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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/155-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Zuschnitt des Erbbaugrundstücks wird dergestalt verändert, dass die in der Gefährdungszone des Hangs liegende Fläche nicht mehr Bestandteil des Erbbaugrundstücks ist. In diesem Zuge erfolgt die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit dem Verein Schützengilde Höfingen e.V. über die dann neu vermessene Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. 4536/2 der Gemarkung Höfingen bis 31.12.2068. Der Verein verpflichtet.

 

2. Der Schützengilde Höfingen wird für den Umbau der Sportanlage inkl. des Vereinsheims ein erhöhter Sonderzuschuss nach § 5 (1) und (3) sowie § 5 (6) Abschnitt d) der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Leonberg von 308.529 EUR (50 % aus einer Investitions-summe von 617.058 EUR) bewilligt.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

In der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschuss vom 15.11.2018 wurde folgendermaßen beschlossen:

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag von Herrn Dr. Röckle zur Abstimmung

Die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses beschließen mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, dass der Betrag der Differenz 308.529 Euro und dem Beschlussergebnis vom 19.12.2018 ohne Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gegeben wird.

 

Der Vorsitzende stellt vom Beschlussvorschlag der Verwaltung Punkt 1. zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses empfehlen mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen dem Gemeinderat:

 

  1. Der Zuschnitt des Erbbaugrundstücks wird dergestalt verändert, dass die in der Gefährdungszone des Hangs liegende Fläche nicht mehr Bestandteil des Erbbaugrundstücks ist. In diesem Zuge erfolgt die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit dem Verein Schützengilde Höfingen e.V. über die dann neu vermessene Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst. 4536/2 der Gemarkung Höfingen bis 31.12.2068. Der Verein verpflichtet sich zum Rückbau der Schießsportanlage auf eigene Kosten, sofern die Nutzung als solche dauerhaft aufgegeben wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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