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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2019/064-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Den Stellungnahmen der Fachabteilungen zum Antrag auf abfallrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung einer Oberflächenabdichtung u.a. wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bis 15.05.2019 eine Gesamtstellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart abzugeben.

(Planungsausschuss)

 

2.1              Der befristeten Waldumwandlung wird zugestimmt.

2.2              Die Rodung erfolgt in Zuständigkeit des Abfallwirtschaftsbetriebs. Die Stadt Leonberg gestattet dem AWB die eigenständige Rodung und Vermarktung des Holzes. Sollte ein Gewinn erzielt werden, ist der Nettoerlös ist an die Stadt Leonberg abzuführen.

2.3              Die Auswahl der Baum- und Straucharten für die Rekultivierung erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Leonberg, Forstbetrieb.

(Finanz- und Verwaltungsausschuss)

 

  1. In der Bauzeit ist das Wasser schadlos abzuführen.

 

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Sachverhalt

 


Zusammenfassung des Sachverhalts

In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 11.04.2019 empfahlen die Mitglieder einstimmig ohne Enthaltung dem Gemeinderat obigen Beschlussvorschlag.

 

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Finanz. Auswirkung

Es kann keine Angabe gemacht werden.

 

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