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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2018/219-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Von der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung des Ing. Büros IBR wird Kenntnis genommen.
  2. Einer Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von 625.000 €/brutto, unterteilt in Bauabschnitte, beginnend im Jahr 2021 bis einschließlich ins Jahr 2022 wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Bauleistungen noch im Spätjahr 2020 auszuschreiben und die Vergabe auf Basis der VOB fürs Jahr 2021 vorzubereiten.
  4. Die Mittel werden in den Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen   

    

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Zum Schutz von baulichen Anlagen und zum Schutz von Personen ist nach  DIN EN 62305-3 (VDE 0185-3053): 2011-10 Blitzschutz-Teil 3 die Errichtung einer Blitzschutz- und Potentialausgleichsanlage für abwassertechnische Anlagen (Kläranlagen) gefordert.

Eine grobe Bestandsaufnahme des IST Zustandes hinsichtlich äußerer Blitzschutz, Erdungsanlage und Blitzschutz-Potentialausgleich ergab, dass verschiedene Anlagen fehlen, vorhandene Anlagen nicht der aktuellen Norm entsprechen und sich zum Teil an falschen Stellen am Gebäude befinden.

 

Mit der Vorlage 2018/219-001 wurde vom Gemeinderat der Realisierung der Maßnahme mit einem Gesamtkostenrahmen von 355.000 €/brutto und der Beauftragung des
Büros Redlich und Partner mit den erforderlichen Planungsleistungen auf Basis der HOAI zugestimmt.

Es wurde eine umfassende Bestandsaufnahme sämtlicher vorhandener Anlagen durchgeführt und deren Zustand und Funktionsfähigkeit  bewertet und  dokumentiert. Hierzu waren u. a. elektrotechnische Messungen erforderlich.

Darauf aufbauend wurden die erforderlichen Maßnahmen geplant um die vorhandenen Einrichtungen auf sämtliche Gebäude hin zu erweitern bzw. zu erneuern.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Ermächtigung dieser zur Vergabe der Bauleistungen auf der Basis der VOB wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Vielmehr sollten dem Gremium die Ergebnisse des Entwurfs mit der detailierten Kostenberechnung zur diesbezüglichen Beschlussfassung vorgelegt werden.

In Anlage 1 „Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung“ und in Anlage 2 „Kostenberechnung zur Entwurfsplanung“ liegen nunmehr diese Ergebnisse vor, sodass die Ausschreibung  erfolgen kann. Die Vergabe der Leistungen erfolgt gemäß einem Vergabeverfahren auf Basis der VOB an den wirtschaftlichsten Bieter.

Die detaillierte Kostenberechnung stellt die Grundlage für den Gesamtkostenrahmen und damit für den Baubeschluss dar.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Nach Fassung des Baubeschlusses werden – in einer zweiten Stufe dem Ing.-IBR die weiteren Planungsleistungen (Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung u. die örtliche Bauüberwachung) übertragen.

 

Da die Ausschreibung sämtlicher Bauleistungen auf Basis der VOB/A erfolgt, sind die einschlägigen Vergabe- und Förderrichtlinien eingehalten.

 

Sämtliche Auftragsvergaben werden – entsprechend der Zuständigkeiten durch die Verwaltung bzw. das zuständige Gremium (Ausschuss bzw. Gemeinderat) getätigt. Hier können die Gemeinderäte anhand einer vergleichenden Darstellung durch die Verwaltung die Kostenberechnungen mit den Ausschreibungsergebnissen vergleichen und so eine Kostenkontrolle zum Projekt erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

753800027006-78720000

Kläranlage Erdung u. Blitzschutz

2020

300.000

40.000

Planung mit Entwurf u. Vorbereitung der Vergabe

 

2021

0

350.000

 

Bauleistungen und Bauüberwachung BA 1

 

VE 2021

 

235.000

Verpflichtungsermächtig. für Bauleistung BA 2

 

2022

0

235.000

Bauleistungen und

Bauüberwachung BA 2

 

Der Finanzbedarf ist in den Haushaltplanentwurf 2021 aufzunehmen.

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Anlagen

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