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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/244
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen
- Beitritt der Stadt Leonberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Nov 20, 2018
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●
Gestoppt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Dec 18, 2018
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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Stadt Leonberg zum Zweckverband Breit- bandausbau Landkreis Böblingen und der Satzung des Zweckverbandes Breitband- ausbau Landkreis Böblingen unter folgenden Bedingungen (kumulativ) zu:
- Die Zuständigkeit des Zweckverbands erstreckt sich nicht auf die Netzinfrastruktur im Stadtgebiet Leonberg bzw. im Gebiet der Teilorte und Stadtteile.
- Ein einseitiges Kündigungsrecht der Mitgliedschaft im Zweckverband durch die Stadt Leonberg ohne Zustimmung der anderen Mitglieder ist in der Satzung zu regeln. Darüber hinaus müssen bei einem evtl. Austritt der Stadt Leonberg alle gegenseitigen Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Austritts abgegolten sein.
-
Eine technisch wirtschaftliche Verflechtung der technischen Anlagen des Zweckverbands mit Anlagen der Stadt Leonberg oder einer ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen findet nicht statt..
- Die Stadt Leonberg geht davon aus, dass der Oberbürgermeister bzw. ein Vertreter der Stadt Leonberg obligatorisch und für die Dauer der Mitgliedschaft einen Sitz im Verwaltungsrat des Zweckverbands erhält.
- Für den Haushalt der Stadt Leonberg gilt die Zusage des Landkreises Böblingen, dass mit Gründung und Beitritt zum Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen keine unmittelbare finanzielle Belastung entsteht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Böblingen sowie den Städten und Gemeinden des Landkreises Böblingen die Gründung des Zweckverbandes dementsprechend vorzubereiten.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Kreistag des Landkreises Böblingen hat sich in seiner Sitzung am 08.10.2018 mit der beabsichtigten Gründung eines Zweckverbandes Breitbandausbau Landkreis Böblingen befasst und sowohl eine Beteiligung des Landkreises an diesem Zweckverband als Grundsatzbeschluss wie auch eine Finanzierung des entstehenden Verwaltungsaufwands durch den Landkreis beschlossen. Weiter hat der Kreistag die Kreisverwaltung beauftragt, mit den Städten und Gemeinden des Landkreises Böblingen die Gründung des Zweckverbandes vorzubereiten.
In der Folge sind alle Gemeinderäte im Landkreis Böblingen aufgefordert, über den Beitritt der jeweiligen Kommune zum Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen zu entscheiden.
Sie Stadt Leonberg sieht den evtl. Beitritt als Ergänzung ihrer Aktivitäten zur flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser-Infrastruktur.
Ziele der Maßnahme
Ausbau einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur, um den Anschluss aller Bürger und Unternehmen an die gigabitfähige Glasfasertechnologie zu ermöglichen.
Sachverhalt/Sachstand
1. Breitbandausbau im Kooperationsmodell
Eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur gilt als eine der wichtigsten Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum. Wissenschaftler gehen mittlerweile davon aus, dass eine Zunahme der Glasfaseranschlüsse um 1 Prozent eine Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 bis 0,4 Promille nach sich zieht (Quelle: „Der Weg in die Gigabitgesellschaft, eine Studie der IW Consult GmbH, 2016). Gleichermaßen verhält es sich mit der Leistungsfähigkeit der Breitbandnetze.
Ziel muss es folglich sein, allen Bürgern und Unternehmen den Anschluss an die gigabitfähige Glasfasertechnologie zu ermöglichen. Insbesondere für den Mittelstand ist dies ein unbedingter Standortfaktor. Aber auch jeder Privathaushalt sollte über die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses verfügen.
Gemeinsam mit der Region Stuttgart, vertreten durch die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS), den benachbarten Landkreisen und der Landeshauptstadt Stuttgart wird der Breitbandausbau durch den Landkreis Böblingen forciert. Ziel dieser regionalen Kooperation ist es, bis 2025 nahezu alle Gewerbegebiete und mindestens 50% der Privathaushalte mit einem gigabitfähigen Glasfaseranschluss zu versorgen. Bis 2030 sollen dann 90% der Haushalte und alle Gewerbetreibenden die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses haben.
Im Frühjahr dieses Jahres hat die WRS eine an den Regionszielen orientierte Marktabfrage gestartet, auf die sich die Deutsche Telekom GmbH (Telekom) mit einem Vorschlag zur gemeinsamen Kooperation bewarb. Der Ansatz der Telekom wies unter allen eingereichten Ansätzen die mit Abstand größte Deckung mit den Regionszielen auf.
Daraufhin wurde ein gemeinsamer Letter of Intend (LOI) unterzeichnet, der den Rahmen und die Ziele des künftigen Kooperationsmodells abbildete.
Der LOI soll in eine Vereinbarung zwischen der Telekom und der kommunalen Seite münden. Ursprünglich war dessen Unterzeichnung für Jahresende geplant. Die umfassende kommunale Beteiligung und insbesondere die Notwendigkeit, zur Gründung eines Zweckverbandes zweimal in die jeweiligen Gremien (Gemeinderat/ Kreistag) zu müssen (Grundsatzbeschluss und konkreter Beitrittsbeschluss), führen zu einer Verschiebung des gesamten Prozesses.
2. Gründung eines Zweckverbands Breitbandausbau Landkreis Böblingen
Voraussetzung für eine erfolgreiche und effiziente Kooperation mit der Telekom in der Region Stuttgart ist die Gründung einer jeweiligen Breitbandorganisation auf Kreisebene, die alle Verhandlungen und Abstimmungen für die Städte und Gemeinden sowie den Landkreis gebündelt mit der Telekom übernehmen kann. Aus förderrechtlichen Gründen ist hierfür die Wahl einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zwingend.
In Frage kommen die neu eingeführte Kommunalanstalt sowie der Zweckverband. Die Kommunalanstalt gesteht der jeweiligen Geschäftsführung weitgehende Kompetenzen zu, ist folglich darauf angelegt, stark operativ tätig zu sein. Die Gesellschafterrechte sind hingegen deutlich beschränkt.
Der Zweckverband ist hingegen deutlich konsensualer angelegt. Grundlegende Entscheidungen, auch im operativen Bereich, werden durch die Mitglieder in der Verbandsversammlung getroffen. Der jeweilige Geschäftsführer ist in seinen Befugnissen beschränkt.
Vertreter der Kreisverwaltung und des Gemeindetags haben sich in einer Arbeitsgruppe für die Wahl des Zweckverbandes als gemeinsamer Breitbandorganisation auf Kreisebene ausgesprochen und eine Zweckverbandssatzung abgestimmt (siehe Anlage). Kleinere redaktionelle Änderungen an dieser Zweckverbandssatzung bleiben infolge der Konsultation der Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) noch vorbehalten.
Mit dem Zweckverband lassen sich die an diese Organisation gestellten Anforderungen, einer Vertretung kommunaler Interessen gegenüber der regionalen Ebene, besser erfüllen. Denn Aufgabe des Zweckverbandes ist es in erster Linie Mittler zwischen den Städten und Gemeinden wie auch dem Landkreis und der WRS bzw. dem Kooperationspartner Telekom zu sein. Daneben soll der Zweckverband auf Kreisebene Ausschreibungen, Fördermaßnahmen und das Leerrohrmanagement bündeln, als Bindeglied zwischen den einzelnen Vertragspartnern agieren und nicht zuletzt als Gesellschafter einer Breitband-Service-Gesell-schaft auf Regionsebene auftreten, die den Rahmen für die regionale Kooperation mit der Telekom setzt.
Bei dem Zweckverband handelt es sich überdies um ein bekanntes und bewährtes Instrument aus der kommunalen Praxis.
Der Zweckverband kann seine Aufgaben auch unabhängig von einer Kooperation mit der Telekom wahrnehmen. Dies ist dann wichtig, wenn der im LOI angelegte Vertragsschluss nicht zustande kommt oder ein anderer Anbieter in einem wettbewerbsneutral durchgeführten Ausschreibungsverfahren ein besseres Angebot als die Telekom abgibt. Denn der Kooperationsansatz mit der Telekom bietet zwar eine gewisse Sicherheit, dass die Telekom sich auch in unattraktiven Gebieten an entsprechenden Ausschreibungen beteiligen wird – die Ausschreibungsverfahren selbst sind jedoch anbieterneutral auszugestalten.
Der Kreistag des Landkreises Böblingen hat sich in seiner Sitzung am 8. Oktober 2018 mit der beabsichtigten Gründung eines Zweckverbandes befasst und sowohl eine Beteiligung des Landkreises an diesem Zweckverband (Grundsatzbeschluss) wie auch eine Finanzierung des entstehenden Verwaltungsaufwands durch den Landkreis beschlossen. Auch die bei Gründung einer Regionalen Breitband-Service-Gesellschaft entstehende und auf den Zweckverband entfallende Gesellschafterumlage wird durch den Landkreis getragen.
Für die Städte und Gemeinden entstehen daher bei einer Beteiligung am Zweckverband selbst keine unmittelbaren Kosten.
Kosten für Städte und Gemeinden können nur dann entstehen, wenn es in Abstimmung mit der konkreten Kommune im Rahmen des Kooperationsmodells zu einem örtlichen FTTB-Ausbau kommt und hierfür eine kommunale Eigenbeteiligung vonnöten ist. Die dafür erforderlichen Entscheidungen sind für jede Gemeinde selbständig zu treffen und lassen sich erst nach Sichtung der konkreten örtlichen Gegebenheiten absehen. Dies erfolgt derzeit in kommunalen Arbeitsgesprächen der Städte und Gemeinden mit Vertretern der Telekom und dem Breitbandbeauftragten des Landkreises.
Ein Beitritt zum Zweckverband führt folglich nicht automatisch zu einer entsprechenden Kostenbeteiligung im Rahmen des kommunalen Ausbauplans. Die Zweckverbandssatzung ist vielmehr so angelegt, dass ein solcher Beitritt zum Zweckverband grundsätzlich die Kooperation ermöglicht, diese jedoch dann noch eines weiteren konkreten Beschlusses der Kommune bedarf.
Die Verwaltung schlägt vor, die Zustimmung zum Beitritt mit der Bedingung, dass sich die Zuständigkeit des Zweckverbands nicht auf die Netzinfrastruktur im Stadtgebiet Leonberg bzw. im Gebiet der Teilorte und Stadtteile erstreckt.
Ein einseitiges Kündigungsrecht der Mitgliedschaft im Zweckverband durch die Stadt Leonberg ohne Zustimmung der der anderen Mitglieder ist in der Satzung zu regeln.
Darüber hinaus müssen bei einem evtl. Austritt der Stadt Leonberg alle gegenseitigen Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Austritts abgegolten sein. Eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung der technischen Anlagen des Zweckverbands mit Anlagen der Stadt Leonberg oder einer ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen findet nicht statt.
Die Kanzlei EWB aus Stuttgart, die mit der rechtlichen Prüfung der Zweckverbandssatzung beauftragt war, kommt in Ihrer Expertise zu einer gleichlautenden Empfehlung.
Darüber hinaus geht die Stadt Leonberg davon aus, dass der Oberbürgermeister bzw. ein Vertreter der Stadt Leonberg obligatorisch und für die Dauer der Mitgliedschaft einen Sitz im Verwaltungsrat des Zweckverbands erhält. Als eine der Kommunen mit dem größten Entwicklungspotential im Landkreis Böblingen erscheint es zwingend, aktiv und steuernd an der Breitbandentwicklung mitwirken zu können.
Weiteres Vorgehen
Die Gründungsversammlung des Zweckverbandes ist für den 31.01.2019 terminiert.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Die Stadt Leonberg tritt dem Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen nicht bei. Einem evtl. späteren Beitritt nach der Gründung des Verbands müssen jedoch alle Verbandsmitglieder zustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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2
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(wie Dokument)
|
5,6 MB
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