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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzeption zur Ausgliederung der Abwasserbeseitigung aus der Stadtverwaltung und dem städtischen Haushalt in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zum 01.01.2020 zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

Der Aufgabenbereich Abwasserbeseitigung wird bislang organisatorisch von der Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamts mit den Teilbereichen Kanalisation, Gewässer- und Wasserbau und Kläranlage wahrgenommen. Im städtischen Haushalt wird die Abwasserbeseitigung im Teilhaushalt 06 Planen, Bauen, Natur und Umwelt in der Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung geführt.

 

Es ist zu prüfen, inwieweit die bislang innerhalb der Stadtverwaltung wahrgenommenen Aufgaben künftig mit höherer Effizienz durch den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg übernommen werden können.

 

Bei einer Entscheidung für eine Ausgliederung der Abwasserbeseitigung als neue Sparte in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg soll diese zum 01.01.2020 vollzogen werden.

 

Ziele der Maßnahme

  • Effizientere Erbringung der Leistungen mit dem Ziel der Gebührenstabilität im Bereich Abwasserbeseitigung.

 

  • Verursachungsgerechte Zuordnung der städtischen Schulden.

 

Sachverhalt/Sachstand

Die Stadt Leonberg betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers in jeweils selbstständigen öffentlichen Einrichtungen zur zentralen und zur dezentralen Abwasserbeseitigung. Die Aufgaben werden in der Abteilung Stadtentwässerung mit den Sachgebieten Kanalisation, Gewässer- und Wasserbau und Kläranlage wahrgenommen. Die Abteilung ist im Dezernat C dem Tiefbauamt zugeordnet.

 

Die Abwasserbeseitigung wird im städtischen Haushalt im Teilhaushalt 06 Planen, Bauen, Natur und Umwelt in der Produktgruppe 5380 Abwasserbeseitigung geführt. Bilanziell ist das zum Abwasserbereich zugeordnete Vermögen Teil des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Schulden Teil der Verbindlichkeiten der Stadt Leonberg.

 

Es ist zu prüfen, ob die Aufgaben der Abwasserbeseitigung durch eine Ausgliederung in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg effizienter erbracht werden können. Ziel ist es, die Abwassergebühren stabil zu halten. Zudem sollen die Schulden verursachungsgerecht zugeordnet werden.

 

Im Rahmen der Konzeption sind insbesondere folgende Fragestellungen zu klären:

 

  • Überprüfung der Satzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg
  • Überprüfung Geschäftsordnung des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg
  • Überprüfung Abwassersatzung der Stadt Leonberg
  • Klärung der steuerrechtlichen Fragen
  • Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Klärung der organisatorischen Auswirkungen
  • Klärung der Standortfrage
  • Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, die Schulden und das Vermögen der Stadt Leonberg bei Überführung in das Sondervermögen des Eigenbetriebs
  • Abstimmung und Einholung der Genehmigung der Kommunalaufsicht (z.B. bei Satzungsänderungen)

 

Weiteres Vorgehen

Die Entscheidung über die Übertragung der Abwasserbeseitigung als neue Sparte in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg zum  01.01.2020 ist im Hinblick auf die Wirtschaftsplanung 2020 der Stadtwerke und die Haushaltsplanung 2020 zeitnah im Frühjahr 2019 zu treffen.

 

Die Verwaltung prüft zunächst im Hinblick auf die oben dargestellten Fragestellungen

 

  • die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen sowie die Vor- und Nachteile eines Übergangs der Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
  • die Rahmenbedingungen und erforderlichen Schritte für eine Ausgliederung aus der Kernverwaltung in den Eigenbetrieb Stadtwerke Leonberg
  • die aufbau- und ablauforganisatorischen Auswirkungen auf die Kernverwaltung

 

und legt die Ergebnisse und die Konzeption dem Gemeinderat bis zum Mai 2019 zur Entscheidung vor.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Unveränderte Weiterführung der Abwasserbeseitigung innerhalb des städtischen Haushalts und Anlagevermögens und Wahrnehmung der Aufgaben durch die Abteilung Stadtentwässerung.

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind keine Mittel für die Aufstellung und Umsetzung des Konzepts veranschlagt. Für Rechts- und Beratungskosten, insbesondere zur Klärung der steuerrechtlichen Fragestellungen, sind für das Jahr 2019 noch 35.000 EUR im städtischen Haushalt zu veranschlagen.

 

 

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