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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2020/367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

1.    Die in der Anlage 1 dargestellten Änderungen der Friedhofsordnung werden beschlossen.

2.    Die in Anlage 2 dargestellten Richtlinien für Einrichtung und Unterhaltung von besonderen Grabstätten werden beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Die geltende Friedhofsordnung in ihrer Fassung aus dem Jahr 2017 bedarf in einigen Punkten einer Änderung. Die vorgeschlagenen Änderungen werden nachfolgend im Einzelnen erläutert. Die Synopse (Anlage 3) stellt die bisherige und die geplante Fassung im Detail gegenüber.

 

 

Sachverhalt/Sachstand

a. Urnenwand auf dem alten Warmbronner Friedhof

In der Urnenwand auf dem alten Friedhof in Warmbronn dürfen bislang nur Warmbronner Einwohner bestattet werden. Diese Einschränkung war erforderlich, da auf dem alten Friedhof nur noch wenige Bestattungsplätze vorhanden waren.

Durch die Einrichtung des neuen Friedhofs wäre es möglich diese Beschränkung aufzuheben.

b. Bestattungen und Urnenbeisetzungen

§ 10 Abs. 8 wurde neu hinzugefügt. Durch diese Ergänzung besteht nun für Mitbürger muslimischen Glaubens die Möglichkeit, ihre Angehörigen in Tüchern bestatten zu lassen.

c.  Erweiterungen der Bestattungsmöglichkeiten innerhalb eines Grabes

§ 14 Abs. 7 lässt nun in Urnenkleingräbern zwei statt bisher nur einer Beisetzung zu.

§ 15 Abs. 3 ermöglicht nun in doppeltiefen Wahlgräbern weitere Erdbestattungen, wenn die Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen beendet ist.

d. Einführung von Ehrengräbern

Aufgrund eines aktuellen Falles sollen für die Einrichtung und Unterhaltung von besonderen Grabstätten (Ehrengräber) allgemein gültige Richtlinien eingeführt werden. Diese Regelungen in die Friedhofsordnung direkt aufzunehmen, ist nicht empfehlenswert, da diese Satzung ohnehin schon sehr umfangreich ist.

Recherchen bei anderen Städten haben ergeben, dass es kein einheitliches Vorgehen für derartige Gräber gibt. Die aus unserer Sicht möglichen Alternativen wurden im Text kursiv dargestellt.

e. Vereinfachung der Gestaltungsvorschriften

Die Praxis hat gezeigt, dass der Umfang der Gestaltungsvorschriften zu unübersichtlich war. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, diese Bestimmungen auf das erforderliche Minimum zu reduzieren.

f. Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit

In der Vergangenheit wurde regelmäßig der Wunsch geäußert, einen Passus in die Friedhofsordnung aufzunehmen, der die Steinmetze verpflichten soll, auf Steine aus Kinderarbeit zu verzichten. Aufgrund der schwierigen Rechtslage und der fehlenden Möglichkeit die Herkunft der Steine abschließend kontrollieren zu können, wurde bisher von der Aufnahme eines solchen Absatzes abgesehen.

Die nun vorgeschlagene Regelung ist als Empfehlung formuliert, die zwar nicht verbindlich ist, jedoch die Angehörigen und Steinmetze für dieses Problem sensibilisieren soll.

Des Weiteren wurden redaktionelle Änderungen vorgeschlagen, die in der Synopse detailliert dargestellt sind. 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

NEIN

x 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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