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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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Beschlussvorschlag - 2018/246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzeption zur Ausgliederung des Bäderbetriebs (Hallenbad, Leobad, Sauna) aus der Stadtverwaltung Leonberg und dem städtischen Haushalt zur Integration in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zum 01.01.2021 zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Bäderbetrieb ist als Teilbereich des Sachgebiets Sport, Sport- und sonstige Vereine, Heimat- und Brauchtum, Bäder im Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing im Dezernat A angesiedelt. Hallenbad, Leobad und Sauna werden im städtischen Haushalt im Teilhaushalt 04 Kultur, Sport, Bäder in der Produktgruppe 4240 Bäder geführt.

 

Es ist zu prüfen, inwieweit die bislang innerhalb der Stadtverwaltung wahrgenommenen Aufgaben künftig mit höherer Effizienz durch den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg übernommen werden können.

 

Bei einer Entscheidung für eine Ausgliederung des Bäderbetriebs in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg als neue Sparte soll die Umsetzung zum 01.01.2021 vollzogen werden.

 

Ziele der Maßnahme

  • Effizientere und wirtschaftlichere Führung des Bäderbetriebs und mittel- und langfristige Reduzierung des Abmangels durch Hebung von Synergieeffekten.

 

  • Integration des Bäderbetriebs in den steuerlichen Querverbund der Stadtwerke.

 

Sachverhalt/Sachstand

Der Bäderbetrieb ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Leonberg. Zum Bäderbetrieb gehören das Hallenbad, das Leobad sowie die Sauna. Er dient der Gesundheit, Erholung und sportlichen Betätigung seiner Besucher und verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Organisatorisch ist der Bäderbetrieb innerhalb der Stadtverwaltung dem Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing im Dezernat A zugeordnet.

 

Im städtischen Haushalt wird der Bäderbetrieb im Teilhaushalt 04 Kultur, Sport, Bäder in der Produktgruppe 4240 Bäder geführt. Bilanziell ist das zum Bäderbetrieb zugeordnete Vermögen Teil des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Schulden Teil der Verbindlichkeiten der Stadt Leonberg.

 

Es ist zu prüfen, ob die Aufgaben des Bäderbetriebs durch eine Ausgliederung in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg effizienter erbracht werden können und der Bäderbetrieb damit wirtschaftlicher geführt werden kann. Ziel ist es, den Abmangel aller drei Einrichtungen zu reduzieren.

 

Im Rahmen der Konzeption sind insbesondere die folgenden Fragestellungen zu klären:

 

  • Überprüfung der Satzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg
  • Überprüfung der Geschäftsordnung des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg
  • Überprüfung der Satzung des städtischen Bäderbetriebs Leonberg
  • Klärung der steuerrechtlichen Fragen
  • Einholung der verbindlichen Auskunft des Finanzamts
  • Klärung der organisatorischen Auswirkungen
  • Darstellung der Auswirkungen auf den Haushalt, die Schulden und das Vermögen der Stadt Leonberg bei Überführung in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg
  • Abstimmung und Einholung der Genehmigung der Kommunalaufsicht (z.B. bei Satzungsänderungen)

Weiteres Vorgehen

Die Entscheidung über die Eingliederung des Bäderbetriebs als neue Sparte in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zum 01.01.2021 ist im Hinblick auf die Wirtschaftsplanung 2021 der Stadtwerke und den angestrebten Doppelhaushalt 2020/2021 zeitnah noch vor Beginn der Haushaltsplanung 2020/2021 bereits im Frühjahr 2019 zu treffen.

 

Die Verwaltung prüft zunächst im Hinblick auf die oben dargestellten Fragestellungen

 

  • die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen sowie die Vor- und Nachteile eines Übergangs des Bäderbetriebs auf den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
  • die Rahmenbedingungen und erforderlichen Schritte für eine Ausgliederung aus der Kernverwaltung in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
  • die aufbau- und ablauforganisatorischen Auswirkungen auf die Kernverwaltung

 

und legt die Ergebnisse und die Konzeption dem Gemeinderat spätestens im Juli 2019 zur Entscheidung vor.

 

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Unveränderte Weiterführung des Bäderbetriebs innerhalb des städtischen Haushalts und Anlagevermögens und Wahrnehmung der Aufgaben durch das Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing.

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind keine Mittel für die Aufstellung und Umsetzung des Konzepts veranschlagt. Für Rechts- und Beratungskosten, insbesondere zur Klärung der steuerrechtlichen Fragestellungen, sind für das Jahr 2019 noch 35.000 EUR im städtischen Haushalt zu veranschlagen.

 

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