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Beschlussvorschlag - 2020/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Aufgrund von § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 2.3.2010, zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21.5.2019 (GBl. S. 161, 185) und §§ 11 und 15 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr vom 13.10.2015 wird der Wahl des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters bei der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Gebersheim, zugestimmt.

 

Es wurden gewählt:

 

  • Abteilungskommandant   Andreas Schneider

 

  • Stellvertretender Abteilungskommandant Patrick Keppler

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung

Nach § 8 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und §§ 11 und 15 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr werden die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter jeweils auf die Dauer von fünf Jahren durch die aktiven Angehörigen der Feuerwehr in der jeweiligen Abteilung in geheimer Wahl gewählt.

 

Nach § 11 Abs. 7 der Feuerwehrsatzung wird die Wahl der ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihrer jeweiligen Stellvertreter in der Abteilungsversammlung durchgeführt.

 

 

Es wurden gewählt:

 

  • Abteilungskommandant   Andreas Schneider

 

  • Stellvertretender Abteilungskommandant Patrick Keppler

 

Die Wahlen haben nach den allgemeinen Grundsätzen der Mehrheitswahl stattgefunden. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Sie erfüllen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung ihres Ehrenamtes.

 

Vor der Bestellung der gewählten Personen durch den Oberbürgermeister bedarf es der Zustimmung des Gemeinderates.

 

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Finanz. Auswirkung

JA

 

 

 

NEIN

x

 

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