Freiwillige Feuerwehr - Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs
(WLF) für die Feuerwehr Leonberg
Beschaffungsbeschluss
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Sep 23, 2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 28, 2021
|
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nach § 3 Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Wofür früher eigenständige Fahrzeuge vorgehalten werden mussten, können jetzt weniger oft benötigte Geräte und Materialien mit Wechselladerfahrzeugen in den Einsatz gebracht werden. Bereits seit dem Jahr 1991 wird das System bei der Feuerwehr Leonberg mit Erfolg eingesetzt.
Dabei werden, je nach Bedarf, unterschiedliche Wechselaufbauten, sogenannte Abrollbehälter, mit einem hydraulischen Hakensystem vom Trägerfahrzeug aufgenommen. Die Feuerwehr Leonberg verfügt aktuell über 10 verschiedene Abrollbehälter.
Der Feuerwehrausschuss hat die Beschaffung des Wechselladerfahrzeug (WLF) einstimmig befürwortet.
Fahrzeugbeschreibung:
Es handelt sich um ein Dreiachsfahrzeug nach aktuellem technischem Stand als Frontlenkerfahrgestell für den Straßenbetrieb mit zwangsgelenkter Nachlaufachse und einer zulässigen Gesamtmasse von min. 26.000 kg.
Das Fahrzeug wird angetrieben von einem 300 kW starken Dieselmotor (Abgasnorm Euro 6) mit Automatikgetriebe. Das Fahrzeug hat eine für den Feuerwehreinsatz spezifische Feuerwehrausstattung mit Sondersignalanlage, Lackierung feuerwehrrot.
Der Aufbau besteht aus einem hydraulischen Hakensystem nach aktuellem technischem Stand zur Aufnahme von Abrollbehältern / Containern bis zu 6,90 Meter Länge.
Feuerwehrtechnische Beladung nach Norm.
Weiteres Vorgehen
Die Beschaffung erfolgt durch die Stadt Leonberg.
Da gesamt der aktuelle Schwellenwert (214.000 €/netto) zur Anwendung der Bestimmungen der Vergabeverordnung -VgV- i.V.m. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- für öffentliche Auftraggeber nicht erreicht oder gar überschritten wird (§ 1 Abs. 1 VgV), bedarf es keines Offenen Verfahrens (§ 15 VgV). Die erforderliche Lieferleistung kann vielmehr im sog. Unterschwellenvergabebereich entsprechend den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeverordnung -UVgO- im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung beschafft werden.
JA |
x |
|
NEIN |
|
Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
|
|
|
|
|
712600011001 |
2023 |
8.000 |
8.000 |
Verkaufserlös WLF |
712600023021 |
2023 |
0 |
61.000 |
Der Landeszuschuss ist im HHPlanentwurf 2022 für das Finanzplanungsjahr 2023 zu veranschlagen. |
712600026025 |
2021 |
VE250.000 |
VE250.000 |
Eine VE für das Fahrzeug ist im Haushaltsplan 2021 veranschlagt. |
712600026025 |
2022 |
250.000 |
250.000 |
Mittel werden im Haushaltsplan Entwurf veranschlagt |
Grundsätzlich ist ein Wechsellader nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen förderfähig (Festbetrag in Höhe von 61.000 EUR). Eine entsprechende Zuwendung wurde beantragt und bewilligt.