Beschaffung von zwei Kameraeinschüben für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung - Auftragsvergabe
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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14.12.2021
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Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats im Oktober 2020 wurde die Beschaffung von zwei zusätzlichen Kameras beschlossen. Damit kann zukünftig an vier Standorten (anstatt bisher an zwei) zeitgleich eine Messung erfolgen. Im Haushaltsplan 2021 sind hierfür Mittel in Höhe von € 95.000 veranschlagt.
Ziele der Maßnahme
Sachverhalt / Sachstand
Im täglichen Verkehrsgeschehen ist nach wie vor zu beobachten, dass Geschwindigkeitsverstöße eine verbreitete Alltagsrealität sind. Die stetige Verkehrsüberwachung erhöht nachhaltig die Verkehrssicherheit und führt in der Folge auch zur Reduzierung von Unfallzahlen. Der Gemeinderat hat im Jahr 2018 die Beschaffung von acht Überwachungstürmen (Blitzersäulen) und zwei Kameraeinheiten beschlossen (Drucksache 2018/170).
Die Bußgeldbehörden wurden seitens des Verkehrsministeriums dringend darum gebeten, die bestehenden und durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 neu geschaffenen Handlungsspielräume mit dem Ziel der Steigerung der Verkehrssicherheit anzuwenden und Ordnungswidrigkeiten konsequent zu ahnden. Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats im Oktober 2020 wurde bereits die Beschaffung von zwei zusätzlichen Kameraeinheiten vorgeschlagen und mit dem Haushaltsplan 2021 beschlossen. Mit den zusätzlichen zwei Kameras wird nun die Kontrolldichte und Intensität im Stadtgebiet verdoppelt. Die Firma Jenoptik bietet für ihre Kameras inzwischen auch eine Möglichkeit, um diese für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung einzusetzen. Dazu ist ein besonderes Stativ-System notwendig. Dieses kostet 13.685€ incl. Mehrwertsteuer. Hinzu kommen noch Kosten für eine Anwender- und Auswerterschulung.
Die Kosten für zwei Kameras belaufen sich auf 97.818€ incl. Mehrwertsteuer. Der Hersteller hat der Stadt Leonberg ein Angebot für zwei zusätzliche Kameras sowie einem Stativ-System und die notwendigen Schulungen für insgesamt 99.983,50€ incl. Mehrwertsteuer unterbreitet. Das Angebot gilt bis zum 16. Dezember 2021.
Mit der Investition in Kameras und dem zusätzlichen Stativ-System können die Kameras auch unabhängig von den Blitzersäulen eingesetzt werden. Dies erhöht die Flexibilität für die Messungen der Geschwindigkeiten an verschiedenen Orten.
Kein Ersatz für Geräte der mobile Geschwindigkeitsüberwachung
Bei dieser Investition handelt es sich jedoch ausdrücklich nicht um eine Ersatzbeschaffung für die zwei Geräte der Firma Leivtec, welche die Stadt Leonberg zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung bisher eingesetzt hat. Diese können seit Mitte November nicht mehr verwendet werden. Durch Änderung des Bußgeldkatalogs ist ein Update dieser Geräte erforderlich. Der Hersteller bietet dieses jedoch nicht mehr an. Er hat sich bereits von seiner Kundschaft verabschiedet und bietet auch kein Nachfolgegerät mehr an. Eine Ersatzbeschaffung dieser Geräte ist daher für den Haushalt 2022 angemeldet.
Weiteres Vorgehen
Die Stadt Leonberg beschafft zwei Kameras des Typs S350 der Firma Jenoptik sowie ergänzend ein Stativ-Satz nebst Zubehör.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), kann die erforderliche Lieferleistung im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeverordnung -UVgO- beschafft werden.
Nach § 8 Abs. 4 Nr. 12 UVgO können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, bei denen ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.
In Verbindung mit § 12 Abs. 3 UVgO darf in solchen Fällen (es gibt keinen anderen Hersteller, der Kameras für die Säulen der Firma Jenoptik anbietet) auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Durch die Verwaltung wurde daraufhin die Firma Jenoptik Robot GmbH zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Das nunmehr vorliegende Angebot der Firma Jenoptik Robot GmbH zur Beschaffung der Kameraeinschübe sowie technischem Zubehör beläuft sich nach Prüfung und Wertung auf insgesamt 99.983,80 € (incl. einem Stativ zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe von 13.685,00 €).
Das Angebot gilt bis zum 16. Dezember 2021. Die Auftragsbestätigung muss daher unmittelbar nach Beschlussfassung im Gemeinderat vorgenommen werden. Die Leistungserbringung und die Abrechnung sind jedoch bis zum Jahresende nicht mehr möglich. Die Mittel sind deshalb im Haushalt 2022 erneut zu veranschlagen.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Verzicht auf Beschaffung von weiteren Kameras sowie Stativ-Satz. Eine zeitgleiche Überwachung der Geschwindigkeit wäre somit nur an zwei Standorten möglich.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712210016003 |
2021 |
95.000 |
99.983,80 |
Die Mittel in Höhe von 95.000 sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. |
754600016020 |
2021 |
13.000 |
4.983,80 |
Deckungsvorschlag |
712210016003 |
2022 |
130.000 |
229.983,30 |
Der höhere Finanzbedarf ist über die Änderungsliste Gemeinderat im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen |
Da die Lieferung und Ausführung der Leistung erst in 2022 erfolgt, sind die erforderlichen Mittel im Haushalt 2022 zu veranschlagen.