Freiwillige Feuerwehr - Beschaffung eines Rüstwagens (RW) nach DIN 14555-3
Beschaffungsbeschluss
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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19.03.2020
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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24.03.2020
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27.03.2020
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28.04.2020
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Für die Freiwillige Feuerwehr wird ein Rüstwagen (RW) nach DIN 14555-3 beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, die europaweite Ausschreibung durchzuführen.
Eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100.000 EUR wird genehmigt, soweit die Deckung gewährleistet ist.
Der Rüstwagen Mercedes 1224 AF, Baujahr 1996, wird nach Indienststellung des neuen Fahrzeugs ausgemustert und veräußert.
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Für die Freiwillige Feuerwehr soll ein Rüstwagen beschafft werden. Es handelt sich dabei um ein geländegängiges Fahrzeug zur Technischen Hilfeleistung für Großschadenslagen wie z.B. LKW-Unfall, Bahn-Unfall, Bau-Unfall mit eingeklemmten oder verschütteten Personen.
Das Fahrzeug ersetzt den Rüstwagen 1224 AF, Baujahr 1996, welcher technisch überholt und reparaturanfällig ist.
Das Fahrzeug wird in der Feuerwache in Leonberg eingestellt.
Der Feuerwehrausschuss hat die Beschaffung des Rüstwagens und die taktische Standort-entscheidung einstimmig befürwortet.
Die Ersatzbeschaffung ist im Brandschutzbedarfsplan vorgesehen.
Fahrzeugbeschreibung:
Weiteres Vorgehen
Nach Sicherstellung der Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung wird der Auftrag zur Lieferung des Rüstwagens auf der Grundlage der VOL/A-EG im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ausgeschrieben.
Der Rüstwagen, Mercedes 1224 AF, Baujahr 1996, wird nach Indienststellung des neuen Rüstwagens ausgemustert und veräußert.
JA |
x |
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NEIN |
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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712600011001 |
2021 |
8.000 |
10.000 |
Verkaufserlös RW |
712600013001 |
2023 |
0 |
130.000 |
Der Landeszuschuss ist im HHPlanentwurf 2021 für das Finanzplanungsjahr 2023 zu veranschlagen. |
712600026020 |
2020 |
500.000 |
600.000 |
Für die Ausschreibung und Beschaffung des Fahrzeugs im Jahr 2020 ist die Deckung über eine überplan-mäßige Verpflichtungsermächtigung notwendig. |
712600026020 |
2021 |
500.000 |
600.000 |
Der höhere Finanzbedarf wird im HHPlanentwurf 2021 veranschlagt |
Im Haushaltsplan 2020 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 EUR veranschlagt. Dieser Planansatz wird aufgrund der neuesten Preisentwicklung für Feuerwehrfahrzeuge voraussichtlich nicht ausreichen. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 600.000 EUR gerechnet. Um das Fahrzeug im Jahr 2020 auszuschreiben und zu bestellen, ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich, da der veranschlagte Ansatz zu gering ist.
Die Verwaltung wird das Fahrzeug nur dann zur Beschaffung ausschreiben, wenn die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gewährleistet ist.
Grundsätzlich ist ein Rüstwagen nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen förderfähig (Festbetrag in Höhe von 130.000 EUR). Eine entsprechende Zuwendung wurde beantragt und bewilligt.