Bebauungsplan „Gewerbegbiet Am Bahnhof - 2. Änderung (Kita)“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Planbereich 01.01-2/2 in Leonberg
- Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen
- Genehmigung Bebauungsplanentwurf
- Auslegungsbeschluss und Beschluss Behördenbeteiligung
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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19.03.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.03.2020
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28.04.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2020
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Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung des Sachverhaltes
Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen im westlichen Rand der Kernstadt und der hohen Wohnraumnachfrage wurde zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Gemeinderat am 20. März 2018 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst (SV 2018/023) und in 2018 durchgeführt. Während der Beteiligung fand zusätzlich eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Notwendige Gutachten wurden parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erstellt.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen Stellungnahmen zur potentiellen Abgasbelastung durch Straßenverkehr und zum entstehenden Konflikt zwischen dem Anlieferverkehr der benachbarten gewerblichen Nutzung und dem Eltern-Bringverkehr zur Kita ein. Fragen hinsichtlich Kostenbelastung für die Anwohner durch notwendige Straßenraumumgestaltungen wurden gestellt und die Unterbringung eines Soccerfeldes in diesem Bereich angeregt. Die Anregungen führten zu keiner grundsätzlichen Neuausrichtung der Planung oder konnten überwiegend innerhalb der Informationsveranstaltung erläutert werden.
Aus der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden gingen Hinweise zum Bodendenkmalschutz, zum Artenschutz und zum Erhalt des Baumbestandes, zur vorhandenen Altlastensituation, Gewässerschutz- und Überschwemmungsgebieten und zum Lärmschutz ein. Die Anregungen wurden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt bzw. durch Gutachten weiter untersucht.
Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurde es erforderlich, das Verfahren vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren umzustellen. Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren geändert. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur 18. Flächennutzungsplanänderung wurde daraufhin in 2019 durchgeführt. Die bis dahin erstellten Gutachten (Kampfmittelgutachten, artenschutzrechtliche Habitatpotentialanalyse, Luftschadstoffgutachten, Lärmgutachten zum Straßen- und Schienenverkehr, Baugrund- und Altlastengutachten) wurden beigefügt. Die Ergebnisse der Gutachten und Stellungnahmen fanden Eingang in den nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf. Die Eingriffe in Natur und Landschaft durch das Planvorhaben kann innerhalb des Plangebietes selbst durch Pflanzung von 6 großen Bäumen ausglichen werden. Das verbleibende Ausgleichsdefizit kann extern durch Pflanzung von 3 Bäumen auf städtischem Grundstück bei der Kita-Nord gedeckt werden.
Der Bebauungsplan sieht ein „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ im östlichen Teil mit zugeordneten Flächen für Stellplätze und öffentliche Grünfläche im westlichen Teil des Plangebietes vor. Die Grünflächen umfassen auch Teile der Glems mit ihren durchgrünten Uferhangbereichen. Darüber hinaus werden wichtige Fuß-/ Radwegeverbindungen sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch über die südlich verlaufende Straße Schweizermühle gesichert. Pflanz- und Erhaltungsgebote, Dachbegrünung sowie Festsetzungen zum Lärmschutz vor Verkehrs- und Gewerbelärm werden getroffen.
Erfordernis der Planaufstellung
In der Fortschreibung des Bedarfsplans der Kinderbetreuung für die Jahre 2017 bis 2020 (Vorlage 2017/082) wurde aufgezeigt, dass die Zahl der kindergartenberechtigten Kinder bis 2019 durch Zuzüge in verdichtete Wohnflächen, Neubauten sowie durch eine höhere Geburtenrate weiterhin kräftig ansteigt.
In der Stadt Leonberg besteht zudem eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Bedarf und Nachfrage können derzeit vom Markt nicht befriedigt werden. Daher wird neben der Realisierung einer Kita eine Wohnnutzung im Obergeschoss der Kita ergänzt.
Als Ergebnis eines Flächensuchlaufs hat sich als geeigneter Standort das nun vorliegende städtische Grundstück nordöstlich des Kreisverkehrs zwischen den Straßen Schweizermühle und Gebersheimer Straße ergeben. Diese Kindertageseinrichtung soll vor allem den wachsenden Bedarf an Ganztagsplätzen der Wohngebiete am westlichen Rand der Kernstadt – vom südlichen Ezach bis hin zur Gartenstadt – abdecken.
Für die Fläche gilt derzeit der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Bahnhof - 1. Änderung“ aus dem Jahr 1996. Dieser setzt für den Bereich Öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Kinderspielplatz, Grünanlage und Bolzplatz“ fest. Zudem sind ein Geh- und Radweg sowie Pflanzbindungen festgesetzt. Zur Realisierung einer Kindertageseinrichtung an diesem Standort ist deshalb eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans erforderlich.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Bahnhof – 2. Änderung (Kita)" wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Bebauung mit einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung und darüber liegenden Wohnungen in der westlichen Kernstadt zu schaffen.
Im Einzelnen sind mit der Aufstellung des Bebauungsplans insbesondere folgende Ziele auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption verbunden:
- Bereitstellung eines neuen Grundstücks für eine Kita in Leonberg West,
- Schaffung von neuem, sozialverträglichem Wohnraum,
- die Sicherung des von Bebauung freizuhaltenden Gewässerschutzstreifens entlang der Glems,
- die Neuordnung der Stellplatzsituation,
- die Sicherung wichtiger Fußwegeverbindungen,
- eine behutsame Einbindung der neuen Kindertageseinrichtung in die bestehende Grünanlage,
- insgesamt die städtebauliche Aufwertung der Fläche.
Verfahrensstand
Auf Grundlage der Sitzungsvorlage 2017/301 fasste der Gemeinderat am 30.01.2018 den Beschluss, am Standort „Schweizermühle“ ein Gebäude für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung (Kita) zu realisieren und als Grundlage hierfür den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Bahnhof - 2. Änderung“ aufzustellen. Am 20. März 2018 wurde deshalb der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (SV 2018/023) und der Beschluss zur die frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst und vom 9. April bis 4. Mai 2018 durchgeführt. Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurde es erforderlich, das Verfahren vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren umzustellen und die parallele Flächennutzungsplanänderung durchzuführen und gleichzeitig einen Umweltbericht zu erstellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Flächennutzungsplanänderung wurde vom 11. November 2019 bis 2. Dezember 2019 durchgeführt. Die bis dahin erstellten Gutachten (Kampfmittelgutachten, artenschutzrechtliche Habitatpotentialanalyse, Luftschadstoffgutachten, Lärmgutachten (Straßenverkehr/Schienenverkehr), Baugrund- und Altlastengutachten) wurden als Anlage beigefügt.
Die Ergebnisse der Gutachten und Stellungnahmen fanden Eingang in den nun vorliegenden Bebauungsplanentwurf.
Im nächsten Verfahrensschritt ist über die eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zu beraten und der Beschluss zu fassen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf durchzuführen.
Lage und Abgrenzung des Gebietes
Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Leonberger Kernstadt, am Kreisverkehr zwischen den Straßen Schweizermühle und Gebersheimer Straße. Im Osten grenzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet mit einem Baustoffhandel an. Die nördliche Grenze bildet die Glems. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,75 ha auf.
Die genaue Abgrenzung ist dem Planteil des Bebauungsplans mit Stand vom 20.02.2020 zu entnehmen (Anlage 5)
Vorbereitende Bauleitplanung
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 als „Grünfläche mit Kinderspielplatz“ dargestellt. Zudem liegt die Fläche innerhalb einer Altlastenverdachtsfläche und einer Umstrukturierungsfläche. Der künftige Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Flächennutzungsplan wird deshalb im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert (18. Änderung des Flächennutzungsplans), da die geplanten Festsetzungen nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können (siehe SV 2020/044)
Planungs-/ Bebauungskonzeption
Der Bebauungsplan setzt ein dreigeschossiges Gebäude im Allgemeinen Wohngebiet fest. Eine lärmschutzgerechte Grundrissgestaltung wird empfohlen. Maßnahmen zum Schutz vor Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie Gewerbelärm werden festgesetzt. Erschlossen wird die Fläche über die Straße „Schweizermühle“. Begleitend wird ein Fuß- und Radweg festgesetzt. Die derzeit vorhandene Fußwegeverbindung wird im Rahmen des Bebauungsplans in nord-/südlicher Richtung verlegt. Westlich davon findet sich eine öffentliche Grünfläche (Spielwiese) zur Deckung des Bedarfs an Spielflächen. Ein Teilbereich stellt ein dem Allgemeinen Wohngebiet zugeordneter Spielplatz (private Grünfläche) nach Landesbauordnung dar. Die Uferbereiche der Glems sind als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Die notwendigen Stellplätze des Allgemeinen Wohngebietes werden entlang der Schweizermühle als Gemeinschaftsstellplätze ausgewiesen. Vorhandene Baumpflanzungen außerhalb des Baufeldes und im Böschungsbereich werden soweit wie möglich erhalten und planungsrechtlich gesichert (27 Bäume). Ergänzende Baumpflanzungen (6 Bäume), Dachbegrünung sowie artenschutzrechtlich relevante Maßnahmen (Anbringung von Nisthilfen, Verwendung von Vogelschutzglas, insektenschonende Beleuchtung) werden im Bebauungsplan festgesetzt. Als externe Ausgleichsmaßnahme ist die Pflanzung von 3 Bäumen auf dem Flurstück 1533 bei der Kita-Nord auf städtischem Grundstück vorgesehen.
Detailplanung Architektenpartnerschaft Stuttgart (ARP)
Der Entwurf der Architektenpartnerschaft Stuttgart, der als Grundlage für den Bebauungsplan dient, sieht für die Kindertagesstätte mit integrierter Wohnnutzung ein Solitärgebäude im östlichen Teil des Plangebietes vor. Ziel des Konzeptes ist es den Eingriff in den Baumbestand so gering wie möglich zu halten. Der Charakter der öffentlichen Grünflächen im westlichen Teil des Plangebietes kann so weitgehend erhalten werden. Entlang der nördlichen und westlichen Grenze verläuft die Glems, zu der ein ausreichender Abstand (Gewässerrandstreifen) eingehalten wird. Der von Nordwest nach Südost verlaufende Fußweg wird verlegt und verläuft künftig zentral im Gebiet. Er sichert die Verbindung der nördlich gelegenen Wohngebiete (Gartenstadt) über die Gewerbegebiete am Bahnhof bis in die Kernstadt von Leonberg.
Das dreigeschossige Gebäude rückt von der Straße Schweizermühle ab, um einen Vorbereich für die geplante Kindertagestätte zu schaffen. Die 6-Gruppige Kita ist auf 2 Geschossen organisiert. Im obersten Geschoss sind bis zu 4 Wohneinheiten vorgesehen. Dieses wird zur Betonung der Dachzone von allen Seiten des darunter liegenden Geschosses zurückgesetzt geplant. Im Entwurf sind die Außenspielplätze für die Kita in Richtung Süden und Westen geplant. In die Außenbereichsplanung sind erhaltenswerte Bäume sowie Neupflanzungen miteinbezogen, um den Eingriff in die Grünfläche zu minimieren und deren Charakter weitestgehend zu erhalten.
Abbildung 1: Siegerentwurf des VgV-Verfahrens (Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR)
Verkehrs- und Erschließungskonzept
Die Erschließung für den Kfz-Verkehr erfolgt über die Stichstraße Schweizermühle. Entlang der Straße liegen künftig die erforderlichen PKW-Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher der Kita sowie für die geplante Wohnnutzung. Der von Nordwest nach Südost verlaufende Fußweg wird verlegt und verläuft künftig zentral durch das Gebiet. Er sichert die Verbindung der nördlich gelegenen Wohngebiete (Gartenstadt) zum Bahnhof bis hin in die Kernstadt von Leonberg.
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Wesentliche Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt. Im Detail wird auf die Anlagen 2-4 verwiesen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen zwei schriftliche Stellungnahmen ein. Ein Bürger sah aufgrund der Abgas- und Lärmbelastung durch Straßenverkehr und den Gewerbelärm den Standort als nicht ideal für eine Kindertagesstätte an. Das daraufhin erstellte Luftschadstoffgutachten wies die Einhaltung der Grenzwerte im Plangebiet nach. Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude sowie die Anordnung einer schallschutzgerechten Grundrissgestaltung innerhalb des Bauvorhabens wurden vorgenommen.
Dem Wunsch nach Erhalt einer Spielfläche wurde durch Festsetzung einer mulitfunktionalen Spielwiese begegnet.
Während der Bürgerinformationsveranstaltung kamen überwiegend Hinweise und Fragen zur Stellplatzsituation und zu möglichen Kosten für die Anwohner. Diese konnten in der Sitzung beantwortet werden oder waren bauplanungsrelevant und sind Gegenstand nachgelagerter Verfahren.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden
Unter Bezug auf die Stellungnahmen der Behörden wurden verschiedene Gutachten erstellt.
Bedenken des Landesamtes für Denkmalpflege wegen potentieller Bodendenkmalfunde konnte aufgrund bereits vorhandener metermächtiger neuzeitlicher Auffüllung des Geländes begegnet werden (Baugrundgutachten).
Den Hinweisen der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes zu Verkehr- und Gewerbelärm wurde auf der Grundlage der Lärmgutachten gefolgt und Lärmschutzfestsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.
Mit den Aussagen des Baugrund- und Altlastengutachtens konnten die Aussagen der Abteilung Altlasten konkretisiert werden. Aus Sicht des Landratsamtes bestehen keine Bedenken gegen den Bau einer Kindertagesstätte am Standort, eine Gefährdung durch Altablagerungen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu befürchten. Im Rahmen der Baumaßnahme kann und soll dies weiter verifiziert werden.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wurde durch die Einhaltung der Abstandsvorschriften zum Gewässer berücksichtigt.
Auf der Grundlage des Artenschutzgutachtens wurden die erhaltenswerten Baumbestände identifiziert (Festsetzung von Erhaltungsgeboten), Eingriffe in den hochwertigen Baumbestand im Böschungsbereich vermieden und Eingriffe gleichzeitig durch die Festsetzung von Pflanzgeboten ausgeglichen.
Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Für den Bebauungsplan liegen folgende Gutachten vor:
Projekt Neubau „Kindertageseinrichtung West“ in Leonberg, AS Reutemann GmbH, Friedrich – König- Str. 3-5, Mannheim, 15.08.2018
Leonberg, Schweizermühle, Gebersheimer Straße, geplante Kindertagesstätte
Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stuttgart, August 2018 aktualisiert Januar 2020
Schweizermühle, NB Kita Leonberg – Gartenstadt R. Hinkelbein, Filderstadt, 09.03.2018
Stellungnahmen folgender Behörden und Verbände:
Stellungnahmen von Bürgern:
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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