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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2020/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnah­men der frühzeitigen Beteiligungen wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3). Die Ergeb­nisse des Bürgerinformationsgesprächs werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
  2. Dem Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 20.02.2020 wird zugestimmt (Anlagen 5-8).
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Zusammenfassung des Sachverhaltes

 

Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen im westlichen Rand der Kernstadt und der hohen Wohnraumnachfrage wurde zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Gemeinderat am 20. März 2018 der Auf­stellungsbeschluss zum Bebauungsplan und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst (SV 2018/023) und in 2018 durchgeführt. Während der Beteiligung fand zusätzlich eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Notwendige Gutachten wurden parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erstellt.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen Stellungnahmen zur potentiellen Abgasbelastung durch Straßenverkehr und zum entstehenden Konflikt zwischen dem Anlieferverkehr der benachbarten gewerblichen Nutzung und dem Eltern-Bringverkehr zur Kita ein. Fragen hinsichtlich Kostenbelastung für die Anwohner durch notwendige Straßenraumumgestaltungen wurden gestellt und die Unterbringung eines Soccerfeldes in diesem Bereich angeregt. Die Anregungen führten zu keiner grundsätzlichen Neuausrichtung der Planung oder konnten überwiegend innerhalb der Informationsveranstaltung erläutert werden.

 

Aus der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden gingen Hinweise zum Bodendenk­malschutz, zum Artenschutz und zum Erhalt des Baumbestandes, zur vorhandenen Alt­lastensituation, Gewässerschutz- und Überschwemmungsgebieten und zum Lärmschutz ein. Die Anregungen wurden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt bzw. durch Gut­achten weiter untersucht.

Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurde es erforderlich, das Verfahren vom beschleu­nigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren umzustellen. Der Flächen­nutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren geändert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur 18. Flächennutzungsplanänderung wurde daraufhin in 2019 durchgeführt. Die bis dahin erstellten Gutachten (Kampfmittelgutachten, artenschutz­rechtliche Habitatpotentialanalyse, Luftschadstoffgutachten, Lärmgutachten zum Straßen- und Schienenverkehr, Baugrund- und Altlastengutachten) wurden beigefügt. Die Ergebnisse der Gutachten und Stellungnahmen fanden Eingang in den nun vorliegenden Bebauungs­planentwurf. Die Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Planvorhaben kann innerhalb des Plangebietes selbst durch Pflanzung von 6 großen Bäumen ausglichen werden. Das verbleibende Ausgleichsdefizit kann extern durch Pflanzung von 3 Bäumen auf städtischem Grundstück bei der Kita-Nord gedeckt werden.

 

Der Bebauungsplan sieht ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ im östlichen Teil mit zugeord­neten Flächen für Stellplätze und öffentliche Grünfläche im westlichen Teil des Plangebietes vor. Die Grünflächen umfassen auch Teile der Glems mit ihren durchgrünten Uferhang­bereichen. Darüber hinaus werden wichtige Fuß-/ Radwegeverbindungen sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch über die südlich verlaufende Straße Schweizermühle gesichert. Pflanz- und Erhaltungsgebote, Dachbegrünung sowie Festsetzungen zum Lärmschutz vor Verkehrs- und Gewerbelärm werden getroffen.

 

Erfordernis der Planaufstellung

 

In der Fortschreibung des Bedarfsplans der Kinderbetreuung für die Jahre 2017 bis 2020 (Vorlage 2017/082) wurde aufgezeigt, dass die Zahl der kindergartenberechtigten Kinder bis 2019 durch Zuzüge in verdichtete Wohnflächen, Neubauten sowie durch eine höhere Geburtenrate weiterhin kräftig ansteigt.

In der Stadt Leonberg besteht zudem eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Bedarf und Nachfrage können derzeit vom Markt nicht befriedigt werden. Daher wird neben der Reali­sierung einer Kita eine Wohnnutzung im Obergeschoss der Kita ergänzt.

Als Ergebnis eines Flächensuchlaufs hat sich als geeigneter Standort das nun vorliegende städtische Grundstück nordöstlich des Kreisverkehrs zwischen den Straßen Schweizermühle und Gebersheimer Straße ergeben. Diese Kindertageseinrichtung soll vor allem den wach­senden Bedarf an Ganztagsplätzen der Wohngebiete am westlichen Rand der Kernstadt – vom südlichen Ezach bis hin zur Gartenstadt – abdecken.

Für die Fläche gilt derzeit der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Bahnhof - 1. Änderung“ aus dem Jahr 1996. Dieser setzt für den Bereich Öffentliche Grünfläche mit den Zweckbe­stimmungen „Kinderspielplatz, Grünanlage und Bolzplatz“ fest. Zudem sind ein Geh- und Radweg sowie Pflanzbindungen festgesetzt. Zur Realisierung einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort ist deshalb eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans erforder­lich.

 

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Bahnhof – 2. Änderung (Kita)" wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Bebauung mit einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung und darüber liegenden Wohnungen in der westlichen Kernstadt zu schaffen.

Im Einzelnen sind mit der Aufstellung des Bebauungsplans insbesondere folgende Ziele auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption verbunden:

- Bereitstellung eines neuen Grundstücks für eine Kita in Leonberg West,

- Schaffung von neuem, sozialverträglichem Wohnraum,

- die Sicherung des von Bebauung freizuhaltenden Gewässerschutzstreifens entlang der Glems,

- die Neuordnung der Stellplatzsituation,

- die Sicherung wichtiger Fußwegeverbindungen,

- eine behutsame Einbindung der neuen Kindertageseinrichtung in die bestehende Grünanlage,

- insgesamt die städtebauliche Aufwertung der Fläche.

 

Verfahrensstand

 

Auf Grundlage der Sitzungsvorlage 2017/301 fasste der Gemeinderat am 30.01.2018 den Beschluss, am Standort „Schweizermühle“ ein Gebäude für eine 6-gruppige Kindertages­einrichtung (Kita) zu realisieren und als Grundlage hierfür den Bebauungsplan „Gewerbe­gebiet Am Bahnhof - 2. Änderung“ aufzustellen. Am 20. März 2018 wurde deshalb der Auf­stellungsbeschluss zum Bebauungsplan (SV 2018/023) und der Beschluss zur die früh­zeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst und vom 9. April bis 4. Mai 2018 durchgeführt. Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurde es erforderlich, das Ver­fahren vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren umzu­stellen und die parallele Flächennutzungsplanänderung durchzuführen und gleichzeitig einen Umweltbericht zu erstellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Flächennutzungsplanänderung wurde vom 11. November 2019 bis 2. Dezember 2019 durchgeführt. Die bis dahin erstellten Gutachten (Kampfmittelgutachten, artenschutzrechtliche Habitatpotentialanalyse, Luftschad­stoffgutachten, Lärmgutachten (Straßenverkehr/Schienenverkehr), Baugrund- und Altlasten­gutachten) wurden als Anlage beigefügt.

 

Die Ergebnisse der Gutachten und Stellungnahmen fanden Eingang in den nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf.

 

Im nächsten Verfahrensschritt ist über die eingegangenen Stellungnahmen aus den früh­zeitigen Beteiligungsverfahren zu beraten und der Beschluss zu fassen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf durchzuführen.

 

Lage und Abgrenzung des Gebietes

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Leonberger Kernstadt, am Kreisverkehr zwischen den Straßen Schweizermühle und Gebersheimer Straße. Im Osten grenzt ein eingeschränk­tes Gewerbegebiet mit einem Baustoffhandel an. Die nördliche Grenze bildet die Glems. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,75 ha auf.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem Planteil des Bebauungsplans mit Stand vom 20.02.2020 zu entnehmen (Anlage 5)

 

Vorbereitende Bauleitplanung

 

Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschafts­plan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als „Grünfläche mit Kinder­spielplatz“ dargestellt. Zudem liegt die Fläche innerhalb einer Altlastenverdachtsfläche und einer Umstrukturierungsfläche. Der künftige Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert (18. Änderung des Flächennutzungsplans), da die geplanten Festsetzungen nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können (siehe SV 2020/044)

 

Planungs-/ Bebauungskonzeption

 

Der Bebauungsplan setzt ein dreigeschossiges Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet fest. Eine lärmschutzgerechte Grundrissgestaltung wird empfohlen. Maßnahmen zum Schutz vor Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Gewerbelärm werden festgesetzt. Erschlossen wird die Fläche über die Straße „Schweizermühle“. Begleitend wird ein Fuß- und Radweg festgesetzt. Die derzeit vorhandene Fußwegeverbindung wird im Rahmen des Bebauungs­plans in nord-/südlicher Richtung verlegt. Westlich davon findet sich eine öffentliche Grün­fläche (Spielwiese) zur Deckung des Bedarfs an Spielflächen. Ein Teilbereich stellt ein dem Allgemeinen Wohngebiet zugeordneter Spielplatz (private Grünfläche) nach Landesbauord­nung dar. Die Uferbereiche der Glems sind als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Die not­wendigen Stellplätze des Allgemeinen Wohngebietes werden entlang der Schweizermühle als Gemeinschaftsstellplätze ausgewiesen. Vorhandene Baumpflanzungen außerhalb des Baufeldes und im Böschungsbereich werden soweit wie möglich erhalten und planungs­rechtlich gesichert (27 Bäume). Ergänzende Baumpflanzungen (6 Bäume), Dachbegrünung sowie artenschutzrechtlich relevante Maßnahmen (Anbringung von Nisthilfen, Verwendung von Vogelschutzglas, insektenschonende Beleuchtung) werden im Bebauungsplan festge­setzt. Als externe Ausgleichsmaßnahme ist die Pflanzung von 3 Bäumen auf dem Flurstück 1533 bei der Kita-Nord auf städtischem Grundstück vorgesehen.

 

Detailplanung Architektenpartnerschaft Stuttgart (ARP)

 

Der Entwurf der Architektenpartnerschaft Stuttgart, der als Grundlage für den Bebauungs­plan dient, sieht für die Kindertagesstätte mit integrierter Wohnnutzung ein Solitärgebäude im östlichen Teil des Plangebietes vor. Ziel des Konzeptes ist es den Eingriff in den Baumbe­stand so gering wie möglich zu halten. Der Charakter der öffentlichen Grünflächen im west­lichen Teil des Plangebietes kann so weitgehend erhalten werden. Entlang der nördlichen und westlichen Grenze verläuft die Glems, zu der ein ausreichender Abstand (Gewässer­randstreifen) eingehalten wird. Der von Nordwest nach Südost verlaufende Fußweg wird ver­legt und verläuft künftig zentral im Gebiet. Er sichert die Verbindung der nördlich gelegenen Wohngebiete (Gartenstadt) über die Gewerbegebiete am Bahnhof bis in die Kernstadt von Leonberg.

Das dreigeschossige Gebäude rückt von der Straße Schweizermühle ab, um einen Vorbe­reich für die geplante Kindertagestätte zu schaffen. Die 6-Gruppige Kita ist auf 2 Geschos­sen organisiert. Im obersten Geschoss sind bis zu 4 Wohneinheiten vorgesehen. Dieses wird zur Betonung der Dachzone von allen Seiten des darunter liegenden Geschosses zurück­gesetzt geplant. Im Entwurf sind die Außenspielplätze für die Kita in Richtung Süden und Westen geplant. In die Außenbereichsplanung sind erhaltenswerte Bäume sowie Neupflan­zungen miteinbezogen, um den Eingriff in die Grünfläche zu minimieren und deren Charakter weitestgehend zu erhalten.

 

Abbildung 1: Siegerentwurf des VgV-Verfahrens (Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR)

 

Verkehrs- und Erschließungskonzept

 

Die Erschließung für den Kfz-Verkehr erfolgt über die Stichstraße Schweizermühle. Entlang der Straße liegen künftig die erforderlichen PKW-Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher der Kita sowie für die geplante Wohnnutzung. Der von Nordwest nach Südost verlaufende Fußweg wird verlegt und verläuft künftig zentral durch das Gebiet. Er sichert die Verbindung der nördlich gelegenen Wohngebiete (Gartenstadt) zum Bahnhof bis hin in die Kernstadt von Leonberg.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden

 

Wesentliche Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt. Im Detail wird auf die Anlagen 2-4 verwiesen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen zwei schriftliche Stellungnahmen ein. Ein Bürger sah aufgrund der Abgas- und Lärmbelastung durch Straßenverkehr und den Gewerbelärm den Standort als nicht ideal für eine Kinder­tagesstätte an. Das daraufhin erstellte Luftschadstoffgutachten wies die Einhaltung der Grenzwerte im Plangebiet nach. Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude sowie die Anordnung einer schallschutzgerechten Grundrissgestaltung innerhalb des Bauvorhabens wurden vor­genommen.

 

Dem Wunsch nach Erhalt einer Spielfläche wurde durch Festsetzung einer mulitfunktionalen Spielwiese begegnet.

 

Während der Bürgerinformationsveranstaltung kamen überwiegend Hinweise und Fragen zur Stellplatzsituation und zu möglichen Kosten für die Anwohner. Diese konnten in der Sitzung beantwortet werden oder waren bauplanungsrelevant und sind Gegenstand nachgelagerter Verfahren.

 

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden

 

Unter Bezug auf die Stellungnahmen der Behörden wurden verschiedene Gutachten erstellt.

Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege wegen potentieller Bodendenkmalfunde konnte aufgrund bereits vorhandener metermächtiger neuzeitlicher Auffüllung des Geländes begegnet werden (Baugrundgutachten).

 

Den Hinweisen der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes zu Verkehr- und Gewerbe­lärm wurde auf der Grundlage der Lärmgutachten gefolgt und Lärmschutzfestsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Mit den Aussagen des Baugrund- und Altlastengutachtens konnten die Aussagen der Abtei­lung Altlasten konkretisiert werden. Aus Sicht des Landratsamtes bestehen keine Bedenken gegen den Bau einer Kindertagesstätte am Standort, eine Gefährdung durch Altablage­rungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu befürchten. Im Rahmen der Baumaß­nahme kann und soll dies weiter verifiziert werden.

 

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wurde durch die Einhaltung der Abstands­vorschriften zum Gewässer berücksichtigt.

 

Auf der Grundlage des Artenschutzgutachtens wurden die erhaltenswerten Baumbestände identifiziert (Festsetzung von Erhaltungsgeboten), Eingriffe in den hochwertigen Baumbe­stand im Böschungsbereich vermieden und Eingriffe gleichzeitig durch die Festsetzung von Pflanzgeboten ausgeglichen.

 

Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

 

Für den Bebauungsplan liegen folgende Gutachten vor:

 

  •                       Bericht zur Baugrund- und orientierenden Altlastenuntersuchung

Projekt Neubau „Kindertageseinrichtung West“ in Leonberg, AS Reutemann GmbH, Friedrich – König- Str. 3-5, Mannheim, 15.08.2018

 

  • Lärmschutz Gewerbegebiet am Bahnhof – 2. Änderung (Kita) Leonberg, Untersuchung der Lärmeinwirkungen des Schienen- und Straßenverkehrs auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bahnhof – 2. Änderung
    ISIS Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz, Riedlingen, Dezember 2019

 

  • Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung zu Einwirkungen aus einem bestehenden, eingeschränkten Gewerbegebietes GEe, auf ein geplantes allgemeines Wohngebiet WA GN Bauphysik, Stuttgart, 14.02.2020

 

  • Luftschadstoffbetrachtungen – Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Bahnhof – 2. Änderung (Kita)“ in Leonberg, Ingenieurbüro Lohmeyer, September 2018

 

  • Artenschutzrechtliche Habitatpotentialanalyse,

 Leonberg, Schweizermühle, Gebersheimer Straße, geplante Kindertagesstätte

 Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stuttgart, August 2018 aktualisiert Januar 2020

 

  • Baumbewertung Gebiet Kita-West, Schweizermühle, Pullwitt , Leonberg, 19.02.2018

 

  • Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung

 Schweizermühle, NB Kita Leonberg – Gartenstadt R. Hinkelbein, Filderstadt, 09.03.2018

 

Stellungnahmen folgender Behörden und Verbände:

 

  •                       Regierungspräsidium Stuttgart mit Aussagen Landwirtschaft und zum Denkmalschutz

 

  •                       Landratsamt Böblingen mit Aussagen zum Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft (Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung; Bodenschutz, Gewässer- und Grundwasserschutz, Überschwemmungsgebiete, Gewässerrandstreifen, Denkmalschutz, Altlastenbewertung

 

  •                       Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim RP Freiburg mit Aussagen zur geologischen Situation, Geotopschutz, Bergbau, Heilquellenschutzgebiet, Boden

 

  •                       Nabu mit Aussagen zu Baumerhaltung, Wasseramselvorkommen am Gewässer, Glemstalradweg

 

Stellungnahmen von Bürgern:

  • zu Lärm und Abgasen

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

 

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Anlagen

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