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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2020/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.      Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und abgewogen. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird zugestimmt. (Anlage 2).
  2.      Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 18. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Bahnhof – 2. Änderung (Kita)“ wird gefasst (Anlage 3).
  3.      Dem Entwurf der 18. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 20.02.2020 wird zugestimmt (Anlagen 4-6).
  4.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
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Sachverhalt

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

 

Zusammenfassung des Sachverhaltes

 

Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen im westlichen Rand der Kernstadt und der hohen Wohnraumnachfrage wurde zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch den Gemeinderat am 20. März 2018 der Auf-stellungsbeschluss zum Bebauungsplan und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gefasst.

Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurde es erforderlich, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regel-verfahren umzustellen. Der Flächennutzungsplan kann deshalb nicht mehr nur formal angepasst, sondern muss im Parallelverfahren geändert werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur 18. Flächennutzungsplanänderung wurde daraufhin in 2019 durchgeführt. Die bis dahin erstellten Gutachten (Kampfmittelgutachten, artenschutz­rechtliche Habitatpotentialanalyse, Luftschadstoffgutachten, Lärmgutachten zum Straßen- und Schienenverkehr, Baugrund- und Altlastengutachten) wurden beigefügt.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen zur 18. Flächennutzungsplanänderung ein.

Aus der parallel durchgeführten Beteiligung der Behörden gingen Hinweise zum Boden-denkmalschutz, zum Artenschutz und zum Erhalt des Baumbestandes, zur vorhandenen Alt-lastensituation, Gewässerschutz- und Überschwemmungsgebieten und zum Lärmschutz ein. Die Anregungen wurden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt bzw. durch Gut-achten weiter untersucht. Die vorhandenen Versorgungsleitungen im Fußweg werden im Rahmen der Baumaßnahme innerhalb des neu geplanten Fußweges verlegt. Informationen zur Geologie wurden in die Begründung zum Flächennutzungsplan aufgenommen.

Die im Umweltbericht bilanzierten Ausgleichsdefizite werden im Rahmen des Bebauungs-plans durch Pflanzgebote in und außerhalb des Plangebietes auf öffentlicher Fläche aus-geglichen.

Die Flächennutzungsplanänderung sieht im östlichen Teil eine Wohnbaufläche vor. Entlang der Glems und im westlichen Plangebietsbereich sind öffentliche Grünflächen dargestellt.

Erfordernis der Planaufstellung

 

Das Planungserfordernis ergibt sich aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Bahnhof – 2. Änderung (Kita)“. Durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben sich Abweichungen zum derzeit geltenden Flächennutzungsplan. Dieser ist daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Bahnhof – 2. Änderung (Kita)" und der parallelen Flächennutzungsplanänderung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtli-chen Voraussetzungen für die Realisierung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung und einer ergänzenden Wohnnutzung in der westlichen Kernstadt zu schaffen.

 

Ziele und Zwecke der Planung

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Wesentlichen:

  • Bereitstellung eines neuen Grundstücks für eine Kita im westlichen Teil von Leonberg,
  • Schaffung von neuem, sozialverträglichem Wohnraum,
  • die Sicherung des von Bebauung freizuhaltenden Gewässerschutzstreifens entlang der Glems,
  • die Neuordnung der Stellplatzsituation,
  • die Sicherung wichtiger Fußwegeverbindungen,
  • eine behutsame Einbindung der neuen Kindertageseinrichtung in die bestehende Grünanlage,
  • insgesamt die städtebauliche Aufwertung der Fläche.

 

Verfahrensstand

 

Auf Grundlage der Sitzungsvorlage 2017/301 fasste der Gemeinderat am 30.01.2018 den Beschluss, am Standort „Schweizermühle“ ein Gebäude für eine 6-gruppige Kindertages-einrichtung (Kita) zu realisieren und als Grundlage hierfür den Bebauungsplan „Gewerbe-gebiet Am Bahnhof - 2. Änderung“ aufzustellen. Am 20. März 2018 wurde deshalb der Auf-stellungsbeschluss zum Bebauungsplan (SV 2018/023) und der Beschluss zur die frühzeiti-gen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gefasst und vom 9. April bis 4. Mai 2018 durchgeführt. Aufgrund geänderter Rechtsprechung wurde es erforderlich das Verfahren vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren umzustellen und die parallele Flächennutzungsplanänderung durchzuführen und gleichzeitig einen Umweltbe-richt zu erstellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 18. Flächennutzungsplanänderung wurde vom 11. November 2019 bis 2. Dezember 2019 durchgeführt. Die bis dahin erstellten Gutachten (Kampfmittelgutachten, artenschutzrechtliche Habitatpotentialanalyse, Luftschadstoffgut-achten, Lärmgutachten (Straßenverkehr/Schienenverkehr), Baugrund- und Altlastengut-achten) wurden als Anlage beigefügt.

 

Im nächsten Verfahrensschritt ist über die eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeiti-gen Beteiligungsverfahren zu beraten und der Beschluss zu fassen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB mit dem vorliegenden Entwurf zur 18. Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.

 

Lage und Abgrenzung des Plangebietes

 

Der Geltungsbereich der 18. Flächennutzungsplanänderung ist der Anlage 3 zu entnehmen. Er entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Bahnhof – 2.Änderung (Kita)“ mit Satzung über die örtlichen Bauvorschriften, Planbereich 01.01-2/2.

 

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Leonberger Kernstadt am Kreisverkehr zwischen den Straßen Schweizermühle und Gebersheimer Straße. Im Osten grenzt ein eingeschränk-tes Gewerbegebiet mit einem Baustoffbetrieb an. Die nördliche Grenze bildet die Glems. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 0,75 ha auf.

 

Plankonzeption

 

Der Entwurf der Architektenpartnerschaft Stuttgart, der als Grundlage für die Aufstellung des  Bebauungsplans und die parallel durchgeführte 18. Änderung des Flächennutzungsplans dient, sieht für die Kindertagesstätte mit integrierter Wohnnutzung ein Solitärgebäude im östlichen Teil des Plangebietes vor. Ziel des Konzeptes ist es, den Eingriff in den Baumbe-stand so gering wie möglich zu halten. Der Charakter der öffentlichen Grünflächen im westli-chen Teil des Plangebietes kann so weitgehend erhalten werden. Entlang der nördlichen und westlichen Grenze verläuft die Glems, zu der ein ausreichender Abstand (Gewässerrand-streifen) eingehalten wird. Der von Nordwest nach Südost verlaufende Fußweg wird verlegt und verläuft künftig zentral im Gebiet. Er sichert die Verbindung der nördlich gelegenen Wohngebiete (Gartenstadt) über die Gewerbegebiete am Bahnhof bis in die Kernstadt von Leonberg.

 

Das dreigeschossige Gebäude rückt von der Straße Schweizermühle ab, um einen Vorbe-reich für die geplante Kindertagestätte zu schaffen. Die 6-gruppige Kita ist auf zwei Ge-schossen organisiert. Im darüberliegenden Geschoss sind bis zu 4 Wohneinheiten vorge­sehen. Dieses wird zur Betonung der Dachzone von allen Seiten des darunter liegenden Geschosses zurückgesetzt geplant. Im Entwurf sind die Außenspielplätze für die Kita in Richtung Süden und Westen geplant. In die Außenbereichsplanung sind erhaltenswerte Bäume sowie Neupflanzungen mit einbezogen, um den Eingriff in die Grünfläche zu minimieren und deren Charakter weitestgehend zu erhalten.

 

Abbildung 1: Siegerentwurf des VgV-Verfahrens (Architektenpartnerschaft Stuttgart GbR)

 

Der Flächennutzungsplan wird das Plangebiet künftig im östlichen Bereich vorwiegend als Wohnbaufläche und im westlichen Bereich vorwiegend als Grünfläche darstellen. Zudem liegt die Fläche innerhalb einer Altlastenverdachtsfläche und einer Umstrukturierungsfläche.

 

Die Ausweisung als Wohnbaufläche im östlichen Bereich des Plangebietes ist auf Grund der geplanten Wohnnutzung planungsrechtlich erforderlich. Die Sicherung bzw. Ausweisung als Grünfläche im westlichen Bereich und einem kleinen Bereich im Norden dient der Sicherung der vorhanden Grünflächen und der Glems mit ihren grünen Uferbereichen.

 

Erschlossen wird das Plangebiet über die vorhandene Straße Schweizermühle.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Ergebnisse der Beteiligung dargestellt. Die ausführ­lichen Abwägungsvorschläge sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden

 

Die bis zur Beteiligung der Behörden erstellten Gutachten (Kampfmittelgutachten, Arten-schutzrechtliche Habitatpotentialanalyse, Luftschadstoffgutachten, Lärmgutachten (Straßen-verkehr/Schienenverkehr), Baugrund- und Altlastengutachten) waren Gegenstand der früh-zeitigen Beteiligung. Die eingegangenen Stellungnahmen führten zu keiner Änderung der Flächennutzungsplanänderung. Vom Verband Region Stuttgart und Regierungspräsidium wurden Hinweise zum Vorrangebiet für Standorte für zentrenrelevante Einzelhandelsgroß-projekte gegeben. Die Ausweisung als Wohnbaufläche steht jedoch aufgrund der Kleinteilig-keit diesem Ziel der Raumordnung nicht entgegen. Der Freihaltung des Überschwemmungs-gebietes wurde bereits im Rahmen der Bebauungsplanung berücksichtigt. Desweiteren gingen Hinweisen zum erforderlichen Immissionsschutz und zum Natur- und Gewässer-schutz ein. Maßnahmen werden dazu im Rahmen der Bebauungsplanung getroffen, da sie nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind. In der Begründung wurden diese vermerkt.

 

Den Einwendungen des NABU wurde auf der Grundlage der artenschutzrechtlichen Prüfung und durch die Bilanzierung im Umweltbericht begegnet. Artenschutzrechtlich relevante und ortsbildprägende Bäume wurden als Erhaltungsgebote im Bebauungsplan festgesetzt, ebenso die Rodungszeiten von Gehölzen und die Anbringung von Ersatznisthilfen für durch die Baumaßnahem notwendigerweise entfallende Bäume.

Die Angaben der Versorgungsträger zu notwendigen Leitungsverlegungen werden im Rah­men der Baumaßnahmen berücksichtigt, im Bebauungsplan werden dazu Leitungsrechte festgesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

 

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Anlagen

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