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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag - 2019/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Das Angebot des Landratsamtes Böblingen wird nicht angenommen.

 

  1. Das Landratsamt ist aufzufordern, den Rückbau zu vollziehen.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Mit Zustimmung nach § 70 LBO der unteren Baurechtsbehörde der Stadt Leonberg vom 10.05.2016 wurden vom LRA Böblingen 33 Container für max. 140 Personen zur Flüchtlingsunterbringung auf dem Grundstück Talwiesen 4 in Warmbronn erstellt. Die Container wurden aufgrund zurückgehender Flüchtlingszahlen nicht bezogen und stehen leer. Die Genehmigung beruht auf der Sonderregelung für mobile Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich nach § 246 Abs.13 BauGB und ist auf 3 Jahre begrenzt und beinhaltet eine Rückbauverpflichtung, die durch eine Baulast gesichert wurde. Die genehmigte Nutzungsdauer endet Mitte Mai 2019. Nach dem Ablauf der zeitlich befristeten Baugenehmigung / Zustimmung muss der Landkreis die Anlage abbauen (inkl. Beseitigung von Bodenversiegelungen wie Aufschüttungen, Fundamente, Stellplätze und Wege) und die Flächen renaturieren.

 

Die Prüfung, ob eine Nachnutzung der Container für andere Zwecke zulässig wäre, hat ergeben, dass es aufgrund der bestehenden Rechtslage keine rechtskonforme Möglichkeit gibt, die bestehende Genehmigung mit einer Änderung des Nutzungszwecks auf der gleichen Rechtsgrundlage fortzuführen.

 

Das Landratsamt Böblingen hat der Stadt Leonberg die Container zum Kauf angeboten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

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