Seiteninhalt

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2021/317

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die unter Ziffer I lfd. Nr. 1 bis 6 aufgeführten Spenden, Schenkungen und Gelder von Sponsoren werden angenommen

 

Reduzieren

Sachverhalt

Für die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden für nicht investive Zwecke werden bis zu deren Verwendung passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

 

Als Sonderposten werden die zweckgebundenen Einnahmen und Spenden, die für investive Zwecke geleistet wurden, in der Bilanz abgebildet.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...