Taubenpopulation am Marktplatz
Ergänzung aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 08.12.2021
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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Feb 24, 2022
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Anfrage aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 08.12.2021
Frau Staubach führt aus, das Problem welches durch den Taubenkot verursacht werde, sei sehr präsent. Es sehe unschön aus und hinterlasse keinen guten Eindruck bei Touristen. Sie
beschreibt, die Stadt Herrenberg und die Stadt Mainz hätten mit ihren Maßnahmen Erfolge erzielt und bittet, dass mit anderen Kommunen Kontakt aufgenommen werde.
Der Vorsitzende schlägt vor, man könne die Bänke versetzen und beispielsweise große Blumenkübel aufstellen. Er sagt zu, auch mit anderen Kommunen in Kontakt zu treten. Außerdem könnten Bretter angebracht werden, welche den Kot auffangen.
Frau Widmaier ergänzt, man müsse das prinzipielle Problem in Angriff nehmen und Möglichkeiten erörtern, die die Population einschränken.
Stellungnahme der Verwaltung
1. Aktuelle Situation
Im Dachstuhl des Alten Rathauses am Marktplatz befindet sich ein Taubenschlag. In den Jahren 2009 – 2018 wurden durch einen ehrenamtlichen Taubenwart regelmäßig Eier entfernt und durch Attrappen ersetzt. Durch diese Maßnahme lässt sich die Taubenpopulation allenfalls stabil halten, denn es dürfen nicht alle Eier ausgetauscht werden, sonst verlassen die Tauben den Brutplatz. Das Taubenhaus wurde geschlossen, da Grund zur Annahme bestand, dass durch den Betrieb keine signifikante Reduzierung der Taubenpopulation möglich ist.
Seit Schließung des Taubenhauses hat sich diese Annahme bestätigt.
Generell halten sich im Winterhalbjahr mehr Tauben im Stadtgebiet auf, da in dieser Jahreszeit das Nahrungsangebot in der Natur geringer ist.
2. Rechtliche Würdigung
Tauben sind keine Schädlinge und dürfen daher weder vergiftet, noch auf eine andere Art getötet werden. Zugelassen sind Vergrämungsmaßnahmen, indem man den Tieren den Nestbau und das Absitzen auf den Dächern erschwert oder unmöglich macht. Jeder Haus- bzw. Grundstückseigentümer kann entsprechende Vorkehrungen treffen. Es gibt zahlreiche Fachfirmen, die entsprechende Produkte anbieten und installieren.
Nach § 14 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Ortspolizeibehörde Leonberg gilt ein Taubenfütterungsverbot: „Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.“ Diese Regelung bezweckt, das Nahrungsangebot innerhalb der Stadt möglichst gering zu halten, damit die Tiere weitere Strecken zur Nahrungssuche zurücklegen müssen (und im Ergebnis weniger Nachwuchs haben) bzw. sich außerhalb der Stadt ansiedeln. Die Einhaltung wird vom Vollzugsdienst im Rahmen der Streifentätigkeit überwacht.
3. Weitere Handlungsmöglichkeiten
4. Vorschlag der Verwaltung
Der Kot an den Sitzbänken am Alten Rathaus stammt überwiegend von den am Gebäude nistenden Schwalben. Die bestehenden Schwalbennester unterliegen grundsätzlich dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, auch dann, wenn sie gar nicht genutzt bzw. bebrütet werden. Eingriffe bzw. Maßnahmen sind durch die jeweilige Untere Naturschutzbehörde zu genehmigen.
Abhilfe kann durch das Anbringen von so genannten Kotbrettern unter den jeweiligen Nestern geschaffen werden. Der Kot fällt dann auf die Brettchen und muss von Zeit zu Zeit beseitigt werden. Dies wird zeitnah umgesetzt.
Das Versetzen der Bänke und Anbringen von Blumenkübeln an deren Stelle wird in Absprache mit allen Beteiligten parallel vorgenommen.
Bezüglich der am Marktplatz ansässigen Taubenpopulation wird die Situation beobachtet und bei weiterem Handlungsbedarf entsprechend reagiert.