Katastrophenschutzplan
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Planungsausschuss
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Beantwortung Anfrage
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Sep 23, 2021
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Anfrage aus dem Planungsausschuss vom 22.07.2021
Frau Metz bezieht sich auf die aktuelle Flutkatastrophe in Deutschland und macht darauf aufmerksam, dass nur sehr wenige Kommunen über einen Katastrophenschutzplan verfügen. Sie fragt, ob für Leonberg ein solcher Plan existiere.
Herr Kindermann erkundigt sich in diesem Zusammenhang zum Ablauf der letztens durchgeführten Warnübungen in Leonberg. Er möchte zudem wissen, wie viele Sirenen vorhanden seien, ob diese funktionsfähig seien und ob entsprechende Informationen auf der städtischen Website verfügbar seien.
Stellungnahme der Verwaltung
In Baden-Württemberg sind die Katastrophenschutzbehörden in drei Verwaltungsebenen gegliedert. Die unteren Katastrophenschutzbehörden (Stadtkreise und Landratsämter), die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken sowie das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über Landesgrenzen hinaus erstrecken.
Die Gemeinden sind darüber hinaus verpflichtet, Alarm- und Einsatzpläne für eigene Maßnahmen auszuarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben; diese müssen im Einklang mit den Alarm- und Einsatzplänen der Katastrophenschutzbehörde stehen.
Die Stadt Leonberg verfügt über folgende Einsatzpläne:
Für weitere mögliche Gefährdungslagen, soweit diese ein größeres Ausmaß erreichen, existiert derzeit kein qualifizierter Einsatzplan. Die Gemeinden wirken jedoch nicht nur im Katastrophenschutz mit, sondern sind als Ortspolizeibehörden bei Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle für die Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr zuständig. Der Handlungsbedarf wurde erkannt, sodass bereits erste Schritte unternommen wurden. 2021 wurde eine Stelle für den Bevölkerungsschutz beim Ordnungsamt geschaffen. Der Mitarbeiter ist derzeit mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie betraut und wird hierbei von 1,5 Aushilfskräften unterstützt.
Im Haushalt für 2021 sind 90.000 € für die Erstellung eines Einsatzplans für die Bewältigung von Großschadensereignisses eingestellt. Unter Federführung des Sachbearbeiters wird eine externe Stelle diesen Einsatzplan erstellen. Wegen der außergewöhnlichen Situation und der sich ständig ändernden Corona-Verordnungen war eine Ausschreibung bislang personell nicht leistbar. Daher wird die Ausschreibung des Einsatzplans auf 2022 verschoben und die Mittel neu veranschlagt.
Am bundesweiten Warntag soll die Bevölkerung für das Thema Warnung durch die Behörden sensibilisiert, die Funktion und der Ablauf der Warnungen besser verständlich gemacht und auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam gemacht werden. Der Warntag hat gezeigt, dass noch deutliches Verbesserungspotential vorhanden ist. Hier besteht dringender Handlungsbedarf bei Bund und Ländern.
Der Bund hat nach dem Ende des Kalten Krieges seine bis dato für Zwecke des Zivilschutzes vorgehaltenen Sirenen in den 1990er Jahren den Kommunen zur Übernahme angeboten. Die Stadt Leonberg hat von dem Angebot keinen Gebrauch gemacht, so dass derzeit keine Sirenen im Stadtgebiet vorhanden sind. Wichtig ist, dass die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept eingebettet ist. Die Warnung der Bevölkerung setzt sich zusammen aus dem sogenannten Weckeffekt, der die Menschen auf eine Gefahrenlage aufmerksam machen soll sowie konkreten Warninformationen zur Gefahrenlage mit entsprechenden Handlungsempfehlungen. Sirenen alleine können dies nicht leisten und müssen deshalb von anderen Warnmedien wie Warn-Apps (beispielsweise NINA), Radio, Fernsehen oder Onlineplattformen der Printmedien ergänzt werden. Baden-Württemberg setzt zur amtlichen Warnung der Bevölkerung vor Gefahrensituationen seit 2016 landesweit auf das im gesamten Bundesgebiet verfügbare satellitengestützte modulare Warnsystem MoWaS. Über MoWaS können mit einer einzigen Eingabe verschiedenste Warnmedien und Multiplikatoren angesteuert werden, beispielsweise Radio- und Fernsehstationen, Onlinemedien der Tageszeitungen oder Warn-Apps, beispielsweise die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA.
Das Ordnungsamt und die Feuerwehr haben die Möglichkeit, bei entsprechenden Gefahrensituationen Meldungen über die Warn-App zu veranlassen.
Sowohl aus Sicht des Ordnungsamts als auch aus Sicht der Feuerwehr besteht jedoch ergänzender Handlungsbedarf. Neben fest installierten Sirenen werden auch mobile Systeme zur Warnung der Bevölkerung benötigt. Fest installierte Sirenen können grds. nur einen Warnton abgeben. Die Planungen sehen bisher ergänzende Sprachdurchsagen mittels Megaphon vor. Dies ist jedoch nicht mehr Stand der Technik. Heutzutage sind individuell einsetzbare mobile Sirenenanlagen besonders geeignet. Sie bestehen aus einem 360 Grad rundum abstrahlenden Kugellautsprechersystem. Die Texte können auf einer SD-Karte gespeichert und abgespielt werden, direkt ins Mikrofon gesprochen oder per Funkmikrofon durchgegeben werden. Die Geräte sind schnell und flexibel einsetzbar und können durch Magnethalterungen ohne Montageaufwand auf Fahrzeugen befestigt werden. Die Geräte kosten ca. 5.000 € und sollten je Feuerwache und auch beim Ordnungsamt für die Fahrzeuge des Vollzugsdienstes vorgehalten werden.
Auf der städtischen Website gibt es ausführliche Informationen zum Hochwasserschutz, die auch Handlungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft beinhaltet.
Die entsprechenden Informationen können unter
https://www.leonberg.de/index.php?NavID=2691.977 sowie
https://www.leonberg.de/index.php?object=tx,2691.8&ModID=255&FID=2691.14643.1
abgerufen werden.
Zu weiteren Ereignisfällen sollen noch im Laufe dieses Jahres weitere Informationen erarbeitet und bereitgestellt werden.
Am Warntag im September 2020 lagen die in der Presse bekannt gewordenen Probleme hauptsächlich bei der Funktion der Warn-App NINA des Bundes, die teilweise zu spät oder gar nicht auslöste.
Die Warnung über das modulare Warnsystem MoWaS war ausschließlich für die nationale Warnzentrale vorgesehen. Da die Stadt Leonberg weder über Sirenen noch über Lautsprecherwagen verfügt, war eine Warnung auf diesem Wege nicht möglich.
Auf Veranstaltungen mit Publikum wurde auf Grund der ausdrücklichen Empfehlung des Städtetags, bedingt durch die damalige Infektionslage, verzichtet.
Eine Anpassung der städtischen Homepage soll insoweit vorgenommen werden, dass wichtige Informationen für die Sicherheit der Bevölkerung, auch im Hinblick auf Katastrophenfälle, dort leicht auffindbar platziert werden. Darunter fällt beispielsweise die Bedeutung von Sirenenwarntönen oder das richtige Verhalten bei Notsituationen.