Stadtumbau "Leonberg-Mitte"
- Ausübung Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das Wohn- und Geschäftshaus Eltinger Straße 8
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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19.03.2020
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.03.2020
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27.03.2020
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Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat in seiner Satzung am 22. Mai 2007 eine Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das sog. Stadtumbaugebiet beschlossen. Diese Satzung ist seit dem 06. Juni 2007 rechtskräftig (Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Leonberg). Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich dieser Satzung.
Nachdem über das Grundstück ein Kaufvertrag vorliegt, besteht für die Stadt die Möglichkeit, das ihr zustehende Vorkaufsrecht auszuüben.
Städtebauliche Ziele
Das Stadtumbaugebiet umfasst wesentliche Teile eines städtebaulichen Neuordnungsbereichs zwischen der historischen Altstadt und der sog. Neuen Stadtmitte. Dieses Gebiet weist erhebliche städtebauliche Mängel und Missstände auf. Die Maßnahme wird mit erheblichen Finanzmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Ein wesentliches Ziel liegt in der baulichen, strukturellen und funktionalen Aufwertung dieses Gebietes. Mit der Neubebauung des ehemaligen Bausparkassenareals, dem Rathausneubau mit Teilausbildung der Stadtachse in Form des Rathausvorplatzes, auch auf dem ehemaligen Brezger- Areal inklusive der dortigen Neubebauung, sind wichtige Ziele in den letzten Jahren erreicht worden.
Ein weiterer zentraler Baustein liegt in der Umsetzung der Stadtumbauziele im sog. Postareal durch Abbruch, Neubebauung und Wegeführung der Stadtachse bis zum Brückenschlag. Hierzu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03. März 2020 dem dort vorgelegten Planungskonzept zugestimmt (vgl. SV 2020/ 046) und die Verwaltung u.a. beauftragt, die planerische Umsetzung voranzutreiben. Bestandteil dieser Entscheidung ist u.a., im nordöstlichen Plangebiet eine Teilfläche (Grünfläche) entlang der Eltinger Straße in städtischem Eigentum zu halten, um (Flächen-) Optionen für andere verkehrliche Lösungen im dortigen Strassenraum offen zu halten. Darüber hinaus wird die (neue) Gebäudekante an der Eltinger Straße deutlich vom Straßenraum zurückgesetzt.
Da alternative verkehrliche Lösungen nur über einen längeren Straßenabschnitt Sinn machen, ist zur Umsetzung dieser Ziele eine vorausschauende Grundstückspolitik erforderlich. Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt nördlich des Postareals als übernächstes Grundstück. Alternative Entwicklungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite (z.B. SeedammCenter) sind aufgrund des Baualters und der Gebäudenutzungen sowie der Eigentumsverhältnisse eher unwahrscheinlich.
Das Grundstück als Verkaufsgegenstand ist mit einem 2,5 geschossigen Wohn- und Geschäftshaus bebaut. Im Erdgeschoss ist eine Spielothek mit Cocktailbar eingerichtet, in den beiden darüber liegenden Geschossen je eine Wohneinheit. Das ursprüngliche Gebäude wurde um 1900 errichtet, die aktuelle Nutzung zuletzt 2010 baurechtlich genehmigt. Nach unseren Erkenntnissen ist das Objekt vermietet.
Die Grundstücksfläche beträgt ca. 296 qm.
Bis zur Sitzung der kommunalpolitischen Gremien wird ein Verkehrswertgutachten zur Einschätzung des Gebäudezustands vorliegen.
Der Verkauf des Grundstücks mit Gebäude wurde mit Kaufvertrag vom 14. Februar 2020 notariell beurkundet. Das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Der Kaufpreis beträgt Euro 565.000,--. Der Grunderwerb ist grundsätzlich im Rahmen der Stadtumbaumaßnahme „Leonberg- Mitte“ förderfähig.
Soweit der Gemeinderat die Ausübung des Vorkaufrechts beschließen sollte, wird die Verwaltung als Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer das Vorkaufsrecht zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen ausüben. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel zulässig.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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751100016020 Stadtumbau- Grunderwerb |
2020 |
300.000,-- |
595.000,-- |
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736500607001 Kinderbetreuung West Neubau |
2020 |
1.000.000,-- |
295.000,-- |
Deckungsvorschlag |
751100013003 Stadtumbau- Zuschuss Bund |
2020 |
125.000,-- |
198.333,-- |
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751100013004 Stadtumbau- Zuschuss Bund |
2020 |
100.000,-- |
158.667,-- |
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