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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2019/195-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.                       Die Nachkalkulation der Rechnungsjahre 2017 bis 2018 wird festgestellt.

 

2. Die Verrechnung der Kostenunterdeckung aus den Jahren 2014 bis 2015 im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung Kläranlage in Höhe von 10.446,24 EUR zulasten der Jahre 2017 bis 2018 wird beschlossen.

 

3. Die Kostenüberdeckungen der Jahre 2017 bis 2018 in Höhe von 478.332,96 EUR

werden entsprechend der Anlage 3, Seite 2 verrechnet.

 

4. Die Kostenunterdeckungen der Jahre 2017 bis 2018 in Höhe von 242.627,12 EUR.

werden beschlossen und entsprechend der Anlage 3, Seite 2 verrechnet.

 

5. Die Gebührenkalkulation 2020 bis 2021 einschließlich der Ermittlung der

       kalkulatorischen  Kosten wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

 

6. Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes (WG) für Baden-Württemberg  der Fassung vom 03.12.2013 (GBl. S. 389), zuletzt geändert durch Artikel 3 des

 Gesetzes vom 28.11.2018 (GBl. S. 439, 446), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für

 Baden-Württemberg (GemO in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-

 Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch

 Artikel 3 des Gesetzes vom 07.11.2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Gemeinderat am

 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung-  Abwassersatzung – beschlossen:

 

 

 

 

 

 

       § 1

 

§ 41 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

 

 

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser 2,25 EUR.

 Sie teilt sich auf in

 a) Klärgebühr auf je m³ 1,42 EUR

 b) Kanalgebühr auf je m³ 0,83 EUR

 

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr

 0,69 €.

 Sie teilt sich auf in

 a) Klärgebühr auf je m² 0,09 EUR

 b) Kanalgebühr auf je m² 0,60 EUR

 

       § 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Planungsausschusses vom 14.11.2019 berichtigte der Vorsitzende, Oberbürgermeister Martin Georg Cohn, den Beschlussvorschlag der Ursprungsvorlage 2019/195 durch die beiden fettgedruckten Beträge:

 

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser 2,25 EUR.

 Sie teilt sich auf in

 a) Klärgebühr auf je m³ 1,42 EUR

 b) Kanalgebühr auf je m³ 0,83 EUR

 

Die Ursprungsvorlage 2019/195 wurde von den Mitgliedern des Planungsausschusses in der obengenannten Sitzung ohne Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zur Beschlussfassung übergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Durch diese Änderungen im Beschlussvorschlag ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

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