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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2020/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Wohn- und Geschäftshaus Eltinger Straße 8, Flst.Nr. 3093/1, das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB auf Grundlage der dargelegten Sachverhalte auszuüben.

 

  1. Der Deckungsvorschlag zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von Euro 295.000,-- aus Investitionsauftrag 736500607001 wird genehmigt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Zusammenfassung

Der Gemeinderat hat in seiner Satzung am 22. Mai 2007 eine Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für das sog. Stadtumbaugebiet beschlossen. Diese Satzung ist seit dem 06. Juni 2007 rechtskräftig (Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Leonberg). Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt im Geltungsbereich dieser Satzung.

 

Nachdem über das Grundstück ein Kaufvertrag vorliegt, besteht für die Stadt die Möglichkeit, das ihr zustehende Vorkaufsrecht auszuüben.

 

 

Städtebauliche Ziele

Das Stadtumbaugebiet umfasst wesentliche Teile eines städtebaulichen Neuordnungsbe­reichs zwischen der historischen Altstadt und der sog. Neuen Stadtmitte. Dieses Gebiet weist erhebliche städtebauliche Mängel und Missstände auf. Die Maßnahme wird mit erheb­lichen Finanzmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Ein wesentliches Ziel liegt in der baulichen, strukturellen und funktionalen Aufwertung dieses Gebietes. Mit der Neubebauung des ehemaligen Bausparkassenareals, dem Rathausneubau mit Teilausbildung der Stadt­achse in Form des Rathausvorplatzes, auch auf dem ehemaligen Brezger- Areal inklusive der dortigen Neubebauung, sind wichtige Ziele in den letzten Jahren erreicht worden.

 

Ein weiterer zentraler Baustein liegt in der Umsetzung der Stadt­umbauziele im sog. Postareal durch Abbruch, Neubebauung und Wegeführung der Stadtachse bis zum Brückenschlag. Hierzu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03. März 2020 dem dort vorgelegten Planungskon­zept zugestimmt (vgl. SV 2020/ 046) und die Verwaltung u.a. be­auftragt, die planerische Umset­zung voranzutreiben. Bestandteil dieser Entscheidung ist u.a., im nordöstlichen Plangebiet eine Teilfläche (Grünfläche) entlang der Eltinger Straße in städtischem Eigentum zu halten, um (Flächen-) Optionen für andere verkehr­liche Lösungen im dortigen Stras­senraum offen zu halten. Darüber hinaus wird die (neue) Gebäude­kante an der Eltinger Straße deutlich vom Straßenraum zurückgesetzt.

Da alternative verkehrliche Lö­sungen nur über einen längeren Straßenabschnitt Sinn machen, ist zur Umsetzung dieser Ziele eine vorausschauende Grund­stückspolitik erforderlich. Das zum Verkauf stehende Grund­stück liegt nördlich des Postare­als als übernächstes Grundstück. Alternative Entwicklungen auf der gegenüberliegenden Straßen­seite (z.B. SeedammCenter) sind aufgrund des Baualters und der Gebäudenutzungen sowie der Eigentumsverhältnisse eher un­wahrscheinlich.


Das Grundstück als Verkaufsgegenstand ist mit einem 2,5 geschossigen Wohn- und Ge­schäftshaus bebaut. Im Erdgeschoss ist eine Spielothek mit Cocktailbar eingerichtet, in den beiden darüber liegenden Geschossen je eine Wohneinheit. Das ursprüngliche Gebäude wurde um 1900 errichtet, die aktuelle Nutzung zuletzt 2010 baurechtlich genehmigt. Nach unseren Erkenntnissen ist das Objekt vermietet.

 

Die Grundstücksfläche beträgt ca. 296 qm.

Bis zur Sitzung der kommunalpolitischen Gremien wird ein Verkehrswertgutachten zur Ein­schätzung des Gebäudezustands vorliegen.

 

Der Verkauf des Grundstücks mit Gebäude wurde mit Kaufvertrag vom 14. Februar 2020 notariell beurkundet. Das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrages durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. Der Kaufpreis beträgt Euro 565.000,--. Der Grunderwerb ist grundsätzlich im Rahmen der Stadtumbaumaßnahme „Leonberg- Mitte“ förderfähig.

 

Soweit der Gemeinderat die Ausübung des Vorkaufrechts beschließen sollte, wird die Ver­waltung als Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer das Vorkaufsrecht zu den im Kauf­vertrag vereinbarten Konditionen ausüben. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

x

 

 

NEIN

 

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

751100016020

Stadtumbau- Grunderwerb

2020

300.000,--

595.000,--

 

736500607001

Kinderbetreuung West Neubau

2020

1.000.000,--

295.000,--

Deckungsvorschlag

751100013003

Stadtumbau- Zuschuss Bund

2020

125.000,--

198.333,--

 

751100013004

Stadtumbau- Zuschuss Bund

2020

100.000,--

158.667,--

 

 

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