Genehmigung einer neuen Tagespflegestelle in anderen geeigneten Räumen - TAPiR Gebersheim
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortschaftsrat Gebersheim
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Vorberatung
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23.10.2019
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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13.11.2019
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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19.11.2019
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1. Der TAPiR Gebersheim, Quellenstraße 38, 71229 Leonberg wird in die städtische Bedarfsplanung und in die Förderung durch die Stadt Leonberg im Rahmen des Programms TAKKI aufgenommen. Die Mittel sind im Haushalt 2020 veranschlagt.
2. Der Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 24.000 Euro wird nach Vorlage und Prüfung des entsprechenden Antrags bewilligt. Die Mittel sind im Haushalt 2019 bereitgestellt.
Sachverhalt mit der Stellungnahme der Verwaltung
Zusammenfassung des Sachverhalts
Aufnahme des neuen TAPiR Gebersheim in die städtische Bedarfsplanung
und in die Bezuschussung im Rahmen von TAKKI. Gewährung eines
Investitionskostenzuschusses.
Ziele der Maßnahme
Bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Leonberger Kindertageseinrichtungen und bei
Tagespflegepersonen gem. § 24 (2) SGB VIII.
Sachverhalt/Sachstand
Mit Unterstützung des Tages- und Pflegemutter Leonberg e. V. konnten mit dem Ehepaar Kruckemeyer zwei interessierte Tagespflegepersonen für den Betrieb eines TAPiR in Gebersheim, Quellenstraße 38 für bis zu 7 Kleinkinder gewonnen werden. Der TAPiR dient der Deckung des Betreuungsbedarfs für Kleinkinder und soll Anfang 2020 in Betrieb genommen werden.
Die beiden Tagespflegepersonen beantragen die Aufnahme in die städtische Bedarfsplanung und in das Programm TAKKI, die entsprechende Bezuschussung durch die Stadt sowie einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 24.000 Euro. Die Aufstellung notwendiger Anschaffungen wird der Verwaltung noch vorgelegt.
Für den TAPiR stehen insgesamt 123 m² Nutzfläche zur Verfügung, bis zu 100 m² werden im Rahmen der durch den Gemeinderat beschlossenen Fördergrundlagen bezuschusst. Die voraussichtliche monatliche Miete liegt mit 1.100 Euro und Nebenkosten in Höhe von bis zu 4 Euro/m² innerhalb dieser Vorgaben. Der jährliche Zuschuss beträgt basierend auf den Fördergrundlagen ca. 29.000 Euro. Die Mittel sind im Haushalt 2020 angemeldet.
Die erforderlichen Kosten für die Anschaffung von Mobiliar und Erstausstattung werden derzeit ermittelt und müssen noch schriftlich eingereicht werden. Im laufenden Haushaltsjahr stehen 24.000 Euro Zuschussmittel zur Verfügung und sollen noch 2019 zur Auszahlung kommen.
Weiteres Vorgehen
Abschluss der Verträge und Inbetriebnahme der Einrichtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Aufnahme in die Bedarfsplanung bzw. in die Förderung durch die Stadt.