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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2021/311

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Auftrag zur Beschaffung von zwei Kameraeinschüben S350 sowie einem Stativ zum Einsatz der Kameras in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung wird an die Firma Jenoptik Robot GmbH, Opladener Straße 202, 40789 Monheim / Rhein auf Grundlage des Angebots vom 5. August 2021 zum Preis von 99.983,80 € vergeben.

 

  1. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 4.983,80 € wird genehmigt. Dem Deckungsvorschlag aus Investitionsauftrag 754600016020 wird zugestimmt.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats im Oktober 2020 wurde die Beschaffung von zwei zusätzlichen Kameraeinschüben für die vorhandenen Überwachungsanlagen (Säulen) beschlossen. Im Haushaltsplan 2021 sind hierfür Mittel in Höhe von € 95.000 veranschlagt.

 

Durch Ausfall der vorhandenen mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte steht eine entsprechende Ersatzbeschaffung an.

 

Die Kameraeinheiten der Firma Jenoptik lassen sich auch in der mobilen Überwachung einsetzen. Es muss lediglich ein entsprechendes Stativ zusätzlich beschafft werden.

 

Ziele der Maßnahme

 

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit durch vermehrte Überwachung des fließenden Verkehrs an den bereits vorhandenen und eingerichteten Messstellen.

 

  • Aufrechterhaltung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung an wechselnden Örtlichkeiten mit Gefahrenneigung (z. B. im Nahbereich von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindergärten, Altenheimen) sowie zur Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkungen anlässlich von Luftreinhalte- und Lärmschutzmaßnahmen.

 

Sachverhalt / Sachstand

 

Im täglichen Verkehrsgeschehen ist nach wie vor zu beobachten, dass Geschwindigkeitsverstöße eine verbreitete Alltagsrealität sind. Die stetige Verkehrsüberwachung erhöht nachhaltig die Verkehrssicherheit und führt in der Folge auch zur Reduzierung von Unfallzahlen. Der Gemeinderat hat im Jahr 2018 die Beschaffung von acht Überwachungstürmen (Blitzersäulen) und zwei Kameraeinheiten beschlossen (Drucksache 2018/170).

 

Die Bußgeldbehörden wurden seitens des Verkehrsministeriums dringend darum gebeten, die bestehenden und durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 neu geschaffenen Handlungsspielräume mit dem Ziel der Steigerung der Verkehrssicherheit anzuwenden und Ordnungswidrigkeiten konsequent zu ahnden. Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderats im Oktober 2020 wurde bereits die Beschaffung von zwei zusätzlichen Kameraeinheiten vorgeschlagen und mit dem Haushaltsplan 2021 beschlossen. Mit den zusätzlichen zwei Kameraeinheiten wird nun die Kontrolldichte und Intensität im Stadtgebiet verdoppelt.

 

Zur Überwachung des fließenden Verkehrs wurde bisher eine Geschwindigkeitsmessanlage XV3 der Firma Leivtec eingesetzt. Gutachter konnten nachweisen, dass bei den Messungen mit dem Gerät Abweichungen auftreten können. Der Hersteller hat den Kunden Ende Oktober 2020 empfohlen, vorerst auf amtliche Messungen zu verzichten. Der Hersteller und die Zulassungsbehörde PTB mussten deshalb Ende letzten Jahres reagieren und die Auswerterichtlinien verschärfen, damit Messungen in besonders fehleranfälligen Situationen nicht mehr verwertet werden.

 

Die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB) hat zwischenzeitlich Untersuchungen vorgenommen. Im Abschlussbericht vom 9.6.2021 stellt die PTB nun fest, dass in den vielen Tausend Fahrzeugdurchfahrten im Rahmen der Bauartprüfung kein einziger Fall einer unzulässigen Messwertabweichung gefunden wurde. Selbst mit speziell präparierten Fahrzeugen bedurfte es weit über tausend Durchfahrten, um eine Kombination aus Fahrzeugpräparation und darauf abgestimmten Aufstellbedingungen und Fahrgeschwindigkeit zu finden, bei der manchmal unzulässige Messwertabweichungen beobachtet werden konnten.

 

Die Messungen wurden daraufhin vorübergehend wieder aufgenommen. Der derzeitige Sachstand führt jedoch dazu, dass das Gerät nur noch in begrenztem Umfang einsetzbar ist. Gegen die Bußgeldbescheide werden sehr häufig Einsprüche eingelegt, so dass diese vor Gericht verhandelt werden. Dabei wird durch vom Gericht beauftragte Sachverständige überprüft, ob die Messung im konkreten Einzelfall verwertbar ist. Dies führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei der Bußgeldbehörde.

 

Auch vor diesem Hintergrund hat sich die Firma Leivtec dazu entschlossen, keinen Antrag auf eine Ergänzung zur Gebrauchsanweisung bei der PTB zu stellen. Dies wäre jedoch notwendig, um Messungen wieder voll umfänglich durchführen zu können. Mit dieser Entscheidung ist gleichzeitig auch der Entschluss gefasst worden, dass seitens Leivtec eine langwierige Zulassung des Nachfolgegerätes LEIVTEC XV4 nicht weiter betrieben wird.

 

Weiteres Vorgehen

 

Damit die Stadt Leonberg auch zukünftig rund um die Uhr und an Unfallschwerpunkten, unübersichtlichen Kreuzungen, in verkehrsberuhigten Bereichen oder im Bereich von Kindergärten, Schulen und Altersheimen Messungen durchführen kann, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Kameraeinheiten S350 der Firma Jenoptik können nicht nur stationär, sondern auch semistationär und mobil betrieben werden. Diese Kombination ermöglicht es, mit Beschaffung eines Stativs und technischem Zubehör, die Kameraeinheit auch in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung einzusetzen. Damit kann bis zur Ersatzbeschaffung der beiden Leivtec-Geräte (vorgesehen für den Haushalt 2022) weiterhin mit einer Kameraeinheit der fließende Verkehr an unterschiedlichen Örtlichkeiten überwacht werden.

 

Da gesamt der aktuelle Schwellenwert (214.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), kann die erforderliche Lieferleistung im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeverordnung -UVgO- beschafft werden.

 

Nach § 8 Abs. 4 Nr. 12 UVgO können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, bei denen ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und bei denen dieser Wechsel eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.

 

In Verbindung mit § 12 Abs. 3 UVgO darf in solchen Fällen (es gibt keinen anderen Hersteller, der Kameraeinheiten für die Säulen der Firma Jenoptik anbietet) auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
 

Durch die Verwaltung wurde daraufhin die Firma Jenoptik Robot GmbH zur Angebotsabgabe aufgefordert.


Das nunmehr vorliegende Angebot der Firma Jenoptik Robot GmbH zur Beschaffung der Kameraeinschübe sowie technischem Zubehör beläuft sich nach Prüfung und Wertung auf insgesamt 99.983,80 € (incl. einem Stativ zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe von 13.685,00 €).

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

 

Zur Reduzierung der Geschwindigkeit und somit zur Steigerung der Verkehrssicherheit käme der Umbau der entsprechenden Straßen in Betracht. Eine Alternative zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung besteht nicht. Somit würde diese nicht fortgeführt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

712210016003
Verkehrswesen
Ausstattung

2021

95.000

99.983,80

Die Mittel in Höhe von 95.000 sind im Haushaltsplan 2021 veranschlagt.

754600016020
Parkplätze

2021

13.000

4.983,80

Deckungsvorschlag
Ersatzbeschaffung eines weiteren Automaten wird verschoben. Mittel stehen somit zur Deckung zur Verfügung.

 

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