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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2020/268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurf des Nahverkehrsplans wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die von den Gremien beschlossenen Anregungen und Verbesserungen bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans einzubringen

 

 

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Sachverhalt

  1.    Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Bahnstrukturreform und zur Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Baden-Württemberg ist der Landkreis Aufgabenträger für den Busverkehr und hat im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zur Sicherung und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs nach

§ 11 ÖPNV-Gesetz (ÖPNVG) einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen (weisungsfreie Pflichtaufgabe). Der NVP dient den ÖPNV- Aufgabenträgern als Instrument zur Formulierung ihrer Zielvorstellungen und bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV.

 

Die Stadtverwaltung erhielt nunmehr die Gelegenheit, ihre Stellungnahme und weitere Anregungen zum Gesamtentwurf des Nahverkehrsplans (3. Fortschreibung) dem Landratsamt Böblingen bis zum 30.10.2020 vorzulegen.

 

Der gesamte Textband Nahverkehrsplan (Kreistagdrucksache KT-DS Nr. 082/2020) einschließlich Anlagen kann auf elektronischem Weg auf der Homepage des Landkreises unter  https://kurzelinks.de/NVP2020e (Dateigröße: 47,794 MiB) abgerufen und heruntergeladen werden.

 

2. Ziele der Maßnahme

 

Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Böblingen. Er soll eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV bilden.

 

3.      Sachverhalt/ Sachstand

 

3.1    Nahverkehrsplan

 

Der vorliegende Entwurf der Dritten Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde vom VVS in Zusammenarbeit mit dem Landkreis erstellt und berücksichtigt den aktuellen Stand des relevanten Rechtsrahmens für den ÖPNV seit der letzten Fortschreibung.

 

Die Fortschreibung ist vor allem aufgrund rechtlicher Verpflichtungen aus dem Personenbeförderungsgesetz (Herstellung vollkommener Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022) sowie wegen weiterer Gründe (insbesondere Anpassung der Linienbündel und Liniensteckbriefe für die zweite Vergaberunde der Busverkehre, geplante Angebotserweiterungen im Busverkehr und Einbindung neuer Mobilitätsformen) notwendig.

 

Nach § 11 Abs. 3 ÖPNVG muss der NVP gesetzlich definierte Mindestinhalte aufweisen. Die Mindestinhalte des NVP wurden dabei in sieben Kapitel aufgegriffen und haben folgenden Aufbau bzw. Inhalt:

 

Kapitel 1: Grundlagen und Vorgaben zum NVP (rechtlicher und organisatorischer  

                Rahmen, übergreifende Zielvorstellungen zur Verkehrsentwicklung)

 

Kapitel 2: Bestandsaufnahme (raumstrukturelle Grundlagen, Netz-und 

                Angebotsstrukturen, Leistungsangebote ÖPNV)

 

Kapitel 3: Verkehrsnachfrage (Verkehrsmodell, Verkehrsanalyse 2010,   

                Verkehrsprognose 2030, demographische Entwicklung)

 

Kapitel 4: Generelle Zielsetzungen (zur Gesamtentwicklung, für das Verkehrsan-

                gebot, Linienbündelungskonzept)

 

Kapitel 5: Bewertung und Bewertungsergebnis (Methodik, Angebotsdefizite)

 

Kapitel 6: Rahmenvorgaben und Einzelziele

 

Kapitel 7: Zusammenfassung und Ausblick (Inhalt des Nahverkehrplans und weitere
                Entwicklung)

 

 

3.2    Linienbündelungskonzept/ Finanzierung

 

Um die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, hatte der Kreistag

bereits in den Jahren 2009 und 2010 ein Linienbündelungskonzept (LiBüKo) beschlossen (s. KT-DS 177 neu/2009).

Auf Grund von EU- Bestimmungen wurde das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert mit dem Tenor, dass der Landkreis nun als Aufgabenträger auch das gewünschte Verkehrsangebot definieren muss, welches er zu finanzieren bereit ist.

 

Zu jeder Linie gibt es deshalb im Nahverkehrsplan einen „Vereinfachten Liniensteckbrief“ zur Ergänzung der funktionalen Leistungsbeschreibung.

 

Definiert wurden auch bei jeder Linie der Status Quo (Fahrtenangebot gemäß

Fahrplan 2013) und das Basisangebot. Das Basisangebot, als vom Landkreis

definierte und ggf. zu finanzierende ausreichende  Verkehrsbedienung, dient damit auch als Instrument einer möglichen Finanzierungsabgrenzung zwischen dem vom Landkreis zu finanzierenden Basisangebot und von der jeweiligen Kommune gewünschten Verkehrsangebots.

Die Zubestellungen einer Kommune werden wie folgt definiert:

Status Quo – Basisangebot = Zubestellungen 

 

Im Fall von kommunalen Zubestellungen werden die auf das verbesserte Angebot entfallenden Einnahmen und Ausgleichsleistungen ebenfalls dem Kreis zugeschieden Im Gegenzug gewährt der Landkreis den Kommunen generell als anteilige Kostendeckung einen Zuschuss von 50% an den Kosten der kommunalen Zubestellung.

Die im Nahverkehrsplan dargestellte Abgrenzung greift ab der ersten Vergabe

eines Linienbündels.

 

3.3    Verkehrsraum Leonberg (Linienbündel1)

 

Am 15.10.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, die zweite Stufe zur       Neustrukturierung des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Fahrplanwechsel       2019/2020 umzusetzen, die Linie 94 zum Fahrplanwechsel 2019/2020 in

ihre Betriebsführerschaft zu übernehmen und mit dem Landkreis Böblingen eine Finanzierung der Angebotsverbesserungen zu verhandeln (s. DS 2019/236). Aufgrund verschiedener Umstände ist die Umsetzung noch nicht erfolgt.

 

Der Verkehrsraum Leonberg ist im Linienbündel 1 (von insgesamt 12 Bündeln im Kreis Böblingen) zusammengefasst (siehe 6.4.3 NVP, Seite 119- 129).

 

Das Linienbündel besteht aus den Linien 631/632 (Leonberg-Warmbronn-Böblingen),   651 (Leonberg-und Höfingen-Hemmingen),640 (ehemals 94, Leonberg-Eltingen-Ramtel), 747 (Warmbronn- Uni Vaihingen).

 

Die Quartiers-Linien 641 (Bahnhof – Gewerbegebiet Längenbühl), 642 (Bahnhof -Waldfriedhof) und 643 (Bahnhof-Haldengebiet) sind steckbrieflich nicht aufgeführt und beschrieben.

Bei den Linien 92 und X2 handelt es sich um ausbrechende Linien des Busnetzes der Landeshauptstadt Stuttgart. Bei der Linie X 60 handelt es sich um eine Expressbus-linie, die dem Verband Region Stuttgart obliegt.

Alle weiteren in Leonberg verkehrenden Regionalbuslinien sind anderen Linienbündeln zugeordnet.

 

Die Betriebsleistung für das Linienbündel 1 beträgt nach Inbetriebnahme des Neukonzepts im Stadtverkehr Leonberg (vsl. im Dezember 2020) einschließlich der Erfüllung für verlässliche S-Bahn-Zubringer gemäß ÖPNV-Pakt 2014 und inklusive

der Zubestellungen der Stadt ca. 866.000 Fahrzeug-km p.a., wovon ca. 60.000 Fahrzeugkilometer auf das Gebiet des Landkreises Ludwigsburg entfallen. Das vom Landkreis Böblingen gesicherte verkehrliche Mindestniveau (Basisangebot/ ÖPNV-Pakt) beläuft sich auf ca. 560.000 Fahrzeug-km p.a., bezogen auf die innerhalb der Kreisgrenzen zu erbringenden Leistungen.

 

3.4    Zu den Linien im Einzelnen:

 

3.4.1 Linien 631/632 Leonberg- Warmbronn (- Sindelfingen- Böblingen) - (S. 122 u. 123 NVP)

 

Künftig soll die Liniennummer 632 entfallen und gemeinsam unter der Liniennummer 631 veröffentlicht werden, da die Linienwege sich nicht gabeln und es somit keinen Grund gibt, das Angebot unter zwei Liniennummern zu führen.

 

Dies kann von den Stadtwerken nicht befürwortet werden, da es für sich den Fahrgast schwierig gestaltet, aus einem gemeinsamen Fahrplan die Abfahrtszeiten in Richtung Böblingen herauszusuchen. Von Warmbronn in Richtung Leonberg ist ein gemeinsamer Fahrplan unproblematisch.

 

Es wir vorgschlagen, die bisherige Trennung der zwei Linien beizubehalten.

 

3.4.2 Linie 651 (Ezach)- Leonberg- Höfingen- Hirschlanden- Hemmingen

(S. 124/ 125 NVP)

 

Nach Möglichkeit sollte ein Korridor eine umsteigefreie Verbindung in die Leonberger Innenstadt erhalten. Aktuell wird das dadurch gewährleiste, dass die Busse ab Leonberg ZOB weiter in Richtung Ezach fahren. Sollte sich diese Durchbindung auf Dauer nicht aufrecht halten lassen, wäre zumindest eine Anbindung an den Bereich des LeoCenters sicherzustellen.

 

Nachdem die Haltestelle Ellwanger Straße/ Ezach nicht mehr angefahren wird, hat

sich die Pünktlichkeit der Busse um einiges verbessert.

 

Die Aufrechterhaltung der Anbindung des Ezach-Gebietes ist grundsätzlich zwingend sicher zu stellen.

 

3.4.3 Linie 640 (ehem. 94) / Linie 92 (S.126/ 127 NVP)

 

Die SSB- Linie 92 (Stuttgart- Leonberg- Universität- Heslach) erfüllt im Bereich Leonberg Dreieck nach Aussage des VVS nicht die Anforderungen einer Stadtverkehrslinie. Dies soll nach Möglichkeit geändert werden, Im neuen Fahrplan der Linie 640 wird die Haltestelle Leonberger Dreieck täglich von 20 Uhr bis 0 Uhr im 60 Minuten-Takt angefahren.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass die Linie 640 (wie aktuell auch die Linie 94) teilweise die Haltestelle Leonberger Dreieck als Stichfahrt mitbedient.

 

 

 

3.4.4 Linie 747 Renningen- Warmbronn- Universität (S. 128/ 129 NVP)

 

Die Verlängerung der Linie 747 nach Renningen wird erst in der Nahverkehrsplanung als Ergänzungsverbindung aufgenommen, wenn diese Linie den Nachfragegrenzwert

(mindestens 10 Fahrgäste pro Fahrt) erreicht. Die Untersuchung soll im Jahr 2023 erfolgen. Bis dahin erfolgt keine Mitfinanzierung durch den Landkreis Böblingen.

 

3.4.5 Linien 634 652, 653 und N 62 Leonberg –Rutesheim –Weissach / –Heimsheim –                                                           Mönsheim –Wiernsheim / –Weissach Porsche  (S. 130/131 NVP)

 

         Diese Linien bilden das Bündel 2 Verkehrsraum Strudelbach. Die Taktanforderung  

         dieser Liniengruppe ist im NVP  auf Seite 116 dargestellt. Aus der Tabelle ist  

         zu entnehmen, dass Gebersheim  in der Haupt- und Nebenverkehrszeit im 30

         Minuten-Takt und im Spätverkehr im 60 Minuten-Takt angefahren wird.

 

4.      Weiteres Vorgehen

 

Bis 30.10.2020 erfolgen die schriftlichen Stellungnahmen der Kommunen an den Landkreis Böblingen.  Im Frühjahr 2021 wird der NVP in den Gremien des Kreistags beraten und beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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