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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/245
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgliederung der Abwasserbeseitigung in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Beteiligtes Amt:
- Tiefbauamt; Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 15, 2018
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Gestoppt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 15, 2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Nov 20, 2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Aufgabenbereich Abwasserbeseitigung wird bislang organisatorisch von der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamts mit den Teilbereichen Kanalisation, Gewässer- und Wasserbau und Kläranlage wahrgenommen. Im städtischen Haushalt wird die Abwasserbeseitigung im Teilhaushalt 06 Planen, Bauen, Natur und Umwelt in der Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung geführt.
Es ist zu prüfen, inwieweit die bislang innerhalb der Stadtverwaltung wahrgenommenen Aufgaben künftig mit höherer Effizienz durch den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg übernommen werden können.
Bei einer Entscheidung für eine Ausgliederung der Abwasserbeseitigung als neue Sparte in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg soll diese zum 01.01.2020 vollzogen werden.
Ziele der Maßnahme
- Effizientere Erbringung der Leistungen mit dem Ziel der Gebührenstabilität im Bereich Abwasserbeseitigung.
- Verursachungsgerechte Zuordnung der städtischen Schulden.
Sachverhalt/Sachstand
Die Stadt Leonberg betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers in jeweils selbstständigen öffentlichen Einrichtungen zur zentralen und zur dezentralen Abwasserbeseitigung. Die Aufgaben werden in der Abteilung Stadtentwässerung mit den Sachgebieten Kanalisation, Gewässer- und Wasserbau und Kläranlage wahrgenommen. Die Abteilung ist im Dezernat C dem Tiefbauamt zugeordnet.
Die Abwasserbeseitigung wird im städtischen Haushalt im Teilhaushalt 06 Planen, Bauen, Natur und Umwelt in der Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung geführt. Bilanziell ist das zum Abwasserbereich zugeordnete Vermögen Teil des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Schulden Teil der Verbindlichkeiten der Stadt Leonberg.
Es ist zu prüfen, ob die Aufgaben der Abwasserbeseitigung durch eine Ausgliederung in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg effizienter erbracht werden können. Ziel ist es, die Abwassergebühren stabil zu halten. Zudem sollen die Schulden verursachungsgerecht zugeordnet werden.
Im Rahmen der Konzeption sind insbesondere folgende Fragestellungen zu klären:
- Überprüfung der Satzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg
- Überprüfung Geschäftsordnung des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg
- Überprüfung Abwassersatzung der Stadt Leonberg
- Klärung der steuerrechtlichen Fragen
- Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Klärung der organisatorischen Auswirkungen
- Klärung der Standortfrage
- Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, die Schulden und das Vermögen der Stadt Leonberg bei Überführung in das Sondervermögen des Eigenbetriebs
- Abstimmung und Einholung der Genehmigung der Kommunalaufsicht (z.B. bei Satzungsänderungen)
Weiteres Vorgehen
Die Entscheidung über die Übertragung der Abwasserbeseitigung als neue Sparte in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zum 01.01.2020 ist im Hinblick auf die Wirtschaftsplanung 2020 der Stadtwerke und die Haushaltsplanung 2020 zeitnah im Frühjahr 2019 zu treffen.
Die Verwaltung prüft zunächst im Hinblick auf die oben dargestellten Fragestellungen
- die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen sowie die Vor- und Nachteile eines Übergangs der Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
- die Rahmenbedingungen und erforderlichen Schritte für eine Ausgliederung aus der Kernverwaltung in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
- die aufbau- und ablauforganisatorischen Auswirkungen auf die Kernverwaltung
und legt die Ergebnisse und die Konzeption dem Gemeinderat bis zum Mai 2019 zur Entscheidung vor.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Unveränderte Weiterführung der Abwasserbeseitigung innerhalb des städtischen Haushalts und Anlagevermögens und Wahrnehmung der Aufgaben durch die Abteilung Stadtentwässerung.
Finanz. Auswirkung
Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind keine Mittel für die Aufstellung und Umsetzung des Konzepts veranschlagt. Für Rechts- und Beratungskosten, insbesondere zur Klärung der steuerrechtlichen Fragestellungen, sind für das Jahr 2019 noch 35.000 EUR im städtischen Haushalt zu veranschlagen.
