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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Anfrage in einer Sitzung - 2020/083-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frau Staubach fragt per E-Mail vom 21.04.2020 zur Vorlage 2020/083 nach, ob der Bedarf beim Technischem Hilfswerk (THW), dem Deutschem Roten Kreuz (DRK) und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) abgefragt wurde. Hintergrund sei eine mögliche Ungleichbehandlung zur Freiwilligen Feuerwehr (FFW).

Frau Staubach bittet darum, die Kosten, welche für die Bädernutzung durch die FFW für die Stadt anfallen, zu nennen.

Die Anfrage hat einen Bezug zur Vorlage 2020/56.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Das THW als Bundesanstalt sowie das DRK und die DLRG als vereinsstrukturierte Organisationen sind im Unterschied zur Freiwilligen Feuerwehr keine Institutionen, zu deren Aufstellung und Unterhaltung die Kommune verpflichtet wird.

 

Sollte für andere Hilfsorganisationen eine Sonder- bzw. Vereinsförderung gewünscht sein, wird empfohlen, dies im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beantragen.

 

Im Haushaltslplan sind die Mittel unter „Zuschuss an Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr“ (Seite 151) zu finden. Seit Mitte 2019 wurde ein Betrag von 2322 € zwischen der FFW und den Bädern verrechnet.

 

 

 

 

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