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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2020/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Mitgliedschaft des Internationalen Rats Leonberg im Landesverband der Kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag zu stellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Der Landesverband der Kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) nimmt Aufgaben wahr als Vertretungsorgan der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg und legitimierter Ansprechpartner der Landesregierung und des Landtags, siehe § 10 des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg (PartIntG BW).

 

Der Landesverband der Kommunalen Migrantenvertretungen ist u. a. Ansprechpartner für Migrations- bzw. Integrationsbeiräte und Integrationsausschüsse sowie für die Integrationsbeauftragten der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Die Satzung des LAKA ist als Anlage beigefügt. Mitglieder nach §4 der Satzung können werden:

 

1. Mitglied kann jede demokratisch legitimierte Migrantenvertretung der Kommunen in Baden-Württemberg werden. Die demokratische Legitimation muss durch Wahl oder Bennenung durch die zuständigen kommunalen Gremien gewährleistet sein.

 

2. Mitglied des LAKA kann jede bzw. jeder demokratisch gewählte oder von einem Gemeinde – bzw. Kreisrat ernannte Repräsentantin und Repräsentant der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs mit Migrationsgeschichte werden, die bzw. der einer kommunalen Migrantenvertretung im Sinne von §1 Nr. 4 der Satzung als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied angehört. Mitglied kann auch jede Einwohnerin und jeder Einwohner mit Migrationsgeschichte werden, die oder der einem Gemeinderat oder einem Kreistag angehört.

Aus Leonberg nahmen in den vergangenen Jahren regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter des Internationalen Rats an den Jahresversammlungen des LAKA teil, über Inhalte und  Ergebnisse wurde im Internationalen Rat berichtet.
 

Darüber hinaus bietet der Landesverband Schulungen im Sinne der Vermittlung praxistauglicher Informationen für die Gremienarbeit der Mitglieder von Internationalen Räten an, die Mitglieder kostenfrei in Anspruch nehmen können. Dieses Angebot wird seitens des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

 

Mitglieder profitieren von Veranstaltungen, die den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Migrantenvertretungen unterstützen und können sich bei Bedarf mit Fragen auch direkt an die Geschäftsstelle wenden.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 250 Euro pro Jahr und wird aus Mitteln des Internationalen Rats beglichen.

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

Kostenstelle

11140004

Integrationsförderung

 

Sachkonto

42710000

Bes. Verwaltungs- und

Betriebsaufwand

 

 

2020

 

4.000

 

250

 

Summe jährlicher Mitgliedsbeitrag

 

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Anlagen

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