Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Quickmenu
Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
Seiteninhalt

Ratsinformationssystem

Anfrage in einer Sitzung - 2020/060

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Anfrage aus dem Planungsausschuss vom 20.02.2020

 

Frau Weiß informiert, dass das Gebäude Schuhhaus Bayer an der Römerstraße halb abgebrochen sei. Anwohner hätten sich bei ihr beschwert, dass von der Abbruchbaustelle z.B. Styropor in ihre Gärten geweht wurde. Sie möchte wissen, wann damit gerechnet werden könne, dass das Haus endgültig abgebrochen werde. Der Anblick sei nicht schön.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Das ehemalige Schuhhaus Bayer ist kein freistehendes Gebäude und darf daher nicht verfahrensfrei abgebrochen werden. Dies war dem neuen Eigentümer offenbar nicht bewusst. Bei einer routinemäßigen Kontrollfahrt wurde festgestellt, dass mit dem Abbruch ohne Genehmigung begonnen wurde. Die Arbeiten musste daraufhin eingestellt werden.

 

Der Eigentümer beantragte umgehend die erforderliche Baugenehmigung (Kenntnisgabeverfahren). Nach § 59 Abs. 4 LBO darf ein Monat nach Vollständigkeit der Bauvorlagen mit den Abbrucharbeiten begonnen werden, da keine Zustimmungserklärungen der Angrenzer vorgelegt wurden.

 

Das Gebäude wurde in der Zwischenzeit vollständig abgebrochen.

 

Loading...

Favoriten