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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2019/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kenntnisnahme

Die Entwicklung der Fallzahlen in den Bereichen der Unterbringung von Personen zur Vermeidung der Wohnungslosigkeit und der Anschlussunterbringung sowie der Wohnungssuchendenkartei werden zur Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Sachstand

Im Folgenden (1.) stellt die Verwaltung die Entwicklung der Fallzahlen in den Bereichen der Unterbringung von Personen zur Vermeidung der Wohnungslosigkeit (§§ 1 bis 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg) und der Anschlussunterbringung (§ 17 Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg) unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen im Rahmen der Sozialgesetze dar.

Anschließend folgt eine Information zum aktuellen Stand der Mietpreisobergrenze des Landkreises (2.) sowie die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte in der städtischen Wohnungssuchendenkartei (3.).


1. Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen von untergebrachten Personen in städtischen Unterkünften vom 31.12.2015 bis 12.3.2019

 

 

 

 

Fälle obdachlos

Fälle Anschlussunterbringung

Stichtag

Personen gesamt

Haushalte

Personen

Familien

Kinder

Alleinstehende

Haushalte

Personen

Familien

Kinder

Alleinstehende

 

1.1.

2016

247

110

159

21

18

89

24

88

18

49

6

 

1.1.

2017

345

115

160

19

17

96

58

185

38

87

20

 

1.1.

2018

523

126

196

23

29

103

84

327

56

160

28

 

1.1.

2019

638

144

227

27

37

117

134

411

71

187

63

 

18.3.

2019

641

147

224

28

33

119

140

417

71

186

69

 

 

 

Die Anzahl der untergebrachten Personen ist seit 1. Januar 2018 von 523 auf 641, also um 118 Personen angestiegen.

 

Bis Ende 2019 werden der Stadt Leonberg im Rahmen der Anschlussunterbringung weitere 39 Personen zugewiesen.

 

Darüber hinaus ist bei der Unterbringung gemäß Polizeirecht weiterhin mit einer Steigerung der mit Wohnraum zu versorgenden Personen zu rechnen.

 

Auf Grund der äußerst angespannten Situation des Wohnungsmarkts in der Region Stuttgart ist es für die betroffenen Personen zur Zeit fast unmöglich, privaten Wohnraum anzumieten. Daher kann nicht mit Auszügen aus den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gerechnet werden kann.

 

 

2. Geltende Mietobergrenzen (Kaltmiete) für die Stadt Leonberg im Rahmen von SGB II und SGB XII

 

1 Person

460 Euro

45 m2

2 Personen

550 Euro

60 m2

3 Personen

670 Euro

75 m2

4 Personen

800 Euro

90 m2

5 Personen

950 Euro

105 m2

 


3. Städtische Wohnungssuchendenkartei

 

Am 26. März 2019 sind in der Wohnungssuchendenkartei der Stadt Leonberg 320 wohnungssuchende Haushalte registriert.

Diese teilen sich folgendermaßen auf:

 

1-Zimmer-Wohnung

100 Haushalte

2-Zimmer-Wohnung

67 Haushalte

3-Zimmer-Wohnung

45 Haushalte

4-Zimmer-Wohnung

60 Haushalte

5-Zimmer-Wohnung

22 Haushalte

6-Zimmer-Wohnung

15 Haushalte

7-Zimmer-Wohnung

7 Haushalte

8-Zimmer-Wohnung

3 Haushalte

9-Zimmer-Wohnung

1 Haushalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

 

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