Erweiterung Feuerwache Höfingen, Vergabe der Planungsleistungen
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortschaftsrat Höfingen
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Vorberatung
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Sep 15, 2021
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Sep 23, 2021
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Sep 28, 2021
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Der Beauftragung der erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen an folgend
aufgeführte Ingenieurbüros auf Basis der jeweiligen Honorarangebote gemäß den
Leistungen der HOAI wird zugestimmt.
Schlude Ströhle Richter Architekten BDA Partnerschaft mbB, Silberburgstrasse 70a, 70176 Stuttgart
Tragform Ingenieure GmbH, Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart
Planung Engineering Nick GmbH, Kurze Straße 4, 71229 Leonberg
Schlude Ströhle Richter Architekten BDA Partnerschaft mbB, Silberburgstrasse 70a, 70176 Stuttgart
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Mit Beschluss durch den Gemeinderat vom 23.06.2015 (DS 2015 G 5ö) wurde die Verwaltung beauftragt einen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen. Am 17.11.2015 (DS 2015 V 28ö) wurde die Beauftragung zur Erstellung beschlossen. Der Feuerwehrbedarfsplan wurde am 14.03.2017 (2017/080) dem Gemeinderat vorgestellt. Unter anderem wurde im Rahmen der Untersuchung und Erhebungen festgestellt, dass der bauliche Zustand der Feuerwachen bzgl. Funktionalität teils nicht dem aktuellen Standard entspricht. In der Folge wurde eine Machbarkeitsstudie mit Raumprogramm sowie Grobkosten erstellt.
In der Studie ist ein Anbau im hinteren Bereich des Gebäudes vorgesehen womit die Bedarfe aus dem Feuerwehrbedarfsplan zur Umsetzung aufgegriffen werden. Es soll der Umkleidebereich mit Geschlechtertrennung neu angeordnet werden. Dringend erforderliche Lagerräume sowie eine Werkstatt einschließlich Notstromaggregat sollen verwirklicht werden. Auch der Zugang zur Lachentorstraße einschließlich der erforderlichen Stellplätze für die freiwilligen Feuerwehrkräfte wird mit dieser Maßnahme hergestellt.
Um die Maßnahme umsetzen zu können, müssen für den weiteren Planungsverlauf
Architekten- und Fachplanungsleistungen vergeben werden.
Da der aktuelle Schwellenwert (214.000,- €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen –GWB für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1, Abs. 1 VgV),
bedarf es keines VgV-Verfahrens (§ 74 ff. VgV) zur Planerauswahl. Die erforderlichen
Architekten-/Ingenieurleistungen (hier: Objektplanung, Tragwerksplanung, Fachplanung
HLS, Fachplanung Elektro) können vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich
entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung -UVgO- an geeignete,
qualifizierte Architektur- und Ingenieurbüros vergeben werden.
Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (analog § 12 Abs. 2
UVgO i.V.m. Ziff.2.3. Vergabe-VwV) wurden daher durch die Verwaltung mehrere geeignete
Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots für die anstehenden Planungsleistungen
angefragt.
Erforderliche Planungs- und beratende Leistungen
Für die anstehenden Planungsphasen sind neben der Objektplanung folgende Leistungen
parallel zu erbringen:
- Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik)
- Und weitere Fachdisziplinen im Projektablauf (z.B. Brandschutz, Vermessung,
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, usw.)
Objektplanung:
Es wurden in einer ersten Anfragerunde drei geeignete Architekturbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Zwei der angefragten Büros hatten keine Kapazitäten frei, für ein Büro war das Projekt wirtschaftlich nach eigener Aussage nicht darstellbar.
Daher wurde eine erneute Anfragerunde mit acht weiteren Architekturbüros durchgeführt.
Von den insgesamt elf Anfragen haben fünf Büros ein Angebot abgegeben. Ein Unternehmen zog sein Angebot im Nachgang aus wirtschaftlichen Gründen zurück, daher liegen vier wertbare Angebote vor.
Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Objektplanung an das Planungsbüro Schlude Ströhle Richter Architekten BDA Partnerschaft mbB, Silberburgstrasse 70a, 70176 Stuttgart zu vergeben.
Tragwerksplanung:
Es wurden drei Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt, welche alle ein Angebot abgegeben haben. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Tragform Ingenieure GmbH, Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart zu vergeben.
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik):
Es wurden sieben Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Abgegeben haben zwei Büros. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Fachplanung für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechik) an das Ingenieurbüro Planung Engineering Nick GmbH, Kurze Straße 4, 71229 Leonberg zu vergeben.
Außenanlagen:
Es wurden fünf Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots angefragt. Abgegeben haben vier Büros. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote schlägt die Verwaltung vor, die Fachplanung für die Außenanlagen an das Ingenieurbüro Schlude Ströhle Richter Architekten BDA Partnerschaft mbB, Silberburgstrasse 70a, 70176 Stuttgart zu vergeben.
Weiteres Vorgehen
Nach der Zustimmung zur Beauftragung der Architekten- und Fachplanungsleistungen können die vormals benannten Punkte aus Feuerwehrbedarfsplan und Studie in der Folge durch die vorgeschlagenen Planer umgesetzt werden.
Mit den Planungen soll unverzüglich begonnen werden. Sobald die Planung abgeschlossen ist, wird die Verwaltung die Gesamtmaßnahme inklusive der anfallenden Gesamtkosten vorstellen und den Gremien zur Genehmigung vorlegen.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712600017201 Feuerwache Höfingen Erweiterung |
2021 |
50.000 |
50.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. |
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2022 |
500.000 |
500.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. |
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2023 |
150.000 |
150.000 |
Der Finanzbedarf ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. |