LEO Energie GmbH & Co. KG - Jahresabschluss 2016
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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27.06.2017
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Der Gemeinderat erteilt dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG das Mandat, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:
1. Vom Jahresabschluss 2016 der LEO Energie GmbH & Co. KG sowie vom Lagebericht und dem Prüfbericht des Abschlussprüfers wird Kenntnis genommen.
2. Der Jahresabschluss 2016 der LEO Energie GmbH & Co. KG wird gemäß § 16 Abs. 2 lit. a i.V.m. § 19 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme22.296.460,33 EUR
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen21.721.415,02 EUR
- das Umlaufvermögen569.923,10 EUR
- Rechnungsabgrenzungsposten5.122,21 EUR
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital8.537.508,40 EUR
- die erhaltenen Baukostenzuschüsse3.490.395,00 EUR
- die Rückstellungen322.434,01 EUR
- die Verbindlichkeiten9.615.209,82 EUR
- die passiven latenten Steuern330.913,10 EUR
Jahresüberschuss632.148,72 EUR
Summe der Erträge2.351.746,24 EUR
Summe der Aufwendungen1.719.597,52 EUR
Bilanzgewinn632.148,72 EUR
Gutschrift Kapitalkonten 0,00 EUR
Behandlung des Bilanzgewinns:
3. Der Ausschüttung des Bilanzgewinns in Höhe von 632.148,72 EUR wird zugestimmt.
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG stellt nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der LEO Energie Verwaltungs GmbH als Komplementärin der LEO Energie GmbH & Co. KG Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses. Der Prüfungsbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist vom Gemeinderat ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen.
Ziele der Maßnahme
Mit der Vorlage des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Prüfungsberichts wird die Verpflichtung aus § 19 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags erfüllt. Gem. § 16 Abs. 2 lit. a i.V.m. § 19 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags ist der Jahresabschluss von der Gesellschaf-terversammlung festzustellen, die auch über die Ergebnisverwendung entscheidet.
Sachverhalt/Sachstand
Die Geschäftsführung hat gem. § 19 Abs. 1 und 3 des Gesellschaftsvertrags den Jahres-abschluss und den Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjah-res für das vergangene Geschäftsjahr entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufzustellen, durch den von den Gesell-schaftern bestellten Abschlussprüfer prüfen zu lassen und den Gesellschaftern vorzulegen.
Die Gesellschafterversammlung der LEO Energie GmbH & Co. KG stellt gem. § 16 Abs. 2
lit. a i.V.m. § 19 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers den Jahresabschluss fest, erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrats und der Komplementärin Entlastung und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Jahresabschluss wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufge- stellt und von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Geprüft wurde neben dem Jahresabschluss auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäfts-führung.
Der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers mit Jahresabschluss und Lagebericht ist in der Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss wird mit einem Überschuss von 632.148,72 EUR festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2017 der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Verwendung des Ergebnisses empfohlen. Dem Vertreter der Stadt Leonberg in der Gesellschafterversammlung ist nun ein entsprechendes Mandat zur Abstimmung zu erteilen. Vertreter der Stadt Leonberg ist der Oberbürgermeister.
Weiteres Vorgehen
Nach der Gesellschafterversammlung übersenden die Geschäftsführer den Beschluss über die Festsetzung des Jahresabschlusses und die Gewinnverwendung nach den Bestimmun-gen des § 105 GemO an den kommunalen Gesellschafter mit der Bitte, diesen zusammen mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Prüfbericht ortsüblich bekannt zu ge-ben und öffentlich auszulegen.
Gleichzeitig wird der Jahresabschluss von den Geschäftsführern nach den Bestimmungen des HGB im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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