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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Anfrage in einer Sitzung - 2021/343-01

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Beratungsfolge

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Frage

Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 08.12.2021

Frau Staubach führt aus, das Problem welches durch den Taubenkot verursacht werde, sei sehr präsent. Es sehe unschön aus und hinterlasse keinen guten Eindruck bei Touristen. Sie

beschreibt, die Stadt Herrenberg und die Stadt Mainz hätten mit ihren Maßnahmen Erfolge erzielt und bittet, dass mit anderen Kommunen Kontakt aufgenommen werde.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, man könne die Bänke versetzen und beispielsweise große Blumenkübel aufstellen. Er sagt zu, auch mit anderen Kommunen in Kontakt zu treten. Außerdem könnten Bretter angebracht werden, welche den Kot auffangen.

 

Frau Widmaier ergänzt, man müsse das prinzipielle Problem in Angriff nehmen und Möglichkeiten erörtern, die die Population einschränken.

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Antwort

Stellungnahme der Verwaltung

1. Aktuelle Situation

 

Im Dachstuhl des Alten Rathauses am Marktplatz befindet sich ein Taubenschlag. In den Jahren 2009 – 2018 wurden durch einen ehrenamtlichen Taubenwart regelmäßig Eier entfernt und durch Attrappen ersetzt. Durch diese Maßnahme lässt sich die Taubenpopulation allenfalls stabil halten, denn es dürfen nicht alle Eier ausgetauscht werden, sonst verlassen die Tauben den Brutplatz. Das Taubenhaus wurde geschlossen, da Grund zur Annahme bestand, dass durch den Betrieb keine signifikante Reduzierung der Taubenpopulation möglich ist.

Seit Schließung des Taubenhauses hat sich diese Annahme bestätigt.

 

Generell halten sich im Winterhalbjahr mehr Tauben im Stadtgebiet auf, da in dieser Jahreszeit das Nahrungsangebot in der Natur geringer ist.

 

 

2. Rechtliche Würdigung

 

Tauben sind keine Schädlinge und dürfen daher weder vergiftet, noch auf eine andere Art getötet werden. Zugelassen sind Vergrämungsmaßnahmen, indem man den Tieren den Nestbau und das Absitzen auf den Dächern erschwert oder unmöglich macht. Jeder Haus- bzw. Grundstückseigentümer kann entsprechende Vorkehrungen treffen. Es gibt zahlreiche Fachfirmen, die entsprechende Produkte anbieten und installieren.

 

Nach § 14 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Ortspolizeibehörde Leonberg gilt ein Taubenfütterungsverbot: „Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.“ Diese Regelung bezweckt, das Nahrungsangebot innerhalb der Stadt möglichst gering zu halten, damit die Tiere weitere Strecken zur Nahrungssuche zurücklegen müssen (und im Ergebnis weniger Nachwuchs haben) bzw. sich außerhalb der Stadt ansiedeln. Die Einhaltung wird vom Vollzugsdienst im Rahmen der Streifentätigkeit überwacht.

 

 

3. Weitere Handlungsmöglichkeiten

 

  • Umsiedlung: Es wird berichtet, dass dort, wo Tauben aufwendig umgesiedelt wurden, sich nach kurzer Zeit wieder Tauben ansiedeln, wenn die Lebensbedingungen für die Tiere passen.

 

  • Bejagung mit Raubvögeln: Ebenfalls im Jahr 2018 wurde die Möglichkeit der Bejagung mit Raubvögeln intensiv geprüft. Eine Bejagung am Marktplatz hat sich als nicht durchführbar erwiesen.

 

  • Erfahrungen anderer Städte, insbesondere Herrenberg und Mainz:

 

  • Einem Bericht der Leonberger Kreiszeitung vom Dezember 2021 ist bezüglich der Herangehensweise der Stadt Herrenberg zu entnehmen, dass dort die Tauben gezielt an Futterstellen (außerhalb des Zentrums) gelockt werden. Dort warten sie auf die Körner. Ziel sei es, die Tauben geordnet zu integrieren, damit sie sich dort aufhalten, wo sie gut versorgt sind und keinen stören. Nur wenn die Tauben satt seien und artgerecht gefüttert werden, würden sie sich nicht in den Fußgängerzonen aufhalten

    Eine Nachfrage bei der Stadtverwaltung Herrenberg hat ergeben, dass das Projekt noch in der Umsetzungsphase ist und demzufolge noch keine Erkenntnisse über den dauerhaften Erfolg vorliegen.

    In Mainz betreut ein gemeinnütziger Verein (Stadttaubenhilfe Mainz e.V.) in Kooperation mit der Stadtverwaltung einen Taubenschlag. Die Eier werden gegen Gipseier ausgetauscht. Auf diese Weise kann laut der Vereinsvorsitzenden die Taubenpopulation tierschutzkonform reguliert werden.

 

  • Vergrämung: Es ist grundsätzlich möglich, Gebäude dauerhaft vom Brutgeschäft der Tauben frei zu halten. Dies ist allerdings mit enorm viel Aufwand verbunden. Potentielle Brutplätze müssen regelmäßig kontrolliert werden und das Nistmaterial stets entfernt werden. Durch permanente und konsequente Brutverhinderung werden die Tauben zumindest zum Teil nach und nach abziehen und sich einen alternativen Standort suchen.

    Gelingen kann dies nur, wenn eine Mehrheit der Hauseigentümer im betroffenen Bereich eine Mitwirkung zusagt. Brutplätze müssten auch an schwer zugänglichen Hauszwischenstellen verhindert werden.
     

 

4. Vorschlag der Verwaltung

 

Der Kot an den Sitzbänken am Alten Rathaus stammt überwiegend von den am Gebäude nistenden Schwalben. Die bestehenden Schwalbennester unterliegen grundsätzlich dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, auch dann, wenn sie gar nicht genutzt bzw. bebrütet werden. Eingriffe bzw. Maßnahmen sind durch die jeweilige Untere Naturschutzbehörde zu genehmigen.

 

Abhilfe kann durch das Anbringen von so genannten Kotbrettern unter den jeweiligen Nestern geschaffen werden. Der Kot fällt dann auf die Brettchen und muss von Zeit zu Zeit beseitigt werden. Dies wird zeitnah umgesetzt.

 

Das Versetzen der Bänke und Anbringen von Blumenkübeln an deren Stelle wird in Absprache mit allen Beteiligten parallel vorgenommen.

 

Bezüglich der am Marktplatz ansässigen Taubenpopulation wird die Situation beobachtet und bei weiterem Handlungsbedarf entsprechend reagiert.

 

 

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