Deponie Rübenloch in Leonberg
1. Stellungnahme der Stadt Leonberg zum Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung gem. § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG für die Herstellung einer Oberflächenabdichtung u.a.
(Vorberatung Planungsausschuss)
Beschlussempfehlung aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 11.04.2019
2. Zustimmung der Stadt Leonberg zum Antrag auf befristete Waldumwandlung gem. § 11 Landeswaldgesetz
(Vorberatung Finanz- und Verwaltungsausschuss)
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeinderat
|
Entscheidung
|
|
|
May 7, 2019
|
(Planungsausschuss)
2.1 Der befristeten Waldumwandlung wird zugestimmt.
2.2 Die Rodung erfolgt in Zuständigkeit des Abfallwirtschaftsbetriebs. Die Stadt Leonberg gestattet dem AWB die eigenständige Rodung und Vermarktung des Holzes. Sollte ein Gewinn erzielt werden, ist der Nettoerlös ist an die Stadt Leonberg abzuführen.
2.3 Die Auswahl der Baum- und Straucharten für die Rekultivierung erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Leonberg, Forstbetrieb.
(Finanz- und Verwaltungsausschuss)