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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/237
Grunddaten
- Betreff:
-
Luftreinhalteplanung Leonberg: Masterplan "Nachhaltige Mobilität aus dem Sofortprogramm "Saubere Luft in der Stadt 2017 - 2020"- Förderabschnitt E-Mobilität - Festlegung des weiteren Vorgehens und Projektbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Planungsamt
- Beteiligtes Amt:
- Referat für innovative Mobilität
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 15, 2018
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Nov 15, 2018
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●
Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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Nov 20, 2018
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Beschlussvorschlag
- Der aktuelle Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
- Zur Finanzierung der städtischen Maßnahmen sind die erforderlichen städtischen Komplementärmittel in den Haushaltsplanentwurf 2019 ff. aufzunehmen.
- Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung der eMobilität und beauftragt die Verwaltung, zusammen mit der Sozialstation Leonberg die weiteren Umsetzungsschritte zur Anschaffung der eFahrzeuge mit zugehöriger eLadeinfrastruktur vorzunehmen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 27. Juni 2018 bereits folgende Förderbescheide der Stadt positiv beschieden:
- Erstellung Masterplan
- Schaffung von dynamischen Fahrgastinformationssystemen
- Einführung eines dynamischen Parkleitsystems
- Umweltsensitive Steuerung des städtischen Verkehrsrechners.
Der Gemeinderat hat für diese Vorhaben die Verwaltung ermächtigt, zusammen mit externen Planungsbüros in die konkrete Planung einzusteigen. Zur endgültigen Projektentscheidung sind weitergehende Beschlüsse durch den Gemeinderat zu fassen. Über den Antrag zum Programm „Parkschein = Fahrschein“ ist seitens des Projektträgers noch nicht entschieden.
Der aktuelle Förderbescheid umfasst die Förderung zur Anschaffung von 20 eFahrzeugen mit zugehöriger eLadeinfrastruktur.
Ziele der Maßnahme
Verbesserung der Luftqualität in Leonberg durch Anschaffung und Betrieb von E-Fahrzeugen in der Kernstadt und den Teilorten anstelle von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Sachverhalt/Sachstand
Der Verkehrssektor ist EU- weit für rd. 25 % der CO2- Emissionen verantwortlich. Zur Erfüllung der übergeordneten Klimaschutzziele sind, insbesondere vor dem Hintergrund eines weiter steigenden Motorisierungsgrades und der Gewährleistung einer angemessenen Mobilität, intensive Anstrengungen zur Reduzierung der Luftbelastungen erforderlich. Darin leisten eFahrzeuge einen wichtigen Beitrag. Der hierfür notwendige Fahrzeughochlauf bedarf dabei einer systematisch angelegten Flankierung durch einen quantitativ und qualitativ bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von zukunftsfähiger Ladeinfrastruktur, die sich aufgrund der geringen Zulassungszahlen von eFahrzeugen derzeit noch nicht betriebswirtschaftlich darstellen lässt. Entsprechende Hinweise hat der Gemeinderat bereits im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse des Masterplans (vgl. SV 2018/ 143) erhalten.
Mit Bescheid vom 04. Oktober 2018 wurde ein weiterer Förderbescheid in Höhe von Euro 281.550,-- für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 übersandt. Die Mittel sind zweckgebunden für die Anschaffung von 20 eFahrzeugen und 20 eLadesäulen bestimmt.
Um einen höchstmöglichen Nutzen zur Verbesserung der Luftqualität in besonders stark belasteten Stadtquartieren zu erreichen, sollen die Fahrzeuge in öffentlichen Dienstleistungsbereichen eingesetzt werden, die überwiegend Kurzstreckenfahrten in der Kernstadt und den Stadtteilen durchführen.
Geplant ist, 17 Fahrzeuge bei der Sozialstation Leonberg und 3 Fahrzeuge im Ordnungsamt Leonberg einzusetzen. Alle Fahrzeuge werden räumlich in Leonberg eingesetzt. Der Austausch des Fahrzeugpools bei der Sozialstation wird sukzessive erfolgen und die vorhandenen Verbrennerfahrzeuge ablösen.
Gefördert wird die Beschaffung von Neufahrzeugen, eine Förderung von Fahrzeugen über Leasing ist ausgeschlossen. Es können nur Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gefördert werden, die über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren bei der Stadt bzw. der Sozialstation verbleiben. Pro eFahrzeug werden Euro 15.200,-- und pro eLadeinfrastruktur werden Euro 3.570,-- gefördert. Aus diesen förderfähigen Kosten ergibt sich ein Fördersatz von 75 %, der Maximalzuschuss liegt demnach bei Euro 281.550,--
Die geplanten Stellplätze werden auf dem städtischen Grundstück Flst.Nr. 3145/1 errichtet. Die Herstellung erfolgt durch das Tiefbauamt. Nach Herstellung wird die Fläche in Ergänzung zum bestehenden Erbbaurechtsvertrag an die Pflegeverbund Strohgäu Glems gemeinnützige GmbH übertragen.
Der Aufsichtsrat der Pflegeverbund Strohgäu Glems gemeinnützige GmbH als Trägerin der Sozialstation Leonberg hat in seiner Sitzung vom 18. September das Konzept der Elektromobilität der Sozialstation beraten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Projekts werden im Wirtschaftsplan der Gesellschaft dargestellt, beraten und beschlossen.
Weiteres Vorgehen
Planung der eLadeinfrastruktur an den jeweiligen Standorten (Sozialstation und Historisches Rathaus) mit anschließender baulicher Umsetzung, Anschaffung und Inbetriebnahme der eFahrzeuge.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Es werden keine/ eine andere Anzahl von eFahrzeugen mit zugehöriger Ladeinfrastruktur angeschafft oder auf die Umsetzung der Fördermittel in Höhe von Euro 281.550,-- wird verzichtet oder es kommen andere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Leonberg zur Umsetzung.
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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7 11 2000 43002 Einzahlungen |
2019 |
8.000,-- |
8.000,-- |
Zuschuss Bund zum Bau der 3 Ladestationen (AR) |
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7 11 2000 43003 Einzahlungen |
2019 2020 |
11.400,-- 22.800,-- |
11.400,-- 22.800,-- |
Zuschuss Bund für Erwerb eFahrzeuge (AR) |
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7 11 2000 46005 Auszahlungen |
2019 2020 |
26.900,-- 53.800,-- |
26.900,-- 53.800,-- |
Erwerb eFahrzeuge (Altes Rathaus) |
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7 11 2000 47002 Auszahlungen |
2019 |
30.000,-- |
30.000,-- |
Schaffung von 3 Stell-plätzen (Altes Rathaus) |
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7 51 1000 * neuer Investauftrag Einzahlungen |
2019 2020 |
141.000,-- 98.700,-- |
141.000,-- 98.700,-- |
Zuschussanteil Sozial-station |
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7 51 1000 * neuer Investauftrag Auszahlungen |
2019 2020 |
141.000,-- 98.700,-- |
141.000,-- 98.700,-- |
Weiterleitung Zuschuss an Sozialstation |
Zuwendungsbescheid BMVI vom 04.10.2018
Die Kosten für die Herstellung der Stellplätze mit Ladeinfrastruktur bei der Sozialstation sind noch zu ermitteln.
