mit hohen Buchen- und Eichenanteilen; Nadelholz soll durchaus beigemischt werden, aber vor allem in kleineren Gruppen und Horsten, weniger in ganzen Beständen.

- Die gegenüber Sturm stabileren und trockenheitsresistenteren Nadelbaumarten Kiefer, Lärche und Douglasie erhalten gegenüber der Fichte den Vorrang.

- Der Hiebssatz soll angesichts der bereits vorhandenen Sturmschäden nicht bis zum letzten ausgereizt werden.

- Die Verjüngung des Waldes soll wo immer möglich über Naturverjüngung erfolgen.

- Zu einer pfleglichen Waldarbeit gehört, dass die Befahrung der Böden durch eine dauerhafte Feinerschließung minimiert wird.

 

4. Umsetzung des Alt- und Totholzkonzept (AuT)

 

Über das Alt- und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg wurde bereits mit den Sitzungsvorlagen 2021/094 und 2021/ 94-01 in den Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 29.04.2021 und am 01.07.2021 informiert.

 

Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Eine der guten fachlichen Praxis entsprechende Waldbewirtschaftung verstößt jedoch nicht gegen die in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG genannten Verbote, wenn die lokale Population einer betroffenen Art durch die Bewirtschaftung nicht verschlechtert wird. Hierfür ist Vorsorge zu leisten.

 

Ziel der Forstwirtschaft ist es, den erneuerbaren und CO2 einsparenden Rohstoff Holz zu erzeugen und der verarbeitenden Holzindustrie zur Verfügung zu stellen. Hierbei werden die Bäume in der Regel genutzt, bevor deren technische Verwertung altersbedingt durch Fäule, Pilz und Insektenbefall beeinträchtigt wird.

 

Viele Tier- und Pflanzenarten sind jedoch in ihren Lebensraumbedürfnissen auf Absterbe- und Zersetzungsprozesse von alten Bäumen angewiesen. Um eine Vorsorge entsprechend den Bestimmungen des BNatSchG zu treffen, ist es notwendig, alte oder mit Habitatstrukturen versehene Bäume in ausreichendem Umfang stehen zu lassen und diese durch ein nachhaltiges Konzept zu schützen.


Zur Umsetzung dieses Zieles wurde von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt in Karlsruhe (LUBW) das vorliegende Alt- und Totholzkonzept (Anlage 1) entwickelt.

 

Die Umsetzung bietet dem Waldbesitzer folgende Vorteile:

 

  •                                                                                                                                                       Sicherung und Erhöhung der Biodiversität.
  •                                                                                                                                                       Rechtssicherheit bei der Bewirtschaftung im Hinblick auf § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG und des Art. 12 der FFH-Richtlinie
  •                                                                                                                                                       Grundlage für die Bewertung von Naturschutzleistungen. Generierung von Ökopunkten als Ausgleich für Baumaßnahmen.
  •                                                                                                                                                       Naturschutzleistungen können in die Betriebsbilanz einfließen.

 

Als Nachteile sind zu nennen:

 

  •                                                                                                                                                       Beeinträchtigung der Arbeitssicherheit für die Waldarbeiter auf den angrenzenden Flächen, da zum Beispiel während Holzerntearbeiten tote Bäume umstürzen können, was zu einer Erhöhung der Holzerntekosten führen kann.
  •                                                                                                                                                       Beeinträchtigung der Sicherheit für Waldbesucher, die sich nicht nur auf Waldwegen bewegen, wie zum Beispiel Pilzsucher, Kindergärten.
  •                                                                                                                                                       Entzug von Holzproduktionsfläche und damit verbundene Mindererlöse.

 

 

Wesentliche Schutzelemente des AuT-Konzeptes sind:

 

  •                                                                                                                                                      Einzelne Habitatbäume

    Hierbei werden Einzelbäume, die zum Beispiel größere Spechthöhlen aufweisen oder bei denen durch Faulstellen Mulmhöhlen entstanden sind, die verschiedenen Tier- und Pflanzenarten eine Lebensstätte bieten, im Wald gekennzeichnet und unter Schutz gestellt.

 

  •                                                                                                                                                      Habitatbaumgruppen

    Eine Habitatbaumgruppe besteht aus einem oder mehreren Bäumen mit besonderen Habitatstrukturen und weiteren sie umgebenden Bäumen. Je 3 Hektar Fläche eines Altholzbestandes soll eine Habitatbaumgruppe ausgewiesen werden. Insgesamt soll eine Gruppe ca. 15 Bäume auf einer Fläche von ca. 0,1 ha umfassen. In dieser Gruppe werden keine regulären forstlichen Maßnahmen mehr durchgeführt. Abgestorbene Bäume verbleiben als stehendes oder liegendes Totholz auf der Fläche.

 

  •                                                                                                                                                      Waldrefugien

    Waldrefugien sind Waldflächen, die dauerhaft aus der Nutzung genommen werden, um sie einer ungestörten Entwicklung bis zum natürlichen Zerfall zu überlassen. In der Regel sollen diese zwischen ein und drei Hektar groß sein. In Ausnahmefällen können sie jedoch auch größer angelegt werden. Waldrefugien werden im Zuge der Forsteinrichtung eingerichtet und kartografisch erfasst.

 

 

Die Umsetzung des Konzeptes erfolgt sukzessive während der Vorbereitungen der jährlichen Holzerntemaßnahmen in den einzelnen Waldbeständen und erstreckt sich daher über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren.

 


Aufgrund seiner Lage im Ballungsraum um Stuttgart und der damit verbundenen großen Verkehrssicherungslast wird es auch in Zukunft nicht vermieden werden können Habitatbäume zu fällen um Schäden für Menschen und Sachwerte zu vermeiden.

Um Rechtssicherheit hinsichtlich des Bundesnaturschutzgesetzes und der FFH-Richtlinie zu erhalten muss Vorsorge getroffen werden.

 

Das AuT der Landesforstverwaltung ist hierfür geeignet und lässt sich im Stadtwald Leonberg auf großer Fläche umsetzen. Auf rund einem Drittel der Waldfläche gibt es Konflikte mit der Verkehrssicherung. Hier können keine Habitatflächen ausgewiesen werden.

 

Im Rahmen der Forsteinrichtung für die Jahre 2023 – 2032 werden der Umfang und die möglichen Standorte zur Umsetzung des AuT festgelegt.

 

5. Weiteres Vorgehen

 

Mit den derzeit beginnenden Waldbegängen durch Mitarbeiter der Forstdirektion Freiburg und dem örtlichen Revierleiter werden die Nutzungen, Pflegemaßnahmen und Wiederaufforstungen im Stadtwald Leonberg für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Hierbei wird bereits eine Vorschlagsliste für Waldrefugien erstellt. Ebenso können bereits erste Habitatbaumgruppen aus dem AuT ausgebildet werden. Mit ersten Ergebnissen ist frühestens ab Herbst 2022 zu rechnen. Die Vorstellung des neuen Forsteinrichtungswerkes erfolgt im Rahmen eines Waldbegangs mit den Gemeinderäten. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung in den Gremien.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

Bisherige Erlöse

Künftige Erlöse

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55500002 – 34210000

Erträge aus Verkauf

2022

280.000

250.000

Verminderte Erträge infolge eines reduzierten Hiebssatzes und der Einführung des AuT-Konzeptes

 

2023

300.000

250.000

Verminderte Erträge infolge eines reduzierten Hiebssatzes und der Einführung des AuT-Konzeptes

 

2024

300.000

250.000

Verminderte Erträge infolge eines reduzierten Hiebssatzes und der Einführung des AuT-Konzeptes

 

2025

300.000

250.000

Verminderte Erträge infolge eines reduzierten Hiebssatzes und der Einführung des AuT-Konzeptes

 

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Anlagen

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