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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2017/132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)     Bei der Verschmelzung der TSG Leonberg mit dem TSV Eltingen verzichtet die Stadt Leonberg

a)      auf das ihr zustehende Recht der Zuwendung des Vereinsvermögens der TSG Leonberg, so dass dieses auf den neu entstehenden Verein übergehen kann

b)      hinsichtlich des Pachtvertrages mit der TSG Leonberg über das Flst.Nr. 591/1 der Gemarkung Leonberg auf das Kündigungsrecht bei einer Vereinsübernahme, sofern das Grundstück nicht im Zuge der geplanten Veräußerung von Grundstücken der TSG Leonberg an die Stadt Leonberg aufgegeben wird

c)      auf das ihr zustehende Recht, den Heimfall geltend zu machen

 

2)      Die Stadt Leonberg sichert zu, dass das zwischen der Stadt Leonberg und der TSG Leonberg bestehende Erbbaurecht über die Flst.Nr. 1533/6, 1533/7 und 1533/9 der Gemarkung Leonberg bei der Verschmelzung unverändert mit dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein zu den gleichen Konditionen und Bedingungen fortgeführt werden.

 

3)      Im Zuge der Verschmelzung werden die Laufzeiten sämtlicher Erbbaurechte zwischen der Stadt Leonberg und dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein vereinheitlicht. Die Erbbaurechte enden danach alle am 31.12.2068.

 

4)      Ebenfalls im Zuge der Verschmelzung wird das zwischen der Stadt Leonberg und dem TSV Eltingen bestehende Erbbaurecht über das Grundstück Flst. 6673 der Gemarkung Leonberg Flur Eltingen ergänzt und erweitert um das Grundstück Flst. 6668/4.

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Sachverhalt


Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Turn- und Sportverein 1894 Eltingen e.V. (künftig: TSV Eltingen) und die Turn- und Sportgemeinschaft Leonberg 1849 e.V. (künftig: TSG Leonberg) haben am 30.01.2017 einen notariellen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Dabei überträgt die TSG Leonberg ihr Vermögen als Ganzes auf den TSV Eltingen, darunter auch Erbbaurechte über städtsche Grundstücke.

Dieser Verschmelzungsvertrag erlangt jedoch laut diesem Vertrag nur dann Gültigkeit, wenn die Stadt Leonberg uneingeschränkt beschließt, dass bei einer Verschmelzung das durch die Auflösung der TSG Leonberg zugewendete Vermögen dem durch die Verschmelzung entstehenden Verein zugewendet wird, und ferner beschließt, dass die Verträge, die zwischen der Stadt Leonberg und der TSG Leonberg bestehen, unverändert mit dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein zu den gleichen Konditionen und Bedingungen fortgeführt werden.

Im Zuge dieser Verschmelzung sollen die Laufzeiten sämtlicher Erbbaurechtsverträge zwischen der Stadt und den beiden Vereinen bzw. dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein vereinheitlicht werden und alle am 31.12.2068 enden.

Schließlich soll das städtische Grundstück Flst. 6668/4 (siehe Anlage) dem TSV Eltingen bzw. dem aus der Verschmelzung bestehenden Verein im Wege einer Erbbaurechtsergänzung übertragen werden.

Ziele der Maßnahme

Ermöglichung der Verschmelzung der beiden Vereine TSV Eltingen und TSG Leonberg. 

Sachverhalt/Sachstand

Der TSV Eltingen und die TSG Leonberg verhandeln schon seit etwa Mitte 2012 über einen Zusammenschluss beider Vereine. In diesem Zuge haben sie sich bereits mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Leonberg vom 8. Juli 2014 bestätigen lassen, dass die Stadt Leonberg bei einer geplanten Verschmelzung der Vereine dem Übergang aller Erbbaurechts- und Pachtverträge zwischen der Stadt und der TSG Leonberg auf den neu entstehenden Verein zustimmt. Einzelheiten hierzu einschließlich einer Zustammenstellung aller bestehenden Erbbaurechts- und Pachtverträge zwischen der Stadt und den beiden Vereinen können der Bezugsvorlage DS 2014 Nr. S 22 samt Anlagen entnommen werden.

Am 30.01.2017 haben die beiden Vereine nun einen notariellen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Danach überträgt die TSG Leonberg ihr Vermögen als Ganzes auf den TSV Eltingen, darunter auch Erbbaurechte über städtsche Grundstücke.

Dieser Verschmelzungsvertrag erlangt jedoch laut diesem Vertrag nur dann Gültigkeit, wenn die Stadt Leonberg uneingeschränkt beschließt, dass bei einer Verschmelzung das durch die Auflösung der TSG Leonberg zugewendete Vermögen dem durch die Verschmelzung entstehenden Verein zugewendet wird, und ferner beschließt, dass die Verträge, die zwischen der Stadt Leonberg und der TSG Leonberg bestehen, unverändert mit dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein zu den gleichen Konditionen und Bedingungen fortgeführt wird.

Im Zuge dieser Verschmelzung sollen die Laufzeiten sämtlicher Erbbaurechtsverträge zwischen der Stadt und den beiden Vereinen bzw. dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein vereinheitlicht werden und alle am 31.12.2068 enden, somit eine Laufzeit von 50 Jahren ab dem vertraglich vereinbarten Verschmelzungsstichtag am 01.01.2018 haben.

Schließlich soll das städtische Grundstück Flst. 6668/4 (siehe Anlage) dem TSV Eltingen bzw. dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein, das dieser für sein geplantes Bauvorhaben – Neubau eines Tennisplatzes und Umgestaltung der bestehenden Tennisanlage und der Stellplätze sowie Neubau von einem Kleinfeldplatz – benötigt, im Wege eines Erbbaurechts auf den TSV Eltingen bzw. den aus der Verschmelzung entstehenden Verein übertragen werden.

Hierzu soll das bestehende Erbbaurecht über das Grundstück Flst. 6673 der Gemarkung Leonberg Flur Eltingen ergänzt und erweitert werden um das Grundstück Flst. 6668/4.

 

Weiteres Vorgehen

Die Stadt Leonberg erklärt in notarieller Form und unter Bezugnahme auf den Verschmelzungsvertrag ihre Zustimmung zum Übergang der mit der TSG Leonberg bestehenden Verträge auf den durch die Verschmelzung entstehenden Verein. Ferner werden die Erbbaurechte in ihrer Laufzeit vereinheitlicht und das Flst. 6668/4 dem TSV Eltingen bzw. dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein übertragen 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Die Stadt stimmt weder der Zuwendung des Vermögens der TSG Leonberg an den durch die Verschmelzung entsehenden Verein noch der ungeänderten Fortführung der Verträge zwischen Stadt und der TSG Leonberg mit dem neuen Verein zu, mit der Folge, dass die Verschmelzung der beiden Vereine nicht zustandekommt.

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Anlagen

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